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LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.1990 - 9 Ta 65/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Dienststelle der Stationierungsstreitkräfte; Kündigungsschutzklage; Dreiwochenfrist; Verschulden der Fristversäumung
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 22.02.1990 - 2 Ca 83/90
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.1990 - 9 Ta 65/90
Papierfundstellen
- NZA 1991, 613 (Ls.)
- DB 1991, 396
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - 10 Sa 738/05
Fehlerhafte Bezeichnung des Beklagten in einer Kündigungsschutzklage
Das Berufungsgericht folgt damit uneingeschränkt der Rechtsprechung des BAG (vgl. BAG, Urteile vom 13.07.1989, AZ: 2 AZR 509/88 und AZ: 2 AZR 571/88; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.04.1990, AZ: 9 Ta 65/90). - LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2004 - 11 Ta 101/04
Parteiidentität; Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage
Die Voraussetzung zur Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG ist nur zu bejahen, wenn den Arbeitnehmer alle ihm zuzumutende Sorgfalt beachtet hat, ihn also keinerlei Verschulden, auch keine Fahrlässigkeit trifft (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.1990 - 9 Ta 65/90 - LAGE KSchG § 4 Nr. 17).