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   OLG Karlsruhe, 22.05.2018 - 9 U 111/16   

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https://dejure.org/2018,33798
OLG Karlsruhe, 22.05.2018 - 9 U 111/16 (https://dejure.org/2018,33798)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.05.2018 - 9 U 111/16 (https://dejure.org/2018,33798)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Mai 2018 - 9 U 111/16 (https://dejure.org/2018,33798)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 138 Abs. 1, §§ 242, 556 Abs. 3
    Wirksam vereinbarte kurze Ausschlussfrist für Einwendungen des gewerblichen Mieters gegen eine Nebenkostenabrechnung

  • RA Kotz

    Geschäftsraummiete - Ausschlussfrist von zwei Wochen für Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 138 Abs 1 BGB, § 242 BGB, § 556 Abs 3 BGB
    Geschäftsraummietvertrag: Wirksamkeit der Ausschlussfrist für Einwendungen des Mieters gegen eine Nebenkostenabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1 ; BGB § 242 ; BGB § 556 Abs. 3
    Kurze Ausschlussfrist für Einwendungen des Mieters gegen eine Nebenkostenabrechnung

  • rechtsportal.de

    BGB § 556 Abs. 3 S. 5-6
    Mietvertrag zum Betrieb einer Apotheke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nebenkostenabrechnung: Zweiwöchiger Einwendungsausschluss wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenkostenabrechnung: Zweiwöchiger Einwendungsausschluss wirksam? (IMR 2019, 65)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.05.2018 - 9 U 111/16
    Sie entsprechenden den formellen Anforderungen an die Abrechnungen eines Vermieters (vgl. zu den Anforderungen BGH, NJW 2005, 219; BGH, NJW 2008, 2258; BGH, NJW 2009, 283; BGH, Beschluss vom 14.02.2012 - VIII ZR 207/11 -, zitiert nach Juris).

    Ein möglicher Fehler bei der Berechnung der Gesamtnutzfläche des Hauses würde - entgegen der Auffassung der Klägerin - nicht die formellen Anforderungen an eine Abrechnung betreffen, sondern wäre gegebenenfalls auf der materiellen Ebene inhaltlich zu prüfen (vgl. zur Unterscheidung zwischen formellen und materiellen Fehlern einer Abrechnung insbesondere BGH, NJW 2005, 219).

  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07

    Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.05.2018 - 9 U 111/16
    Bei Geschäftsräumen bestehen keine Bedenken, in einer Individualvereinbarung eine Regelung zu treffen, die zum Nachteil der Mieterin von § 556 Abs. 3 BGB Satz 5 BGB (Frist für Einwendungen von zwölf Monaten) abweicht (vgl. BGH, NJW 2010, 1065).
  • BGH, 14.02.2012 - VIII ZR 207/11

    Wohnraummiete: Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.05.2018 - 9 U 111/16
    Sie entsprechenden den formellen Anforderungen an die Abrechnungen eines Vermieters (vgl. zu den Anforderungen BGH, NJW 2005, 219; BGH, NJW 2008, 2258; BGH, NJW 2009, 283; BGH, Beschluss vom 14.02.2012 - VIII ZR 207/11 -, zitiert nach Juris).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07

    Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.05.2018 - 9 U 111/16
    Sie entsprechenden den formellen Anforderungen an die Abrechnungen eines Vermieters (vgl. zu den Anforderungen BGH, NJW 2005, 219; BGH, NJW 2008, 2258; BGH, NJW 2009, 283; BGH, Beschluss vom 14.02.2012 - VIII ZR 207/11 -, zitiert nach Juris).
  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07

    Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.05.2018 - 9 U 111/16
    Sie entsprechenden den formellen Anforderungen an die Abrechnungen eines Vermieters (vgl. zu den Anforderungen BGH, NJW 2005, 219; BGH, NJW 2008, 2258; BGH, NJW 2009, 283; BGH, Beschluss vom 14.02.2012 - VIII ZR 207/11 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 3 U 52/05

    Gewerbemietvertrag: Nachzahlung von Nebenkosten für Allgemeinstrom und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.05.2018 - 9 U 111/16
    Eine bloße "Fälligkeitsregelung" kommt - entgegen der Auffassung der Klägerin - schon deshalb nicht in Betracht, weil eine bloße Bestimmung der Fälligkeit zwar für die Nebenkostenabrechnung des Vermieters einen Sinn machen kann (vgl. dazu beispielsweise OLG Brandenburg, Urteil vom 06.06.2007 - 3 U 52/05 -, zitiert nach Juris), nicht jedoch für Einwendungen des Mieters.
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