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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.1990 - 9 Ta 65/90   

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https://dejure.org/1990,7228
LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.1990 - 9 Ta 65/90 (https://dejure.org/1990,7228)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.04.1990 - 9 Ta 65/90 (https://dejure.org/1990,7228)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. April 1990 - 9 Ta 65/90 (https://dejure.org/1990,7228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 5; ZPO §§ 85, 263, 319
    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei Klageerhebung durch Rechtsanwalt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dienststelle der Stationierungsstreitkräfte; Kündigungsschutzklage; Dreiwochenfrist; Verschulden der Fristversäumung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 613 (Ls.)
  • DB 1991, 396
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - 10 Sa 738/05

    Fehlerhafte Bezeichnung des Beklagten in einer Kündigungsschutzklage

    Das Berufungsgericht folgt damit uneingeschränkt der Rechtsprechung des BAG (vgl. BAG, Urteile vom 13.07.1989, AZ: 2 AZR 509/88 und AZ: 2 AZR 571/88; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.04.1990, AZ: 9 Ta 65/90).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2004 - 11 Ta 101/04

    Parteiidentität; Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

    Die Voraussetzung zur Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG ist nur zu bejahen, wenn den Arbeitnehmer alle ihm zuzumutende Sorgfalt beachtet hat, ihn also keinerlei Verschulden, auch keine Fahrlässigkeit trifft (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.1990 - 9 Ta 65/90 - LAGE KSchG § 4 Nr. 17).
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