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   OLG Hamburg, 05.04.2016 - 9 U 10/16   

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OLG Hamburg, 05.04.2016 - 9 U 10/16 (https://dejure.org/2016,58425)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.04.2016 - 9 U 10/16 (https://dejure.org/2016,58425)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. April 2016 - 9 U 10/16 (https://dejure.org/2016,58425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 Nr 1 Buchst b VHB 2002, § 5 VHB 2002, § 11 Nr 4 VHB 2002
    Hausratversicherung: Anforderungen an den Nachweis eines Diebstahls aus einem verschlossenen Pkw

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Hausratversicherung: Diebstahl aus einem verschlossenen Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Diebstahl aus einem verschlossenen Pkw

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 185
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09

    Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2016 - 9 U 10/16
    Etwas anders ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG Schleswig vom 04.03.2010 (Az.: 16 U 44/09).
  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 233/05

    Ein Versicherungsnehmer muss nur darlegen, dass und nicht wie ein

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2016 - 9 U 10/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20.12.2006 - IV ZR 233/05, VersR 2007, 241 f.; Urteil vom 18.10.2006 - IV ZR 130/05, VersR 2007, 102 f.; Urteil vom 17.05.1995 - IV ZR 279/94, VersR 1995, 909), der der Senat folgt, genügt der Versicherungsnehmer bei einem behaupteten Diebstahl seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine versicherte Entwendung zulassen.
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2016 - 9 U 10/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20.12.2006 - IV ZR 233/05, VersR 2007, 241 f.; Urteil vom 18.10.2006 - IV ZR 130/05, VersR 2007, 102 f.; Urteil vom 17.05.1995 - IV ZR 279/94, VersR 1995, 909), der der Senat folgt, genügt der Versicherungsnehmer bei einem behaupteten Diebstahl seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine versicherte Entwendung zulassen.
  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2016 - 9 U 10/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20.12.2006 - IV ZR 233/05, VersR 2007, 241 f.; Urteil vom 18.10.2006 - IV ZR 130/05, VersR 2007, 102 f.; Urteil vom 17.05.1995 - IV ZR 279/94, VersR 1995, 909), der der Senat folgt, genügt der Versicherungsnehmer bei einem behaupteten Diebstahl seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine versicherte Entwendung zulassen.
  • LG Hamburg, 11.12.2015 - 306 O 365/13

    Privatversicherungsrecht: Leistungsansprüche aus einer Hausratversicherung wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2016 - 9 U 10/16
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11.12.2015, Aktenzeichen 306 O 365/13, durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • AG Frankfurt/Main, 18.02.2019 - 32 C 2803/18

    Kein Versicherungsschutz bei Diebstahl aus KFZ durch Relay Attack oder Jamming

    Vorliegend gab es aber wie ausgeführt schon keine Spuren, die die Annahme eines Einbruchs rechtfertigen können (vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 5. April 2016, Az. 9 U 10/16).
  • LG München I, 27.07.2020 - 23 S 4598/20

    Hausratversicherung: Kein Nachweis eines Diebstahls aus verschlossenen Pkw bei

    Zu dem Minimum an Tatsachen gehört, dass die als gestohlen gemeldeten Sachen vor dem behaupteten Diebstahl am angegebenen Ort vorhanden und danach nicht mehr aufzufinden waren und dass Einbruchspuren vorhanden sind, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 05. April 2016, Az. 9 U 10/16, Rn. 1-6, juris).

    Auch bei Einsatz einer sogenannten "Relay Attack" wäre das Fahrzeug somit nicht "verschlossen" im Sinne der Versicherungsbedingungen gewesen (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 05. April 2016, Az. 9 U 10/16, Rn. 1-6, juris).

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