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   LAG Baden-Württemberg, 16.12.2016 - 9 Sa 51/16   

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https://dejure.org/2016,58549
LAG Baden-Württemberg, 16.12.2016 - 9 Sa 51/16 (https://dejure.org/2016,58549)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.12.2016 - 9 Sa 51/16 (https://dejure.org/2016,58549)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Dezember 2016 - 9 Sa 51/16 (https://dejure.org/2016,58549)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 886/07

    Schadensersatz - einzelvertraglich in Bezug genommene tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.12.2016 - 9 Sa 51/16
    Eine vertragliche Ausschlussfrist, deren Lauf von der Fälligkeit des Anspruchs abhängt, beginnt bei Schadensersatzansprüchen, wenn der Schaden für den Gläubiger feststellbar ist, also sobald der Gläubiger vom Schadensereignis Kenntnis erlangt oder bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt hätte erlangen können (im Anschluss an BAG 30.10.2008 - 8 AZR 886/07, Rn. 23).

    Diese tritt bei Schadensersatzansprüchen ein, wenn der Schaden für den Gläubiger feststellbar ist, also sobald der Gläubiger vom Schadensereignis Kenntnis erlangt oder bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt hätte erlangen können (BAG 16.5.2007 - 8 AZR 709/06; 30.10.2008 - 8 AZR 886/07, Rn. 23).

    Der Schuldner muss erkennen können, aus welchem Sachverhalt und in welcher ungefähren Höhe er in Anspruch genommen werden soll (statt vieler BAG 30.10.2008 - 8 AZR 886/07 -, Rn. 24).

    Dies liegt nahe, wenn man die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 30.10.2008, 8 AZR 886/07, Rn. 24) sinngemäß heranzieht.

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 628/05

    Schadensersatzanspruch wegen einer Hepatitis-C-Infektion - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.12.2016 - 9 Sa 51/16
    Dabei ist zwischen der Pflichtverletzung durch den Beklagten, einer daraus resultierenden Rechtsgutverletzung und der Entstehung eines Schadens bei der Klägerin zu unterscheiden (BAG 14.12.2006, 8 AZR 628/05 Rn. 33).
  • BAG, 26.05.1981 - 3 AZR 269/78

    Ausschlußklausel - Bundesrahmentarifvertrag - Baugewerbe - Polier -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.12.2016 - 9 Sa 51/16
    Dagegen wird bei geringfügigen und leicht überschaubaren strafbaren Handlungen eine Schadenersatzforderung schon dann fällig, wenn der Gläubiger die Straftat und den daraus erwachsenden Schaden kennt; der Geschädigte darf das Strafverfahren nicht dazu ausnutzen, die schriftliche Geltendmachung zu verzögern (BAG 26.5.1981 - 3 AZR 269/78 - Rn. 27, juris).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.12.2016 - 9 Sa 51/16
    Diese tritt bei Schadensersatzansprüchen ein, wenn der Schaden für den Gläubiger feststellbar ist, also sobald der Gläubiger vom Schadensereignis Kenntnis erlangt oder bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt hätte erlangen können (BAG 16.5.2007 - 8 AZR 709/06; 30.10.2008 - 8 AZR 886/07, Rn. 23).
  • BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 96/17

    Schadensersatz - Arbeitnehmerhaftung - Ausschlussfrist - Fristbeginn - Fälligkeit

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 16. Dezember 2016 - 9 Sa 51/16 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2018 - 7 Sa 46/18

    Schadensersatz bei Nichtumsetzung einer Homeoffice-Vereinbarung

    Feststellbar ist der Schaden, sobald der Gläubiger von dem Schadensereignis Kenntnis erlangt oder bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt hätte erlangen können (vgl. BAG, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - BeckRS 2009, 55067 Rz. 23, vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 09/06 - NZA 2007, 1154, 1158 Rn. 53; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 9 Sa 51/16 - BeckRS 2016, 118641 Rz. 35, jeweils m. w. N.).

    Dagegen ist ein Schadensersatzanspruch nicht schon dann fällig im Sinn der Ausschlussklausel, wenn nur die Möglichkeit der Erhebung einer unbezifferten Feststellungsklage besteht, eine annähernde Bezifferung der Forderung aber noch nicht möglich ist (BAG, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - BeckRS 2009, 55067 Rz. 24, LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 9 Sa 51/16 - BeckRS 2016, 118641 Rz. 35, jeweils m. w. N.).

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