Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Gegenstandswerts für eine anwaltliche Tätigkeit; Gegenstandswert für einen Vergleich; Versagung eines Gegenstandswertes für "mitverglichene" Streitgegenstände; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vergleichs; Werterhöhende Wirkung von unstreitigen ...
- Judicialis
KSchG § ... 9; ; KSchG § 10; ; EStG § 3 Ziffer 9; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; ; ArbGG § 78 Satz 1; ; ZPO §§ 567 ff.; ; BRAGO § 10 Abs. 3; ; BRAGO § 10 Abs. 3 Satz 5; ; BRAGO § 23 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 779 Abs. 1; ; GKG § 5 Abs. 2 S. 3 a.F.; ; GKG § 25 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; BGB § 779 Abs. 1
Gegenstandswert bei gerichtlichem Vergleich über Kündigungsschutzklage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 02.08.2004 - 7 Ca 1650/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2004 - 9 Ta 208/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2004 - 9 Ta 208/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 480
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 04.02.2003 - 2 AZB 18/02
Höhe der Gebühr nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2004 - 9 Ta 208/04
Der Beklagtenvertreter macht geltend, zur Begründung seines Rechtsbehelfes sei auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 04.02.2003 (Az.: 2 AZB 18/02) zu verweisen.b) Dem vom Beschwerdeführer zitierten Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 04.02.2004 (Az.: 2 AZB 18/02) ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, dass auch unstreitige Ansprüche, die protokolliert werden, werterhöhend wirken.
- BAG, 17.03.2003 - 2 AZB 21/02
Keine Rechtsbeschwerde in Wertfestsetzungsverfahren
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2004 - 9 Ta 208/04
Soweit der Beschwerdeführer ausdrücklich beantragt hat, im vorliegenden Beschwerdeverfahren die Rechtsbeschwerde zuzulassen, übersieht er, dass nach §§ 10 Abs. 3 Satz 5 BRAGO, 25 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz, 5 Abs. 2 S. 3 GKG a.F. ein entsprechendes Rechtsmittel nicht statthaft ist (vgl. BAG, Beschl. v. 17.03.2003, Az.: 2 AZB 21/02 = AP Nr. 3 zu § 78 ArbGG 1979 n.F.; Beschl. v. 04.08.2004, Az.: 3 AZB 15/04 = juris). - BAG, 04.08.2004 - 3 AZB 15/04
Kostenfestsetzung und Gegenstandswert
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2004 - 9 Ta 208/04
Soweit der Beschwerdeführer ausdrücklich beantragt hat, im vorliegenden Beschwerdeverfahren die Rechtsbeschwerde zuzulassen, übersieht er, dass nach §§ 10 Abs. 3 Satz 5 BRAGO, 25 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz, 5 Abs. 2 S. 3 GKG a.F. ein entsprechendes Rechtsmittel nicht statthaft ist (vgl. BAG, Beschl. v. 17.03.2003, Az.: 2 AZB 21/02 = AP Nr. 3 zu § 78 ArbGG 1979 n.F.; Beschl. v. 04.08.2004, Az.: 3 AZB 15/04 = juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2004 - 10 Ta 111/04
Werden in einen Vergleich bisher nicht streitige Regelungsgegenstände …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2004 - 9 Ta 208/04
Ein Vergleichsmehrwert kann sich nur ergeben, wenn über die im Vergleichstext zusätzlich enthaltenen Punkte zuvor zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung von im Vergleich protokollierten Verpflichtungen bei Vergleichsschluss in Verzug befunden hat (vgl. Beschluss der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 16.05.2004, Az.: 10 Ta 111/04).
- LAG Hamburg, 11.01.2008 - 8 Ta 13/07
Gegenstandswert
Mit geregelte unstreitige Gegenstände werden grundsätzlich nicht werterhöhend berücksichtig (LAG Hamburg v. 30.06.2005 - 8 Ta 5/05 - juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 - MDR 2005, 480; LAG Baden-Württemberg v. 07.07.1994 - 8 Ta 42/94 - JurBüro 1995, 248). - LAG Köln, 22.12.2007 - 8 Ta 26/07
Streitwert; Vergleichsmehrwert; Sozialplanabfindung
Voraussetzung dafür ist, dass über die Sozialplanabfindung gerichtlich oder zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung des Abfindungsanspruchs bei Vergleichsabschluss in Verzug befunden hat (ebenso Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 - Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 21.01.2005 - 9 Ta 247/04 - Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 09.10.2007 - 1 Ta 219/07 -).Voraussetzung hierfür ist, dass über die Sozialplanabfindung gerichtlich oder zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung der des Abfindungsanspruchs bei Vergleichsabschluss in Verzug befunden hat (ebenso Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 - Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 21.01.2005 - 9 Ta 247/04 - Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 09.10.2007 - 1 Ta 219/07 -).
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2007 - 1 Ta 219/07
Gegenstandswert bei Sozialplanabfindung
Voraussetzung hierfür ist, dass über die Sozialplanabfindung gerichtlich oder zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung des Abfindungsanspruchs bei Vergleichsabschluss in Verzug befand (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04, Beschluss vom 21.01.2005 - 9 Ta 277/04).
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2005 - 9 Ta 257/05
Gegenstandswert und Arbeitszeitreduzierung
Ein Vergleich setzt, bereits kraft gesetzlicher Definition (§ 779 Abs. 1 BGB), nämlich voraus, dass ein Streit oder eine Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens bereinigt werden muss (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 m.w.N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 9 Ta 277/04
Gegenstandswert und Abfindung
Voraussetzung ist aber für die Entstehung eines Vergleichsmehrwertes in diesem Zusammenhang, dass über die Sozialplanabfindung zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung des Abfindungsanspruches bei Vergleichsabschluss in Verzug befindet (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 -). - LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 9 Ta 48/05
Gegenstandswertfestsetzung und Vergleichsmehrwert
Ein Vergleichsmehrwert kann sich zwar nur ergeben, wenn über die im Vergleichstext zusätzlich enthaltenen Punkte zuvor zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung von im Vergleich protokollierten Verpflichtungen bei Vergleichsschluss in Verzug befunden hat (vgl. Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 16.05.2004, Az. 10 Ta 111/04 = JURIS; Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 = JURIS). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 1 Ta 81/12
Wertfestsetzung bei gerichtlichem Vergleich zur Beilegung eines …
Voraussetzung hierfür ist, dass über die Sozialplanabfindung gerichtlich oder zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung des Abfindungsanspruches bei Vergleichsabschluss in Verzug befand (ständige Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts, vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.10.2007 - 1 Ta 219/07, Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04, Beschluss vom 21.01.2005 - 9 Ta 277/04).
Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2004 - 9 Ta 208/04 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 02.08.2004 - 7 Ca 1650/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2004 - 9 Ta 208/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2004 - 9 Ta 208/04
Papierfundstellen
- NZA-RR 2005, 211
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 04.02.2003 - 2 AZB 18/02
Höhe der Gebühr nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2004 - 9 Ta 208/04
zur Begründung seines Rechtsbehelfes sei auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 04.02.2003 (Az.: 2 AZB 18/02) zu verweisen.b) Dem vom Beschwerdeführer zitierten Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 04.02.2004 (Az.: 2 AZB 18/02) ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, dass auch unstreitige Ansprüche, die protokolliert werden, werterhöhend wirken.
- BAG, 04.08.2004 - 3 AZB 15/04
Kostenfestsetzung und Gegenstandswert
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2004 - 9 Ta 208/04
Soweit der Beschwerdeführer ausdrücklich beantragt hat, im vorliegenden Beschwerdeverfahren die Rechtsbeschwerde zuzulassen, übersieht er, dass nach §§ 10 Abs. 3 Satz 5 BRAGO, 25 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz, 5 Abs. 2 S. 3 GKG a.F. ein entsprechendes Rechtsmittel nicht statthaft ist (vgl. BAG, Beschl. v. 17.03.2003, Az.: 2 AZB 21/02 = AP Nr. 3 zu § 78 ArbGG 1979 n.F.; Beschl. v. 04.08.2004, Az.: 3 AZB 15/04 = juris). - BAG, 17.03.2003 - 2 AZB 21/02
Keine Rechtsbeschwerde in Wertfestsetzungsverfahren
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2004 - 9 Ta 208/04
Soweit der Beschwerdeführer ausdrücklich beantragt hat, im vorliegenden Beschwerdeverfahren die Rechtsbeschwerde zuzulassen, übersieht er, dass nach §§ 10 Abs. 3 Satz 5 BRAGO, 25 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz, 5 Abs. 2 S. 3 GKG a.F. ein entsprechendes Rechtsmittel nicht statthaft ist (vgl. BAG, Beschl. v. 17.03.2003, Az.: 2 AZB 21/02 = AP Nr. 3 zu § 78 ArbGG 1979 n.F.; Beschl. v. 04.08.2004, Az.: 3 AZB 15/04 = juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2004 - 10 Ta 111/04
Werden in einen Vergleich bisher nicht streitige Regelungsgegenstände …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2004 - 9 Ta 208/04
Ein Vergleichsmehrwert kann sich nur ergeben, wenn über die im Vergleichstext zusätzlich enthaltenen Punkte zuvor zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung von im Vergleich protokollierten Verpflichtungen bei Vergleichsschluss in Verzug befunden hat (vgl. Beschluss der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 16.05.2004, Az.: 10 Ta 111/04).
- LAG Köln, 29.03.2007 - 3 Ta 58/07
Streitwert; Vergleichsmehrwert; Zeugnis; Urlaubsabgeltung
Genau dies ist aber hinsichtlich solcher Regelungsgegenstände, die bis zum Vergleichsschluss zwischen den Parteien nicht im Streit waren, nicht der Fall (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 29.12.2000 - 8 Ta 230/00 - NZA-RR 2001, 324, 325; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 21.06.2002 - 7 Ta 59/02 - MDR 2002, 1441, 1442; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 - NZA-RR 2005, 211, 212).