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   LAG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 9 TaBVHa 2446/12   

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https://dejure.org/2013,24127
LAG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 9 TaBVHa 2446/12 (https://dejure.org/2013,24127)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.02.2013 - 9 TaBVHa 2446/12 (https://dejure.org/2013,24127)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 9 TaBVHa 2446/12 (https://dejure.org/2013,24127)
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Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Doch Zweifel an der Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften für die Zeitarbeit?

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • ArbG Berlin, 29.05.2013 - 21 BV 3777/13

    Tarifgemeinschaft - örtliche Zuständigkeit im Beschlussverfahren

    Mit Schreiben vom 3.12.2012 wies das Landesarbeitsgericht den Antragsteller u.a. darauf hin, dass die Antragsschrift für die Bescheidung des Hilfsantrags nur als Entwurf gelte und nur die Rechtshängigkeit hinsichtlich des Bestimmungsverfahrens herbeiführen könne (Bl. 187 der Akte 21 BV 4390/13 , vormals 35 BV 2782/13 am Arbeitsgericht Berlin und davor 9 TaBVHa 2446/12 am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg).

    2) Das Arbeitsgericht war nicht an die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zu dem Aktenzeichen 9 TaBVHa 2446/12 gebunden, welches in einem Vorabbestimmungsverfahren nach § 36 Absatz 1 Nr. 3 ZPO noch vor Rechtshängigkeit der Anträge und vor der Feststellung der Beteiligten durch das in der Sache entscheidende Gericht das Arbeitsgericht Berlin als örtlich zuständig bestimmt hat.

  • ArbG Berlin, 29.05.2013 - 21 BV 4390/13

    Anderweitige Rechtshängigkeit - Antragsbefugnis - Tarifgemeinschaft als

    Mit Schreiben vom 3.12.2012 wies das Landesarbeitsgericht den Antragsteller u.a. darauf hin, dass die Antragsschrift für die Bescheidung des Hilfsantrags nur als Entwurf gelte und nur die Rechtshängigkeit hinsichtlich des Bestimmungsverfahrens herbeiführen könne (Bl. 187 der Akte, vormals 35 BV 2782/13 am Arbeitsgericht Berlin und davor 9 TaBVHa 2446/12 am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg).
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