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   LAG Köln, 15.12.2006 - 9 Ta 467/06   

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https://dejure.org/2006,4648
LAG Köln, 15.12.2006 - 9 Ta 467/06 (https://dejure.org/2006,4648)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.12.2006 - 9 Ta 467/06 (https://dejure.org/2006,4648)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - 9 Ta 467/06 (https://dejure.org/2006,4648)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kündigungsschutzgesetz; Wartezeit; Verzicht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 1 KSchG
    Kündigungsschutzgesetz; Wartezeit; Verzicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung eines Arbeitnehmers auf besonderen Wunsch eines Kunden des Arbeitgebers unter Verzicht auf die Vereinbarung einer Probezeit auf den Kündigungsschutz; Stillschweigende Vereinbarung einer Geltung der Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) vor Erfüllung ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1
    Ausdrücklicher Verzicht auf Probezeit als Verzicht auf Wartezeit nach Kündigungsschutzgesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.fr (Leitsatz)

    Kündigung in der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes, Verzicht auf Probezeit, unter Umständen Kündigungsschutz von Vertragsbeginn an

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 293
  • NZA-RR 2007, 293
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04

    Prozesskostenhilfe; einzusetzendes Vermögen; Prozesskostenvorschussanspruch gegen

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2006 - 9 Ta 467/06
    Dabei ist nach den Grundsätzen in dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 5. April 2006 - 3 AZB 61/04 - insbesondere festzustellen, ob die Klägerin gegen ihren Ehemann einen Anspruch auf Prozesskostenhilfevorschuss hatte, der alsbald realisierbar war und dessen Durchsetzung für die Klägerin zumutbar und nicht mit Rechtseinbußen verbunden war.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2006 - 9 Ta 467/06
    Nach den Grundsätzen in der Entscheidung des Großen Senats vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - bestand auch hinreichende Erfolgsaussicht für die Weiterbeschäftigungsklage.
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76

    Arbeitnehmer - Erprobung der Eignung - Abschluß eines befristeten

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2006 - 9 Ta 467/06
    Zweck der gesetzlichen Wartezeit ist es, dem Arbeitgeber Gelegenheit zu geben, den Arbeitnehmer zunächst kennen zu lernen, ohne durch das Verbot sozial ungerechtfertigter Kündigungen gleich gebunden zu sein (vgl. BAG, Urteil vom 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - HWK-Quecke, a.a.O., § 1 KSchG Rnd. 7).
  • BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05

    Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2006 - 9 Ta 467/06
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung liegt vor, wenn der vom Kläger vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint und in tatsächlicher Hinsicht die Möglichkeit einer Beweisführung besteht (vgl. BAG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 9 AZA 11/05 -, NZA 2006, S. 1180 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.06.2019 - 15 Sa 4/19

    Probezeit - Auslegung einer Arbeitsvertragsklausel - Verzicht auf die

    Im Beschluss vom 15.12.2006 (9 Ta 467/06) hatte das Landesarbeitsgerichts Köln im Rahmen eines Prozesskostenhilfebewilligungsverfahrens nur die hinreichende Erfolgsaussicht der Kündigungsschutzklage zu beurteilen und ordnete die Ansicht der Klägerin über die Auslegung der dortigen Umstände als stillschweigende Vorverlagerung des allgemeinen Kündigungsschutzes als vertretbar ein.
  • ArbG Hamburg, 22.08.2012 - 27 Ca 45/12

    Probezeitverzicht - kein Verzicht auf die Wartezeit des § 1 KSchG

    Abhängig von den Umständen des Einzelfalles und unter Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien kann in dem ausdrücklichen Verzicht auf eine Probezeit eine Abbedingung der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG gesehen werden (vgl. LAG Köln v. 15.12.2006, 9 Ta 467/06; v. 15.02.2002, 4 (2) Sa 575/01; LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 24.06.2008, 5 Sa 52/08).

    Die Entscheidung vom 15.12.2006 (9 Ta 467/06) betraf die Frage der Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 74/22

    Anfechtung Arbeitsvertrag - Außerordentliche Kündigung - Anwendbarkeit

    Verzichten die Arbeitsvertragsparteien nämlich ausdrücklich auf die Vereinbarung einer Probezeit, weil der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auch aufgrund einer früheren Beschäftigung bekannt ist, so kann darin eine stillschweigende Übereinstimmung liegen, dass der Arbeitnehmer auch in den ersten 6 Monaten nur aus solchen Gründen gekündigt werden darf, die im Sinne von § 1 KSchG anzuerkennen sind (LAG Köln, Beschluss vom 15.12.2006 - 9 Ta 467/06 - Rn. 16, juris).
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