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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2006 - 9 Ta 149/06   

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https://dejure.org/2006,10027
LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2006 - 9 Ta 149/06 (https://dejure.org/2006,10027)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.08.2006 - 9 Ta 149/06 (https://dejure.org/2006,10027)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. August 2006 - 9 Ta 149/06 (https://dejure.org/2006,10027)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Arbeitgebers zur Gewährung der Funktionstüchtigkeit einer Zeiterfassungsanlage ; Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz trotz kurzer Beschäftigungszeit im Zeitpunkt der Kündigung; Erfolgsaussichten eines Antrags auf Feststellung der Nichtbeendigung ...

  • Judicialis

    ArbGG § 11 a; ; ArbGG § 78 Satz 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO §§ 567 ff.; ; BetrVG § 28 Abs. 1; ; BGB § 622 Abs. 1; ; BGB § 622 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Erfolgsaussicht einer unsubstantiierten und unschlüssigen Kündigungsschutzklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2006 - 9 Ta 149/06
    Dies ist anzunehmen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragsstellers, aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen, für zutreffend oder zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht mindestens von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. BGH NJW 94, 1161 m. w. N.).
  • LAG Hessen, 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08

    Antrag auf Abbruch der Wahl eines Betriebsrats in einem Jobcenter im Eilverfahren

    In laufende Betriebsratswahlen kann im Wege der einstweiligen Verfügung eingegriffen werden, wenn die Wahl als nichtig anzusehen wäre (Hess. LAG in st. Rspr., zuletzt etwa Beschluss vom 28. Mai 2008 - 9 TaBVGa 133/08 - n.v.; Beschluss vom 19. März 2006 - 9 Ta 149/06 - n.v.; Beschluss vom 17. Febr. 2005 - 9 TaBVGa 28/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 61 m.w.N.; Hess. LAG Beschluss vom 24. Juni 2004 - 9 TaBVGa 83/04 - n.v.) oder zumindest eine mit Sicherheit erfolgreiche Wahlanfechtung wegen feststehender Wahlfehler festgestellt werden kann (Hess. LAG a.a.O., ferner LAG Berlin Beschluss vom 7. Febr. 2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509; LAG Düsseldorf Beschluss vom 25. Juni 2003 - 12 TaBV 34/03 - Juris; Veit/Wichert DB 2006, 390; Rieble/Triskatis NZA 2006, 233; Bram FA 2006, 66).
  • LAG Hessen, 23.05.2006 - 9 TaBVGa 81/06

    Betriebsratswahl - Abbruch - Erwerbstätige Hilfebedürftige - Wahlberechtigung

    In laufende Betriebsratswahlen kann im Wege der einstweiligen Verfügung eingegriffen werden, wenn die Wahl als nichtig anzusehen wäre (Hess. LAG in st. Rspr., zuletzt etwa Beschluss vom 19. März 2006 - 9 Ta 149/06 - Beschluss vom 17. Febr. 2005 - 9 TaBVGa 28/05 - ) oder zumindest eine mit Sicherheit erfolgreiche Wahlanfechtung wegen feststehender Wahlfehler festgestellt werden kann (etwa Hess. LAG Beschluss vom 24. Juni 2004 - 9 TaBVGa 83/04 - LAG Berlin Beschluss vom 7. Febr. 2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509; LAG Düsseldorf Beschluss vom 25. Juni 2003 - 12 TaBV 34/03 - Juris; Veit/Wichert DB 2006, 390; Rieble/Triskatis NZA 2006, 233; Bram FA 2006, 66).
  • LAG Hessen, 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09

    Abbruch einer Betriebsratswahl - bereits vorhandener Betriebsrat im Teilbereich

    In laufende Betriebsratswahlen kann im Wege der einstweiligen Verfügung eingegriffen werden, wenn die Wahl als nichtig anzusehen wäre (Hess. LAG in st. Rspr., zuletzt etwa Beschluss vom 28. Mai 2008 - 9 TaBVGa 133/08 - n. v.; Beschluss vom 19. März 2006 - 9 Ta 149/06 - n. v.; Beschluss vom 17. Febr. 2005 - 9 TaBVGa 28/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 61 m. w. N.; Hess. LAG Beschluss vom 24. Juni 2004 - 9 TaBVGa 83/04 - n. v.) oder zumindest eine mit Sicherheit erfolgreiche Wahlanfechtung wegen feststehender Wahlfehler festgestellt werden kann (Hess. LAG a. a. O., ferner LAG Berlin Beschluss vom 7. Febr. 2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509; LAG Düsseldorf Beschluss vom 25. Juni 2003 - 12 TaBV 34/03 - Juris; Veit/Wichert DB 2006, 390; Rieble/Triskatis NZA 2006, 233; Bram FA 2006, 66).
  • ArbG Darmstadt, 09.07.2009 - 7 BVGa 17/09

    Abbruch einer Betriebsratswahl wegen absehbarer Nichtigkeit

    In laufende Betriebsratswahlen kann im Wege der einstweiligen Verfügung eingegriffen werden, wenn die Wahl als nichtig anzusehen wäre (Hess. LAG in st. Rspr., zuletzt etwa Beschluss vom 28. Mai 2008 - 9 TaBVGa 133/08 - n. v.; Beschluss vom 19. März 2006 - 9 Ta 149/06 - n. v.; Beschluss vom 17. Febr. 2005 - 9 TaBVGa 28/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 61 m. w. N.; Hess. LAG Beschluss vom 24. Juni 2004 - 9 TaBVGa 83/04 - n. v.) oder zumindest eine mit Sicherheit erfolgreiche Wahlanfechtung wegen feststehender Wahlfehler festgestellt werden kann (Hess. LAG a. a. O., ferner LAG Berlin Beschluss vom 7. Febr. 2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509; LAG Düsseldorf Beschluss vom 25. Juni 2003 - 12 TaBV 34/03 - Juris; Veit/Wichert DB 2006, 390; Rieble/Triskatis NZA 2006, 233; Bram FA 2006, 66).
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