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   LAG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 9 SaGa 8/07   

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https://dejure.org/2007,9950
LAG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 9 SaGa 8/07 (https://dejure.org/2007,9950)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.04.2007 - 9 SaGa 8/07 (https://dejure.org/2007,9950)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. April 2007 - 9 SaGa 8/07 (https://dejure.org/2007,9950)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfolgung eines Urlaubsbegehrens im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens; Zulässigkeit der Urlaubsgewährung durch einstweilige Verfügung; Maßgebliche Abwägungskriterien für die Entscheidung über die Gewährung von Erholungsurlaub; Anforderungen an dringende ...

  • Judicialis

    ArbGG § 62 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; BUrlG § 1; ; BUrlG § 3; ; BUrlG § 7 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935 § 940; BUrlG § 1 § 3 § 7 Abs. 1 Satz 1
    Unbegründeter Eilantrag auf Urlaubsgewährung - dringende betriebliche Gründe bei Ausnahmesituation in Klinikbetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - 7 Ta 226/02

    Urlaubsanspruch notfalls mit einstweiliger Verfügung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 9 SaGa 8/07
    Um dem Arbeitnehmer einen effektiven Rechtsschutz gegen den Arbeitgeber zu gewährleisten, ist bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit die Einstweilige Verfügung zuzulassen, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen von ihm gewünschten Zeitraum Urlaub zu gewähren (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2004 - 18 Sa 981/04 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2002 - Az: 7 Ta 226/02 -).

    Insoweit ist darauf zu verweisen, dass der Arbeitnehmer nicht befugt ist, durch vorzeitige Aufwendungen, z. B. für eine Reise, eigenmächtig den Urlaubszeitpunkt festzulegen und so einen Verfügungsgrund zu schaffen, obwohl ihm an sich ausreichend Zeit zur Verfügung gestanden hätte, rechtzeitig einen Urlaubsantrag zu stellen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl.v.07.03.2002 - 7 Ta 226/02-).

  • LAG Hamm, 09.06.2004 - 18 Sa 981/04

    Einstweilige Verfügung, Urlaubsgewährung, Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 9 SaGa 8/07
    Um dem Arbeitnehmer einen effektiven Rechtsschutz gegen den Arbeitgeber zu gewährleisten, ist bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit die Einstweilige Verfügung zuzulassen, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen von ihm gewünschten Zeitraum Urlaub zu gewähren (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2004 - 18 Sa 981/04 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2002 - Az: 7 Ta 226/02 -).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 9 SaGa 8/07
    Der Arbeitnehmer ist nach §§ 935, 940 ZPO berechtigt, seinen Urlaubsanspruch im Wege der Einstweiligen Verfügung durchzusetzen (herrschende Meinung, BAG, Urteil vom 22.01.1998 - 2 ABR 19/97 , Erfurter Kommentar/Dörner, 7. Auflage, § 7 BUrlG, Rz. 55; Ostrowicz/Künzl/Schäfer, Handbuch des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl., Rz. 840 ff).
  • LAG Köln, 08.07.2015 - 11 SaGa 11/15

    Durchsetzung des Urlaubsanspruchs im Wege einstweiliger Verfügung

    Das Arbeitsgericht ist mit überzeugender Begründung davon ausgegangen, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich seinen Urlaubsanspruch nach dem BUrlG aus Gründen der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit gemäß den§§ 935, 940 ZPO, 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann (vgl. etwa: BAG, Beschluss vom 22.01.1998- 2 ABR 19/97 - LAG Hessen, Urteil vom 07.05.2013 - 19 SaGa 461/13 - LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.06.2009 - 10 SaGa 1/09 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.04.2007 - 9 SaGa 8/07 - LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2004 - 18 Sa 981/04 - Schwab/Weth/Walker, 4. Auflage,§ 62 ArbGG Rdn. 135 ff. jeweils m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.06.2009 - 10 SaGa 1/09

    Durchsetzung des Urlaubsanspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung

    a) In Rechtsprechung und Literatur ist überwiegend anerkannt, dass, um einem Arbeitnehmer einen effektiven Rechtsschutz gegen den Arbeitgeber zu gewährleisten, bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit die einstweilige Verfügung zuzulassen ist, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen von ihm gewünschten Zeitraum Urlaub zu gewähren (vgl. beispielsweise BAG, Beschl. v. 22.01.1998, 2 ABR 19/97, AP BGB § 626 Nr. 115, welches den eigenmächtigen Urlaubsantritt als wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung ansieht, da im Urlaubsrecht ein umfassendes System des gerichtlichen Rechtsschutzes unter Einbezug der Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung bestehe; aus der Instanzrechtsprechung z. B. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz v. 05.04.2007, 9 SaGa 8/07, dok. in JURIS; LAG Hamm v. 09.06.2004, 18 Sa 981/04, dok. in JURIS; ErfK/Dörner, § 7 BUrlG Rz. 32; Neumann/ Fenski, BUrlG, § 7 Rz. 54; Friese, Urlaubsrecht, Rz. 289 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 3 SaGa 8/20

    Einstweilige Verfügung - Unterlassung Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen

    Der Gläubiger muss auf die Erfüllung der begehrten Leistung dringend angewiesen bzw. diese zur Vermeidung eines irreparablen Rechtsnachteils dringend notwendig sein (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 05.04.2007 - 9 SaGa 8/07).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2016 - 6 Ta 1089/16

    Einstweilige Verfügung - zeitliche Lage des Urlaubs

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit (Verfügungsgrund) die einstweilige Verfügung zuzulassen ist, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen von ihm gewünschten Zeitraum Urlaub zu gewähren ( vgl. BAG vom 22.01.1998 - 2 ABR 19/97 - AP BGB § 626 Nr. 115 ; LAG Rheinland-Pfalz vom 05.04.2007 - 9 SaGa 8/07 ; LAG Hamm vom 09.06.2004 - 18 Sa 981/04 - juris; Hess. LAG vom 07.05.2013 - 19 SaGa 461/13 - juris Rn. 6 mwN; ErfK/Dörner, § 7 BUrlG Rz. 32 ).
  • LAG Hessen, 07.05.2013 - 19 SaGa 461/13

    Erholungsurlaub; Erholungsurlaub

    In Rechtsprechung und Literatur ist überwiegend anerkannt, dass, um einem Arbeitnehmer einen effektiven Rechtsschutz gegen den Arbeitgeber zu gewährleisten, bei Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit die einstweilige Verfügung zuzulassen ist, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen von ihm gewünschten Zeitraum Urlaub zu gewähren (vgl. beispielsweise BAG, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97 - AP BGB § 626 Nr. 115; LAG Rheinland-Pfalz vom 05. April 2007 - 9 SaGa 8/07 - dok. in JURIS; LAG Hamm vom 09. Juni 2004 - 18 Sa 981/04 - dok. in JURIS; ErfK/Dörner, § 7 BUrlG Rz. 32).
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