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   LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 9 Sa 570/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27358
LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 9 Sa 570/15 (https://dejure.org/2015,27358)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.10.2015 - 9 Sa 570/15 (https://dejure.org/2015,27358)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2015 - 9 Sa 570/15 (https://dejure.org/2015,27358)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 66 Abs. 1 ArbGG, § ... 519, 520 ZPO, §§ 23 Abs. 1, 1 Abs. 1 KSchG, § 4 S. 2 KSchG, § 2 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 1., Abs. 2 S. 1 KSchG, § 4 Satz 2 KSchG, § 1 Abs. 2 MiLoG, § 4 Abs. 3 TVG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung; Begründetheit einer nach Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt erhobenen Änderungsschutzklage; Anrechnung von Leistungen auf tarifliche Mindestlöhne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2; KSchG § 1 Abs. 1; MiLoG § 1 Abs. 2
    Änderungskündigung - Wegfall von Sonderzuwendung und Urlaubsgeld - Mindestlohn

  • rechtsportal.de

    KSchG § 2 ; KSchG § 1 Abs. 1 ; MiLoG § 1 Abs. 2
    Anrechnung von Sonderzuwendungen und nur im Falle der Urlaubsgewährung gezahlten Urlaubsgeldes auf den Mindestlohn

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Änderungskündigung zur Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld wegen des höheren Stundenlohns nach dem MiLoG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Änderungskündigung zur Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufgrund des höheren Stundenlohnes nach dem Mindestlohngesetz unwirksam

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld wegen nun höheren Stundenlohns nach dem MiLoG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung von zusätzlichem Urlaubsgeld auf Mindestlohn

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Änderungskündigung zur Streichung von Sonderzahlungen unwirksam

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Anrechnung nur auf Leistungszulagen erlaubt - Urlaubsgeld und Sonderzahlungen als Zusatzprämie

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Keine Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld durch Änderungskündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Änderungskündigung zwecks Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld wegen MiLoG unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Änderungskündigung m. Streichung v. Urlaubs- u. Weihnachtsgeld wg. höheren Stundenlohns nach MiLoG

Besprechungen u.ä.

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Mindestlohn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2392
  • ZIP 2015, 86
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 9 Sa 570/15
    Die Änderungen der Arbeitsbedingungen der Klägerin ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer Störung der Geschäftsgrundlage gerechtfertigt (s. zur Berücksichtigung dieser Grundsätze ggf. im Rahmen einer Änderungskündigung BAG, Urteil vom 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 -, BAGE 148, 227-243, Rn. 23) .
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 9 Sa 570/15
    Besteht danach - ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen, ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (s. zuletzt BAG, Urteil vom 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 -, BAGE 148, 68-83, Rn. 39; EuGH, Urteil vom 07. November 2013 - C-522/12 -, juris, jew.m.w.N.; s. zur Anwendung dieses Maßstabs ErfK/Franzen MiLoG § 1 Rn. 11-12, beck-online m.w.N.; diese Rechtsprechung wurde auch im Gesetzgebungsverfahren in Bezug genommen, vgl. Bayreuther, NZA 2014, 865, m.w.N., Spielberger/Schillung, NJW 2014, 2897).
  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12

    Urlaubsgeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 9 Sa 570/15
    Voraussetzung für das Entstehen dieses Anspruchs ist gewährter Erholungsurlaub ("nur für die Zeit des Erholungsurlaubs"), nicht aber eine bestimmte bereits erbrachte Leistung (s. hierzu BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 -, Rn. 27, juris) , aus der Anknüpfung an den Urlaub folgt, dass das Urlaubsgeld dem Erholungszweck des Urlaubs und nicht der Vergütung einer Arbeitsleistung dienen soll (BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 -, Rn. 26, juris).
  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 9 Sa 570/15
    Die Feststellung, dass die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragenen Vertragsbedingungen sozial ungerechtfertigt sind, kann das Gericht nicht treffen, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsausspruch schon aus anderen Gründen nach diesen Bedingungen richtet (BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 14, BAGE 140, 328; BAG, Urteil vom 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 -, Rn. 29, juris).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-522/12

    Isbir - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 9 Sa 570/15
    Besteht danach - ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen, ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (s. zuletzt BAG, Urteil vom 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 -, BAGE 148, 68-83, Rn. 39; EuGH, Urteil vom 07. November 2013 - C-522/12 -, juris, jew.m.w.N.; s. zur Anwendung dieses Maßstabs ErfK/Franzen MiLoG § 1 Rn. 11-12, beck-online m.w.N.; diese Rechtsprechung wurde auch im Gesetzgebungsverfahren in Bezug genommen, vgl. Bayreuther, NZA 2014, 865, m.w.N., Spielberger/Schillung, NJW 2014, 2897).
  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 9 Sa 570/15
    Die Feststellung, dass die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragenen Vertragsbedingungen sozial ungerechtfertigt sind, kann das Gericht nicht treffen, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsausspruch schon aus anderen Gründen nach diesen Bedingungen richtet (BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 14, BAGE 140, 328; BAG, Urteil vom 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 -, Rn. 29, juris).
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 139/07

    Änderungskündigung - Vergütungsreduzierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 9 Sa 570/15
    Vom Arbeitgeber ist in diesem Zusammenhang zu verlangen, dass er die Finanzlage des Betriebs, den Anteil der Personalkosten, die Auswirkung der erstrebten Kostensenkungen für den Betrieb und für die Arbeitnehmer darstellt und ferner darlegt, warum andere Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BAG, Urteil vom 26. Juni 2008 - 2 AZR 139/07 -, Rn. 19, 20, juris m.w.N.).
  • LAG Hamm, 14.01.2016 - 18 Sa 1279/15

    Umfang des Anspruchs auf Zahlung des Mindestlohns

    Die Arbeitsvergütung, die monatlich verstetigt und unwiderruflich für die Normalleistung des Arbeitnehmers gezahlt wird, ist nach dem Prinzip der funktionalen Gleichwertigkeit auf den Mindestlohnanspruch anzurechnen (allgemeine Auffassung, vgl. etwa LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.10.2015 - 9 Sa 570/15; Bayreuther, NZA 2015, 385; 389; Düwell, in: Düwell/Schubert, § 1 MiLoG Rdnr. 41 ff.; Franzen, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Aufl. 2016, § 1 MiLoG Rdnr. 11 f.; Jöris/von Steinau-Steinrück, BB 2014, 2101, 2103 f.; Lembke, NZA 2018, 1, 6 ff.; Riechert/Nimmerjahn, § 1 MiLoG Rdnr. 94 ff., alle m.w.N.).
  • ArbG Stuttgart, 10.03.2016 - 11 Ca 6834/15

    Anrechenbarkeit von Vergütungsbestandteilen auf den Mindestlohn - Urlaubsgeld -

    Unabhängig von Streitpunkten im Einzelnen sind Einmalzahlungen wie etwa Weihnachts- und Urlaubsgeld jedenfalls dann nach so wie ersichtlich einhelliger Meinung als mindestlohnwirksam anzusehen, wenn sie als monatliche Zahlungen bzw. zu dem für den Mindestlohn relevanten Fälligkeitsdatum (vgl. hierzu § 2 I S. 1 Nr. 2 MiLoG) unwiderruflich als echte Entgeltbestandteile - unabhängig von sonstigen weiteren Voraussetzungen wie etwa tatsächlicher Urlaubsantritt, besondere Stichtagsklausel etc. - ausbezahlt werden, d.h. keine Sonderzahlungen im klassischen Sinne, die nicht die Arbeitsleistung vergüten sollen, darstellen (vgl. nur Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Auflage, § 1 MiLoG 460 § 1 Rz. 15; vgl. auch Arbeitsgericht Herne vom 07.07.2015 - 3 Ca 684/15; vgl. auch Sittard, NJW 2016, 264; vgl. auch LAG Hamm vom 14.01.2016 - 18 Sa 1279/15; für eine fehlende Anrechnungsmöglichkeit, soweit die Zahlung des Urlaubsgeldes bzw. Weihnachtsgeldes nicht der Vergütung der Arbeitsleistung dienen soll, d.h. an andere Zwecke wie etwa die tatsächliche Urlaubsnahme anknüpft, hingegen etwa LAG-Berlin Brandenburg vom 02.10.2015 - 9 Sa 570/15; vgl. auch Arbeitsgericht Bautzen vom 25.06.2015 - 1 Ca 1094/15; vgl. auch Düwell/Schubert, Mindestlohngesetz, § 1 Rz. 44).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 9 Sa 1727/15

    Änderungskündigung zur Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufgrund des

    Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.08.2015 - auch zur Anrechnung Leistungszulage - Az. 19 Sa 819/15, 19 Sa 827/15, 19 Sa 1156/15 Urteil vom 25.09.2015, Az. 8 Sa 677/15 Urteile vom 02.10.2015, Az. 9 Sa 570/15 und 9 Sa 569/15, 9 Sa 591/15, 9 Sa 1727/15.
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