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   LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBV 58/09   

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https://dejure.org/2009,16873
LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBV 58/09 (https://dejure.org/2009,16873)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.09.2009 - 9 TaBV 58/09 (https://dejure.org/2009,16873)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. September 2009 - 9 TaBV 58/09 (https://dejure.org/2009,16873)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 131 Abs 1 Nr 1 InsO, § 131 Abs 1 Nr 2 InsO, § 143 Abs 1 S 1 InsO, § 30 Nr 2 KO
    (Inkongruente Deckung gemäß § 131 InsO durch Befriedigung in der Zwangsvollstreckung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgewähranspruch bei Insolvenzanfechtung; Inkongruente Deckung durch Befriedigung in der Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückgewähranspruch bei Insolvenzanfechtung; inkongruente Deckung durch Befriedigung in der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.03.2006 - IX ZR 116/03

    Anfechtbarkeit einer einer Vorpfändung nachfolgenden Hauptpfändung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBV 58/09
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 23. März 2006 - IX ZR 116/03 - NJW 2006, 1870) ist eine während der "kritischen" Zeit im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherheit oder Befriedigung als inkongruent anzusehen (Rechtsbeschwerde zugelassen).

    Zwar sei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine während der "kritischen" Zeit im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherheit oder Befriedigung als inkongruent anzusehen (BGH, Urteil vom 23. März 2006 - Az: IX ZR 116/03 - NJW 2006, 1870).

    Der BGH habe vor diesem Hintergrund in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die innerhalb des Drei-Monatszeitraums erwirkte Deckung stets inkongruent sei und zwar unabhängig davon, ob der Schuldner in irgendeiner Weise daran mitgewirkt habe (BGH Urteil 23. März 2006 a.a.O.).

    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 23. März 2006 - IX ZR 116/03 - NJW 2006, 1870; BGH Urteil vom 15. Mai 2003 - IX ZR 194/02 - NJW 2004, 1112; BGH Urteil vom 9. Sept. 1997 - IX ZR 14/97 - NJW 1997, 3445) ist eine während der "kritischen" Zeit im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherheit oder Befriedigung als inkongruent anzusehen.

  • BGH, 15.05.2003 - IX ZR 194/02

    Anfechtbarkeit von Leistungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBV 58/09
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 23. März 2006 - IX ZR 116/03 - NJW 2006, 1870; BGH Urteil vom 15. Mai 2003 - IX ZR 194/02 - NJW 2004, 1112; BGH Urteil vom 9. Sept. 1997 - IX ZR 14/97 - NJW 1997, 3445) ist eine während der "kritischen" Zeit im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherheit oder Befriedigung als inkongruent anzusehen.

    Es besteht insoweit Klärungsbedarf, nachdem das Bundesarbeitsgericht mit der Entscheidung vom 17. Juni 1997 (- 9 AZR 753/95 - EzA § 106 KO Nr. 1) anders als heute der BGH (Urteil vom 15. Mai 2003 - IX ZR 194/02 - NJW-RR 2003, 1201) im vergleichbaren Fall der vollstreckungsabwendenden Zahlung nicht von einer inkongruenten Deckung ausgeht.

  • BVerfG, 28.09.1992 - 1 BvR 496/87

    Verfassungsrechliche Prüfung des Ausschlusses teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBV 58/09
    Urteile oberster Bundesgerichte ändern die Rechtslage nicht, sondern stellen diese lediglich auf Grund eines - prinzipiell irrtumsanfälligen - Erkenntnisprozesses fest (BVerfG Beschluss vom 15. Jan. 2009 - 2 BvR 2044/07 - NJW 2009, 1469; BVerfG Urteil vom 28. September 1992 - 1 BvR 496/87 - AP GG Art. 20 Nr. 15; BAG Urteil vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35).
  • BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 753/95

    Hat ein Arbeitnehmer kurz vor Eröffnung des Konkursverfahrens überwiesenes

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBV 58/09
    Es besteht insoweit Klärungsbedarf, nachdem das Bundesarbeitsgericht mit der Entscheidung vom 17. Juni 1997 (- 9 AZR 753/95 - EzA § 106 KO Nr. 1) anders als heute der BGH (Urteil vom 15. Mai 2003 - IX ZR 194/02 - NJW-RR 2003, 1201) im vergleichbaren Fall der vollstreckungsabwendenden Zahlung nicht von einer inkongruenten Deckung ausgeht.
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBV 58/09
    Urteile oberster Bundesgerichte ändern die Rechtslage nicht, sondern stellen diese lediglich auf Grund eines - prinzipiell irrtumsanfälligen - Erkenntnisprozesses fest (BVerfG Beschluss vom 15. Jan. 2009 - 2 BvR 2044/07 - NJW 2009, 1469; BVerfG Urteil vom 28. September 1992 - 1 BvR 496/87 - AP GG Art. 20 Nr. 15; BAG Urteil vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBV 58/09
    Urteile oberster Bundesgerichte ändern die Rechtslage nicht, sondern stellen diese lediglich auf Grund eines - prinzipiell irrtumsanfälligen - Erkenntnisprozesses fest (BVerfG Beschluss vom 15. Jan. 2009 - 2 BvR 2044/07 - NJW 2009, 1469; BVerfG Urteil vom 28. September 1992 - 1 BvR 496/87 - AP GG Art. 20 Nr. 15; BAG Urteil vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBV 58/09
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 23. März 2006 - IX ZR 116/03 - NJW 2006, 1870; BGH Urteil vom 15. Mai 2003 - IX ZR 194/02 - NJW 2004, 1112; BGH Urteil vom 9. Sept. 1997 - IX ZR 14/97 - NJW 1997, 3445) ist eine während der "kritischen" Zeit im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherheit oder Befriedigung als inkongruent anzusehen.
  • RG, 02.06.1880 - V 506/80

    Möglichkeit einer Anfechtung in einem Konkursverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBV 58/09
    Bereits kurze Zeit nach Inkrafttreten der Konkursordnung vom 10. Febr. 1877 (RGBl. 351) hat das Reichsgericht in der Entscheidung vom 2. Juni 1880 (RGZ 2, 374, 375) diese Auffassung vertreten und ausgeführt, nach den Motiven zur Konkursordnung (S. 111, 112, 119) werde das Recht zur gemeinsamen Befriedigung der Gläubiger aus der Konkursmasse durch die absichtliche vorzugsweise Befriedigung einzelner Gläubiger verletzt, auch wenn die Befriedigung im Wege der Zwangsvollstreckung erfolge.
  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBV 58/09
    Dann trete die Befugnis des Gläubigers, sich mit Hilfe hoheitlicher Zwangsmittel eine rechtsbeständige Sicherung oder Befriedigung der eigenen fälligen Forderungen zu verschaffen, hinter dem Schutz der Gläubigergesamtheit zurück (BGH Urteil vom 22. Januar 2004 - IX ZR 39/03 - NJW 2004, 1444).
  • LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10

    Ablösung des Grundsatzes des Vorrangs des schnelleren Gläubigers durch den

    Dass eine entsprechende Regelung damals "nicht Gesetz geworden" ist, erklärt sich ganz einfach daraus, dass Sie in Verbindung mit der 120jährigen Rechtsprechung damals auch ohne erneute gesetzgeberische Klarstellung aus Sicht des Gesetzgebers bereits allgemein Geltung beanspruchen konnte und eine weitere gesetzliche Regelung daher schlichtweg nicht erforderlich war (ähnlich HessLAG v. 3.9.2009 - 9 TaBV 58/09, juris, Tz 20 f.).

    Gerade vor dem Hintergrund, dass andere Teile des Gesetzgebungsvorhabens zum 31.3.2007 später noch umgesetzt worden sind (Stichwort: Pfändungsschutz für Altersvorsorge, BGBl. I 2007, 368, dazu Huber , ZIP 2007, 501, 505 f., 509) und der Gesetzgeber damals zur Kenntnis genommen haben muss, dass der BGH mit Urteil v. 11.4.2002 (NZI 2002, 378) die kritischen Stimmen aus dem Schrifttum insbesondere von Paulus (etwa Paulus/Allgayer , ZinsO 2001, 241 ff.; s auch Baur/Stürner , Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht, Bd. II, 12. Aufl. 1990, Rn. 19.37 f.) nochmals ganz ausdrücklich zurückgewiesen hatte, kann im Verzicht auf das Gesetzesvorhaben bei verständiger Würdigung letztlich nur als eine Bestätigung der h.M. verstanden werden (so auch HessLAG v. 3.9.2009 - 9 TaBV 58/09, juris, Tz 22).

    Sofern die Kammer dies im Urteil der Kammer vom 12.4.2006 - Az.: 13 S 327/05 noch anders beurteilt hat, ist daran so nicht festzuhalten: Dies gilt zum einen wegen der gerade im Nachgang an die Entscheidung erhobenen kritischen Literaturstimmen, vor allem aber auch deshalb, weil das HessLAG v. 3.9.2009 - 9 TaBV 58/09, juris, Tz 25 unter Verweis auf BAG, NZA 1998, 446 unlängst zur weiteren Klärung die Rechtsbeschwerde in einem vergleichbaren Fall zugelassen hat und diese Rechtsbeschwerde unter dem Az.: 3 ABR 139/09 eingelegt worden ist.

  • BAG, 31.08.2010 - 3 ABR 139/09

    Verweisungsbeschluss ohne Gründe - Insolvenzanfechtung - Inkongruenz

    Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. September 2009 - 9 TaBV 58/09 - wird zurückgewiesen.
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