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   LAG Baden-Württemberg, 01.04.2009 - 9 Sa 66/08   

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LAG Baden-Württemberg, 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 (https://dejure.org/2009,9578)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 (https://dejure.org/2009,9578)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. April 2009 - 9 Sa 66/08 (https://dejure.org/2009,9578)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Eingruppierung eines Facharztes als Oberarzt nach § 16 TV Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung für einen selbständigen Teilbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines Facharztes für innere Medizin und Rheumatologen als Oberarzt; Krankenhausabteilung als selbständiger Teilbereich einer medizinischen Einrichtung; Ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung

  • Judicialis

    TV Ärzte/VKA § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV Ärzte/VKA § 16
    Eingruppierung eines Facharztes für innere Medizin und Rheumatologen als Oberarzt; Krankenhausabteilung als selbständiger Teilbereich einer medizinischen Einrichtung; ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2008 - 3 Sa 768/07

    Eingruppierung als Oberarzt - selbstständiger Teilbereich - medizinische

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.04.2009 - 9 Sa 66/08
    Die ausdrückliche Übertragung kann auch dann noch gegeben sein, wenn sie zwar nicht wortwörtlich, wohl aber noch genügend deutlich erfolgt (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.08.2008, 3 Sa 768/07, Rn. 41).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 217/86

    Anspruch eines Oberarztes auf Vertretungszulage nach BAT - Erfordernis einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.04.2009 - 9 Sa 66/08
    b) Auch zu dem verwandten Merkmal des BAT der "ausdrücklichen Anordnung" hat das Bundesarbeitsgericht nicht entschieden, dass hierzu ein formeller Akt erforderlich ist, sondern dieses Merkmal vor allem dahingehend ausgelegt, dass es der rein tatsächlichen Disposition des leitenden (Chef-)Arztes entgegensteht und eine solche nicht dazu führen kann, dass bestimmte Tarifmerkmale erfüllt werden (BAG, Urteil vom 25.02.1987, 4 AZR 217/86, AP-Nr. 14 zu § 24 BAT).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94

    Eingruppierung eines Oberarztes in einer Universitätsklinik

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.04.2009 - 9 Sa 66/08
    Auch in der Entscheidung vom 25.10.1995 (4 AZR 479/94, AP-Nr. 207 zu §§ 22, 23 BAT, 1975 - Rn. 36) hat das BAG herausgehoben, dass die ausdrückliche Anordnung vor allem von dem zuständigen Organ des jeweiligen öffentlichen Arbeitgebers getroffen werden muss.
  • LAG Düsseldorf, 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07

    Oberarzt; Eingruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.04.2009 - 9 Sa 66/08
    So kommt auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 21.02.2008, 15 Sa 1617/07, Rn. 49) zu dem Ergebnis, dass die Tarifvertragsparteien das Merkmal der ausdrücklichen Anordnung vor allem deshalb in die tariflichen Eingruppierungsregeln aufgenommen haben, um klinikspezifische Ablaufprobleme, die sich daraus ergeben, dass Chefärzte mit der Wahrnehmung arbeitgeberseitiger Weisungsrechte gegenüber nachgeordneten Ärzten und in diesem Rahmen der von ihnen vorgenommen Zuweisung von weiteren Aufgaben bewirken können, dass gegen den Willen des Arbeitgebers bestimmte Eingruppierungsmerkmale erfüllt sind, zu berücksichtigen.
  • LAG Sachsen, 04.06.2008 - 9 Sa 658/07

    Inhaltliche Voraussetzungen des Merkmals "vom Arbeitgeber übertragen" gem. § 12

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.04.2009 - 9 Sa 66/08
    Nach Auffassung des Berufungsgerichtes liegt ein Teilbereich dann vor, wenn eine organisatorische Untergliederung einer Gesamteinheit durch eine zugewiesene räumliche, personelle und sachliche Ausstattung vorliegt (so auch LAG Sachsen, Urteil vom 04.06.2008, 9 Sa 658/07), mit deren Hilfe sich ein Teilbereich von einem anderen Teilbereich derselben Abteilung unterscheiden lässt.
  • LAG Niedersachsen, 08.05.2009 - 12 Sa 1882/08

    Eingruppierung als Oberarzt; Unbegründete Eingruppierungsklage eines

    cc) Ein Teilbereich liegt immer dann vor, wenn eine organisatorische Untergliederung einer Gesamteinheit (nicht notwendig einer Abteilung) durch zugewiesene räumliche, personelle und sachliche Ausstattung festgestellt werden kann (so auch LAG Sachsen, Urteil vom 04.06.2008 - 9 Sa 658/07 - LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 -).

    Nach Auffassung der Kammer setzt ein Vergütungsanspruch aus dieser Bestimmung voraus, dass sich die übertragene medizinische Verantwortung auf fremdes fachärztliches Tun bezieht (vgl. LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07 - zu § 16 TV Ärzte - VKA; einschränkend LAG Baden-Württemberg 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 - zu § 16 TV Ärzte/VKA).

    cc) Ein Teilbereich liegt immer dann vor, wenn eine organisatorische Untergliederung einer Gesamteinheit (nicht notwendig einer Abteilung) durch zugewiesene räumliche, personelle und sachliche Ausstattung festgestellt werden kann (so auch LAG Sachsen, Urteil vom 04.06.2008 - 9 Sa 658/07 - LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 -).

    Nach Auffassung der Kammer setzt ein Vergütungsanspruch aus dieser Bestimmung voraus, dass sich die übertragene medizinische Verantwortung auf fremdes fachärztliches Tun bezieht (vgl. LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07 - zu § 16 TV Ärzte - VKA; einschränkend LAG Baden-Württemberg 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 - zu § 16 TV Ärzte/VKA).

    cc) Ein Teilbereich liegt immer dann vor, wenn eine organisatorische Untergliederung einer Gesamteinheit (nicht notwendig einer Abteilung) durch zugewiesene räumliche, personelle und sachliche Ausstattung festgestellt werden kann (so auch LAG Sachsen, Urteil vom 04.06.2008 - 9 Sa 658/07 - LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 -).

    Nach Auffassung der Kammer setzt ein Vergütungsanspruch aus dieser Bestimmung voraus, dass sich die übertragene medizinische Verantwortung auf fremdes fachärztliches Tun bezieht (vgl. LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07 - zu § 16 TV Ärzte - VKA; einschränkend LAG Baden-Württemberg 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 - zu § 16 TV Ärzte/VKA).

  • LAG Sachsen, 25.09.2009 - 3 Sa 594/08

    Eingruppierung eines Facharztes für Anästhesiologie im Bereich der

    (2) Ein Teilbereich ist nach dem Wortsinn ein abgrenzbarer Bereich einer übergeordneten Einheit (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.12.2008 - 5 Sa 265/08 - zitiert nach Juris) bzw. eine Untergliederung einer Gesamtheit (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 - zitiert nach Juris).

    Die ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung durch den Arbeitgeber muss daher entgegen der Ansicht der Beklagten nicht erst nach dem 31.07.2006 erfolgt sein (so auch Hessisches LAG, Urteil vom 05.12.2008 - 3 Sa 1270/08 -, LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 - und LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.03.2009 - 9 Sa 270/08 E - alle zitiert nach Juris).

    Vielmehr soll dem Krankenhausträger als dem Arbeitgeber die Entscheidung vorbehalten sein, welchen Oberärzten er medizinische Verantwortung für einen bestimmten Teilbereich überträgt (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 - zitiert nach Juris).

  • LAG Sachsen, 25.09.2009 - 3 Sa 595/08

    Eingruppierung eines Facharztes für Anästhesiologie im Bereich der

    (2) Ein Teilbereich ist nach dem Wortsinn ein abgrenzbarer Bereich einer übergeordneten Einheit (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.12.2008 - 5 Sa 265/08 - zitiert nach Juris) bzw. eine Untergliederung einer Gesamtheit (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 - zitiert nach Juris).

    Die ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung durch den Arbeitgeber muss daher entgegen der Ansicht der Beklagten nicht erst nach dem 31.07.2006 erfolgt sein (so auch Hessisches LAG, Urteil vom 05.12.2008 - 3 Sa 1270/08 -, LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 - und LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.03.2009 - 9 Sa 270/08 E - alle zitiert nach Juris).

    Vielmehr soll dem Krankenhausträger als dem Arbeitgeber die Entscheidung vorbehalten sein, welchen Oberärzten er medizinische Verantwortung für einen bestimmten Teilbereich überträgt (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 - zitiert nach Juris).

  • LAG Niedersachsen, 08.05.2009 - 12 Sa 27/09

    Eingruppierung als Oberarzt; Unbegründete Eingruppierungsklage eines

    Ein Teilbereich liegt immer dann vor, wenn eine organisatorische Untergliederung einer Gesamteinheit (nicht notwendig einer Abteilung) durch zugewiesene räumliche, personelle und sachliche Ausstattung festgestellt werden kann (so auch LAG Sachsen, Urteil vom 04.06.2008 - 9 Sa 658/07 - LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 -).

    Nach Auffassung der Kammer setzt ein Vergütungsanspruch aus dieser Bestimmung voraus, dass sich die übertragene medizinische Verantwortung auf fremdes fachärztliches Tun bezieht (vgl. LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07 - zu § 16 TV Ärzte - VKA; einschränkend LAG Baden-Württemberg 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 - zu § 16 TV Ärzte/VKA).

  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 22 Sa 3/08

    Eingruppierung eines Oberarztes nach § 16 TV-Ärzte/VKA

    Nach Auffassung der erkennenden Kammer erfordert der Teilbereich die organisatorische Untergliederung einer Gesamteinheit durch eine zugewiesene räumliche, personelle und sachliche Ausstattung (so auch LAG Sachsen, Urteil vom 04.06.2008, 9 Sa 658/07; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009, 9 Sa 66/08), mit deren Hilfe sich ein Teilbereich von einem anderen Teilbereich derselben Abteilung unterscheiden lässt.
  • ArbG Cottbus, 08.07.2009 - 2 Ca 1531/08

    Voraussetzungen für die Feststellung der Eingruppierung als Oberarzt in der

    a) Ein Teilbereich ist dann gegeben, wenn eine organisatorische Untergliederung einer Gesamteinheit durch eine zugewiesene räumliche, personelle und sachliche Ausstattung vorliegt, mit deren Hilfe sich ein Teilbereich von einem anderen Teilbereich derselben Abteilung unterscheiden lässt, vergleiche LAG Sachsen, Urteil vom 4.6.2008, 9 Sa 658/07, Juris und LAG Baden-Württemberg Urteil vom 01.04.2009, 9 Sa 66/08, Juris.

    Diese Unabhängigkeit kann erzeugt werden durch eine eigene Funktionalität, aber auch durch eine eigene Leitungsfunktion in Bezug auf die Aufgaben des Teilbereiches, vergleiche LAG Baden-Württemberg Urteil vom 01.04.2009, 9 Sa 66/08, Juris.

  • LAG Baden-Württemberg, 05.05.2009 - 22 Sa 53/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - Verantwortung für einen

    Nach Auffassung der erkennenden Kammer erfordert der Teilbereich die organisatorische Untergliederung einer Gesamteinheit durch eine zugewiesene räumliche, personelle und sachliche Ausstattung (so auch LAG Sachsen, Urteil vom 04.06.2008, 9 Sa 658/07; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009, 9 Sa 66/08), mit deren Hilfe sich ein Teilbereich von einem anderen Teilbereich derselben Abteilung unterscheiden lässt.
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