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   LAG Düsseldorf, 27.07.2007 - 9 Sa 625/07   

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https://dejure.org/2007,10782
LAG Düsseldorf, 27.07.2007 - 9 Sa 625/07 (https://dejure.org/2007,10782)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.07.2007 - 9 Sa 625/07 (https://dejure.org/2007,10782)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 9 Sa 625/07 (https://dejure.org/2007,10782)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Zahlung einer Wechselschichtzulage oder einer Schichtzulage an einen Rettungssanitäter; Gewährung von Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit oder Schichtarbeit für einen Rettungssanitäter; Voraussetzungen für das Ableisten von ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 8 Abs. 5 S. 1, Abs. 6 S. 1, 7 Abs. 1, Abs. 2 TVöD
    Wechselschichtzulage, Schichtzulage

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Wechselschichtzulage für Rettungssanitäter bei Schichtarbeit mit regelmäßigen Bereitschaftszeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 501/01

    Jahressonderzahlung - RTV für die gewerblichen Beschäftigten im

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.07.2007 - 9 Sa 625/07
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG, Urteil vom 20.03.2002, AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung m. w. N.).
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Juli 2007 - 9 Sa 625/07 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussrevision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Juli 2007 - 9 Sa 625/07 - insoweit aufgehoben, als es den Hauptantrag abgewiesen hat.

  • VG Frankfurt/Main, 03.12.2007 - 9 E 2418/07

    Wechselschichtzulage für teilzeitbeschäftigte Beamte

    Die Auffassung der Kammer entspricht der überwiegenden Auffassung in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zur Anwendung des § 24 Abs. 2 TVöD auf die nach § 8 Abs. 5 TVöD zu gewährende Wechselschichtzulage (LAG Bremen U. v. 17.7.2007 - 1 Sa 49/07 - ZTR 2007, 614; LAG Düsseldorf U. v. 27.7.2007 - 9 Sa 625/07 - ZTR 2007, 613; 15.5.2007 - 8 Sa 405/07 - ZTR 2007, 615; LAG Schleswig-Holstein U. v. 30.5.2007 - 5 Sa 59/07 - juris; a. A. LAG Berlin-Brandenburg U. v. 22.7.2007 - 8 Sa 788/07 - ZTR 2007, 615).
  • LAG Niedersachsen, 13.11.2007 - 13 Sa 549/07

    Anspruch auf Zahlung einer Wechselschichtzulage nach § 33a Abs. 1

    Zur Problematik der Unterbrechung im Sinne des § 7 Abs. 1 TVöD haben das LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2007, 9 Sa 625/07, und das LAG Berlin/Brandenburg, Urteil vom 01.06.2007, 25 Sa 474/07, folgende Auffassung vertreten: Im Rettungsdienst ergäben sich Bereitschaftszeiten im Sinne des Anhangs B zu § 9 TVöD, in denen kein Bediensteter der Rettungswache arbeite.
  • LSG Bayern, 19.12.2012 - L 10 AL 74/10

    Altersteilzeit, arbeitsgerichtlicher Vergleich, Aufstockungsbetrag, Blockmodell

    Im Rahmen eines Rechtsstreits vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (Az: 9 Sa 625/07) - H hatte über den 31.07.2006 bis Ende 2006 tatsächlich für die Klägerin gearbeitet und hierfür Lohn erhalten - im Hinblick auf die Vereinbarung schlossen die Klägerin und H einen gerichtlichen Vergleich vom 29.06.2007, wonach der Altersteilzeitvertrag vom 17.12.2002 wirksam sei und der Anspruch des H auf bezahlte Freistellung im Rahmen der vereinbarten Blockregelung am 01.08.2006 begonnen habe.
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