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   LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07, 9 Sa 657/07, 9 Sa 658/07   

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https://dejure.org/2007,26645
LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07, 9 Sa 657/07, 9 Sa 658/07 (https://dejure.org/2007,26645)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.07.2007 - 9 Sa 522/07, 9 Sa 657/07, 9 Sa 658/07 (https://dejure.org/2007,26645)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2007 - 9 Sa 522/07, 9 Sa 657/07, 9 Sa 658/07 (https://dejure.org/2007,26645)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (st. Rspr., vgl. BAG Urteil vom 28.04.1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, jeweils m.w.N.; zuletzt BAG vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 - AP Nr. 81 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 55/05

    Bonus bei fehlender Zielvereinbarung; Initiativlast der Arbeitgeberin im

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    54 a) Eine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben in Verbindung mit dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB , die von einigen Gerichten und Autoren (vgl. zusätzlich zu den im arbeitsgerichtlichen Urteil genannten LAG Düsseldorf v. 28.07.2006 - 17 Sa 465/06 - DB 2006, 2635; LAG Baden-Württemberg vom 18.10.2006 - 13 Sa 55/05 - zit. nach juris; Klein, NZA 2006, 1129) bei der Vereitelung einer Zielvereinbarung durch den Arbeitgeber favorisiert wird, kann - dogmatisch gesehen - jedenfalls nicht die Fiktion einer 100%igen Zielerreichung nicht herbeiführen.
  • LAG Hamm, 26.11.2004 - 10 Sa 2236/03

    Tantieme und Zielprämie, Abrechnungeidesstattliche Versicherung, Vorlage des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    Die von zahlreichen Gerichten (z.B. BSG vom 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R - NZA-RR 2007, 101; LAG Berlin vom 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06 - juris, LAG Hamm vom 26.11.2004 - 10 Sa 2236/03 - juris) vertretene Lösung, sich schlicht an der vorhergehenden Vereinbarung zu orientieren, führt jedenfalls vorliegend nicht einmal teilweise zum Erfolg der Klage.
  • LAG Düsseldorf, 28.07.2006 - 17 Sa 465/06

    Tantiemeanspruch bei pflichtwidrig unterlassener Zielvorgabe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    54 a) Eine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben in Verbindung mit dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB , die von einigen Gerichten und Autoren (vgl. zusätzlich zu den im arbeitsgerichtlichen Urteil genannten LAG Düsseldorf v. 28.07.2006 - 17 Sa 465/06 - DB 2006, 2635; LAG Baden-Württemberg vom 18.10.2006 - 13 Sa 55/05 - zit. nach juris; Klein, NZA 2006, 1129) bei der Vereitelung einer Zielvereinbarung durch den Arbeitgeber favorisiert wird, kann - dogmatisch gesehen - jedenfalls nicht die Fiktion einer 100%igen Zielerreichung nicht herbeiführen.
  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (st. Rspr., vgl. BAG Urteil vom 28.04.1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, jeweils m.w.N.; zuletzt BAG vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 - AP Nr. 81 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 230/05

    Änderungskündigung - Annahmefrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Änderungsbedarf entsteht (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04 - AP Nr. 81 zu § 2 KSchG 1969; BAG vom 18.05.2006 - 2 AZR 230/05 - AP Nr. 83 zu § 2 KSchG 1969 m.w.N.).
  • LAG Berlin, 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06

    Schadensersatzanspruch für entgangene Bonuszahlung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    Die von zahlreichen Gerichten (z.B. BSG vom 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R - NZA-RR 2007, 101; LAG Berlin vom 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06 - juris, LAG Hamm vom 26.11.2004 - 10 Sa 2236/03 - juris) vertretene Lösung, sich schlicht an der vorhergehenden Vereinbarung zu orientieren, führt jedenfalls vorliegend nicht einmal teilweise zum Erfolg der Klage.
  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltanspruch - Berücksichtigung vereinbarter variabler

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    Die von zahlreichen Gerichten (z.B. BSG vom 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R - NZA-RR 2007, 101; LAG Berlin vom 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06 - juris, LAG Hamm vom 26.11.2004 - 10 Sa 2236/03 - juris) vertretene Lösung, sich schlicht an der vorhergehenden Vereinbarung zu orientieren, führt jedenfalls vorliegend nicht einmal teilweise zum Erfolg der Klage.
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Änderungsbedarf entsteht (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04 - AP Nr. 81 zu § 2 KSchG 1969; BAG vom 18.05.2006 - 2 AZR 230/05 - AP Nr. 83 zu § 2 KSchG 1969 m.w.N.).
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87

    Betriebsübergang im Großhandel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (st. Rspr., vgl. BAG Urteil vom 28.04.1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, jeweils m.w.N.; zuletzt BAG vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 - AP Nr. 81 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07

    Sonderzahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Juli 2007 - 9 Sa 522/07 -, - 9 Sa 657/07 - und - 9 Sa 658/07 - aufgehoben, soweit die Zahlungsklage der Klägerin abgewiesen wurde.
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