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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2006 - 9 Ta 193/06   

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https://dejure.org/2006,18257
LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2006 - 9 Ta 193/06 (https://dejure.org/2006,18257)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.10.2006 - 9 Ta 193/06 (https://dejure.org/2006,18257)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - 9 Ta 193/06 (https://dejure.org/2006,18257)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeiten der Regelung der Beiordnung eines Rechtsanwaltes durch das Arbeitsgericht im Zusammenhang mit der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Bestimmung des Vergütungsanspruchs des beigeordneten Rechtsanwaltes

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 6 S. 1; ; RVG § 46 Abs. 1; ; RVG § 48 Abs. 1; ; RVG § 55; ; RVG § 55 Abs. 1 S. 1; ; RVG § 56 Abs. 2 S. 1; ; ZPO §§ 114 ff.; ; ZPO § 121 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 46 Abs. 1 § 55; ZPO § 121 Abs. 1
    Bindung an Bedingungen des Beiordnungsbeschlusses bei der Festsetzung anwaltlicher Vergütung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2006 - 9 Ta 193/06
    Beantragt eine Partei in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes, so hat das Arbeitsgericht im Rahmen der §§ 114 ff. ZPO im Falle der Bewilligung drei Möglichkeiten, die Beiordnung des Rechtsanwaltes unter Beachtung von § 121 Abs. 1 ZPO und der hierzu vorliegenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. Beschluss vom 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 = AP Nr. 3 zu § 121 ZPO) zu regeln:.
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2014 - 5 Ta 165/14

    Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung, sofortige Beschwerde,

    Eine weitere Beschwerde sieht § 33 Abs. 6 Satz 1 RVG für diesen Fall nicht vor (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 27.10.2006 - 9 Ta 193/06 -, juris).
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