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   LAG Berlin, 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98   

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LAG Berlin, 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98 (https://dejure.org/1998,2610)
LAG Berlin, Entscheidung vom 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98 (https://dejure.org/1998,2610)
LAG Berlin, Entscheidung vom 03. August 1998 - 9 TaBV 4/98 (https://dejure.org/1998,2610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes bei nicht mit der ehrenamtlichen Tätigkeit in Zusammenhang stehenden arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen; Ermessen des Gerichts in § 103 Abs. 2 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 167
  • BB 1999, 421
  • NZA-RR 1999, 523 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Damit verstößt er nicht nur gegen eine Leistungspflicht, sondern zerstört insbesondere auch das Vertrauen des Arbeitgebers in seine Redlichkeit (Senat 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127; 13. November 1979 - 6 AZR 934/77 -AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 5 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 6; 11. November 1965 - 2 AZR 69/65 - AP ArbKrankhG § 1 Nr. 40 = EzA ArbKrankhG § 1 Nr. 16; LAG Berlin 3. August 1998 - 9 TaBV 4/98 - LAGE KSchG § 15 Nr. 17; KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 429; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 481, 484; APS-Dörner 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 320 und § 626 BGB Rn. 244; Lepke Kündigung bei Krankheit 11. Aufl. Rn. 426 ff.).
  • LAG Nürnberg, 20.06.2007 - 4 TaBV 66/06

    Kündigung - Betriebsratsmitglied - Zustimmungsersetzungsverfahren - Decken vor

    Nach § 103 Abs. 1 Satz 1 BetrVG muss das Gericht auf Antrag des Arbeitgebers die verweigerte Zustimmung ersetzen, wenn die beabsichtigte außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt erscheint (vgl. LAG Berlin vom 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98 - LAGE Nr. 17 zu § 15 KSchG, m.w.N.).

    Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit einem Betriebsratsmitglied zumutbar ist oder nicht, muss von der Kündigungsfrist ausgegangen werden, die ohne den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG für eine ordentliche Kündigung gelten würde (vgl. BAG vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - AP Nr. 202 zu § 626 BGB; LAG Berlin vom 03.08.1998, aaO; KR-Etzel, 8. Aufl., § 15 KSchG Rz 22; jeweils m.w.N.).

    Dieser Personenkreis darf wegen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden, vgl. § 78 BetrVG (vgl. hierzu LAG Berlin vom 03.08.1998, aaO).

    Diese Vorschrift ist auch bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied zu beachten (vgl. hierzu LAG Berlin vom 03.08.1998 aaO).

  • LAG Hamm, 16.09.2005 - 10 Sa 2425/04

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds Vortäuschen einer

    Ein Arbeitnehmer, der das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit lediglich vortäuscht, verstößt regelmäßig gegen seine Arbeitspflicht und kann bei einem entsprechenden Nachweis unter Umständen auch wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung fristlos entlassen werden (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - AP BGB § 626 Nr. 112; BAG, Urteil vom 17.06.2003 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13; LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.1981 - DB 1981, 1731; LAG Köln, Urteil vom 23.08.1996 - NZA-RR 1997, 338; LAG Berlin, Urteil vom 03.08.1998 - NZA-RR 1999, 523; LAG Hamm, Urteil vom 10.09.2003 - NZA-RR 2004, 292; KR/Fischermaier, a.a.O., § 626 BGB Rz. 428; ErfK/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rz. 132, 142; APS/Dörner, 2. Aufl., § 626 BGB Rz. 186, 189, 245; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl., Rz. 655 m.z.w.N.).

    Ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird; er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte; die Verletzung dieser aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers herzuleitenden Pflicht ist unter Umständen geeignet, auch eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - AP BGB § 626 Nr. 112; LAG München, Urteil vom 09.09.1982 - BB 1983, 1931; LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.09.1983 - BB 1984, 1233; LAG Hamm, Urteil vom 28.08.1991 - DB 1992, 431; LAG Berlin, Beschluss vom 03.08.1998 - LAGE KSchG § 15 Nr. 17 = NZA-RR 1999, 523 = MDR 1999, 167; LAG Köln, Urteil vom 09.10.1998 - NZA-RR 1999, 188; LAG Nürnberg, Urteil vom 07.09.2004 - LAGE BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; KR/Fischermaier, a.a.O., § 626 Rz. 429; APS/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rz. 244; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 712 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;

    Ein Arbeitnehmer, der das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit lediglich vortäuscht, verstößt regelmäßig gegen seine Arbeitspflicht und kann bei einem entsprechenden Nachweis unter Umständen auch wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung fristlos entlassen werden (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - AP BGB § 626 Nr. 112; BAG, Urteil vom 17.06.2003 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13; LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.1981 - DB 1981, 1731; LAG Köln, Urteil vom 23.08.1996 - NZA-RR 1997, 338; LAG Berlin, Urteil vom 03.08.1998 - NZA-RR 1999, 523; LAG Hamm, Urteil vom 10.09.2003 - NZA-RR 2004, 292; KR/Fischermeier, 7. Aufl., § 626 BGB Rz. 428; ErfK/Müller-Glöge, 7. Aufl., § 626 Rz. 132, 142; APS/Dörner, 2. Aufl., § 626 BGB Rz. 186, 189, 245; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 655 m.w.N.).

    Ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird; er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte; die Verletzung dieser aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers herzuleitenden Pflicht ist unter Umständen geeignet, auch eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - AP BGB § 626 Nr. 112; LAG München, Urteil vom 09.09.1982 - BB 1983, 1931; LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.09.1983 - BB 1984, 1233; LAG Hamm, Urteil vom 28.08.1991 - DB 1992, 431; LAG Berlin, Beschluss vom 03.08.1998 - LAGE KSchG § 15 Nr. 17 = NZA-RR 1999, 523 = MDR 1999, 167; LAG Köln, Urteil vom 09.10.1998 - NZA-RR 1999, 188; LAG Nürnberg, Urteil vom 07.09.2004 - LAGE BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; KR/Fischermaier, a.a.O., § 626 Rz. 429; APS/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rz. 244; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 712 m.w.N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2004 - 5 TaBV 10/04

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Verdacht des

    Die Arbeitgeberin beruft sich auf den Beschluss des LAG Berlin vom 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98 - (Bl. 137 ff. d. A.).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht wesentlich von den Fällen, die vom BAG im Urteil vom 26.08.1993 NZA 1994, 63 und vom LAG Berlin im Beschluss vom 03.08.1998 NZA-RR 1999, 523 = MDR 1999, 167 entschieden worden sind.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2018 - 1 Sa 197/17

    Außerordentliche Verdachtskündigung wegen Falschaussage oder falscher

    Wäre dies der Fall, könnte im Sinne einer "Wahlfeststellung" (vgl. LAG Berlin 03.08.1998 -9 TaBV 4/98-, juris, Rn. 49) offen bleiben, ob und für welche Variante eine größere Wahrscheinlichkeit besteht.
  • LAG Hamm, 16.11.2011 - 10 Sa 884/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschens der Arbeitsunfähigkeit

    Ein Arbeitnehmer, der das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit lediglich vortäuscht, verstößt regelmäßig gegen seine Arbeitspflicht und kann bei einem entsprechenden Nachweis je nach den Umständen des Einzelfalles auch wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung fristlos entlassen werden (BAG 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112; BAG 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13; BAG 23.06.2009 - 2 AZR 532/08 - NZA-RR 2009, 622; LAG Köln 23.08.1996 - 11 Sa 495/96 - NZA-RR 1997, 339; LAG Berlin 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98 - NZA-RR1999, 523; LAG München 03.11.2000 - 10 Sa 1037/99 - LAGE BGB § 626 Nr. 131; LAG Hamm 10.09.2003 - 18 Sa 721/03 - NZA-RR 2004, 292; LAG Hamm 19.04.2007 - 15 Sa 1885/06 - EEK 3325; KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 428; ErfK/Müller-Glöge, 12. Aufl., § 626 BGB Rn. 156; APS/Dörner, 3. Aufl., § 626 BGB Rn. 245 m.w.N.).
  • LAG München, 03.11.2000 - 10 Sa 1037/99

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - anderweitige Tätigkeit trotz

    (2) Zu Gunsten der Beklagten kann zudem unterstellt werden, dass eine Verdachtskündigung nicht nur bei einer Straftat sondern auch bei einer sonstigen schweren arbeitsvertraglichen Verfehlung des Arbeitnehmers in Betracht kommt (vgl. BAG NZA 1995, 269 ) und dazu auch der Verdacht der Simulation einer Krankheit zählt (vgl. LAG Berlin MDR 1999, 167, 168) und ein dringender Verdacht schon dann zu bejahen ist, wenn der Arbeitnehmer während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit eine andere Tätigkeit ausübt (a. A. LAG Köln vom 23.8.1996 -- a. a. O.).
  • LAG Nürnberg, 11.05.2011 - 4 TaBV 56/10

    Außerordentliche Kündigung - schwerwiegende Vertragspflichtverletzung einer

    Dieser Personenkreis darf wegen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden, vgl. § 78 BetrVG (vgl. hierzu LAG Berlin vom 03.08.1989 - 9 TaBV 4/98 - LAGE Nr. 17 zu § 15 KSchG).
  • LAG München, 06.10.2000 - 10 Sa 1037/93

    Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Bezahlung von Detektivkosten

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   LAG Köln, 02.06.1998 - 9 TaBV 4/98   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrates zu Versetzungen von Arbeitnehmern; Verbot einer Versetzung aus Betriebsvereinbarung; Erweiternde Auslegung ; Rechtfertigung der durch die personelle Maßnahme entstehenden Nachteile für die Arbeitnehmer aus betrieblichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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