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   LAG Hessen, 27.04.2006 - 9 TaBVGa 61/06   

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https://dejure.org/2006,56463
LAG Hessen, 27.04.2006 - 9 TaBVGa 61/06 (https://dejure.org/2006,56463)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.04.2006 - 9 TaBVGa 61/06 (https://dejure.org/2006,56463)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. April 2006 - 9 TaBVGa 61/06 (https://dejure.org/2006,56463)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21

    Betriebsratswahl - Beanstandung und Berichtigung eines Wahlvorschlages -

    Ein Verfügungsgrund ist nur gegeben, wenn durch die Korrektur des Wahlfehlers eine erfolgreiche Wahlanfechtung mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, wobei es auch auf rechtliche Unsicherheiten ankommt (vergleiche Hessisches LAG 27. April 2006 - 9 TaBVGa 61/06 - unter II 1 und 2 der Gründe mwN zitiert nach juris; Korinth, K Rn. 93).

    Daher widerspricht es der Funktion des einstweiligen Verfügungsverfahrens, offene Rechtsfragen zu entscheiden, gleichwohl eine gegenläufige Entscheidung im Anfechtungsverfahren nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (in diese Richtung auch Hessisches LAG 27. April 2006 - 9 TaBVGa 61/06 - unter II 1 und 2 der Gründe zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08

    Antrag auf Abbruch der Wahl eines Betriebsrats in einem Jobcenter im Eilverfahren

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage die Anforderungen an den Verfügungsgrund erhöht ist und Zurückhaltung geboten ist, auf ungeklärter Rechtsgrundlage im Eilverfahren die Hauptsache vorwegzunehmen (ebenso etwa Hess. LAG Beschluss vom 27. April 2006 - 9 TaBVGa 61/06 - n.v.; LAG Köln Urteil vom 13. Mai 2005 - 4 Sa 400/05 - Juris; Sächs. LAG Urteil vom 19. Februar 2001 - 2 Sa 624/00 - NZA-RR 2002, 439: "Eine in einem Eilverfahren ergehende und überdies nicht anfechtbare landesarbeitsgerichtliche Entscheidung ist kein Ort für die Klärung der offenen Rechtsfragen.").
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