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   LAG Hessen, 15.02.1999 - 9 Ta 12/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7638
LAG Hessen, 15.02.1999 - 9 Ta 12/99 (https://dejure.org/1999,7638)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.02.1999 - 9 Ta 12/99 (https://dejure.org/1999,7638)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. Februar 1999 - 9 Ta 12/99 (https://dejure.org/1999,7638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleichsgebühr; Einbeziehung nicht "anhängiger" Gegenstände im gerichtlichen Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1157
  • BB 1999, 1767
  • NZA-RR 1999, 380
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Hessen, 22.03.1999 - 6 Ta 429/98

    Vergleichsgebühr; Volle Gebühr bei Einbeziehung nicht eingeklagter Gegenstände

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  • LAG Düsseldorf, 13.10.2014 - 13 Ta 342/14

    Festsetzung der Anwaltsvergütung im PKH-Verfahren; Mehrvergleich

    Bereits unter der Geltung der BRAGO war umstritten, ob der Antrag auf Prozesskostenhilfe für einen Mehrvergleich zu einer Reduzierung der Gebühr führte (dagegen die h. M. in Literatur und Rechtsprechung, insbesondere LAG Düsseldorf 10.06.1997 - 7 Ta 3/97 - JurBüro 1997, 585; zum Streitstand Hess. LAG 15.02.1999 - 9 Ta 12/99 - NZA-RR 1999, 380; Gerold/Schmidt-von Eicken BRAGO 15. Aufl. § 23 RN 40b mit umfangreichen Nachweisen).

    (2)So stellen die Gegner der hier vertretenen Auffassung auch vielmehr darauf ab, dass das Gericht dadurch belastet werde, dass es sich im Rahmen der Vergleichsgespräche zu den bislang nicht rechtshängigen Ansprüchen verhalten müsse (so bereits zu § 23 BRAGO Hess. LAG 15.02.1999 - 9 Ta 12/99 - NZA-RR 1999, 380; zum RVG: LAG Hamm 31.08.2007 - 6 Ta 402/07 - NZA-RR 2007, 601; LAG Nürnberg 25.06.2009 - 4 Ta 61/09 - NZA-RR 2009, 556; LAG Baden-Württemberg 07.09.2010 - 5 Ta 132/10 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 16.12.2010 - 6 Ta 237/10 - juris; Thüringer OLG 14.09.2009 - 1 Ws 343/09 - JurBüro 2010, 82; vgl. auch LAG München 17.03.2009 - 10 Ta 394/07 - juris).

  • LAG München, 02.11.2016 - 6 Ta 287/16

    Einigungsgebühr

    3.2015 - 1 Ta 85/14, n.v.; LAG München v. 7.3.2016 - 6 Ta 283/15 n.v.; LAG München v. 12.10.2016 - 6 Ta 644/16 n.v.) zu folgern, hinsichtlich der im Vergleich mit erledigten Streitgegenstände sei bereits dann ein "anderes gerichtliches Verfahren als ein selbständiges Beweisverfahren" anhängig (Nr. 1003 VV-RVG), wenn ein beim Gericht eingeleitetes Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe lediglich die Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf einen Vergleichsmehrwert betreffe, der Vergleich aber noch nicht abgesprochen, sondern allein vorbesprochen war, also das Gericht noch am Zustandekommen des Vergleiches und seiner Formulierung hatte mitwirken müssen (ebenso LAG Baden-Württemberg v. 7.9.2010 - 5 Ta 132/10, juris; LAG Hamm v. 31.8.2007 - 6 Ta 402/07, NZA-RR 2007, 601; LAG Hessen v. 15.2.1999 - 9 Ta 12/99, NZA-RR 1999, 380; LAG Nürnberg v. 25.6.2009 - 4 Ta 61/09, NZA-RR 2009, 556; LAG Rheinland-Pfalz v. 16.12.2010 - 6 Ta 237/10, Rpfleger 2011, 403).
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