Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 04.07.2016

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.05.2016 - 9 U 115/15   

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https://dejure.org/2016,30460
OLG Karlsruhe, 30.05.2016 - 9 U 115/15 (https://dejure.org/2016,30460)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.05.2016 - 9 U 115/15 (https://dejure.org/2016,30460)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - 9 U 115/15 (https://dejure.org/2016,30460)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer beim Überholen auf einem lediglich 2m breiten Radweg

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 253 Abs 2 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 2 Abs 2 StVO, § 5 Abs 4 S 2 StVO
    Haftung bei Fahrradunfall: Pflichten des Radfahrers beim Überholen eines anderen Radfahrers; Individualisierung des Streitgegenstandes beim Teilschmerzensgeld

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Seitenabstand des überholenden Radfahrers zum überholten Radfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Radfahrers beim Überholen eines anderen Radfahrers; Individualisierung des Streitgegenstandes beim Teilschmerzensgeld

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer beim Überholen auf einem lediglich 2m breiten Radweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Radfahrer überholt Radfahrer: Welche Sorgfaltpflichten gibt es?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Pflichten des Radfahrers beim Überholen eines anderen Radfahrers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Radfahrer bringt Radfahrerin zu Fall - Beim Überholen auf einem Radweg müssen Radfahrer ausreichenden Seitenabstand einhalten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer bei Überholvorgang

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Radler vs. Radler: Was ist beim Überholen zu beachten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gefährliches Überholen bei Radfahrern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Radfahrer muss beim Überholen eines anderen Radfahrers mit Schwankungen in der Fahrlinie rechnen - Seitenabstand beim Überholen von 32 cm in der Regel zu gering

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 278
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 17 U 129/88

    Sicherheitsabstand unter Radfahrern; Überholvorgang; Überholabsicht; Breite des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2016 - 9 U 115/15
    Dabei erscheint es zwar denkbar, dass ein Radfahrer eventuell beim Überholen einen geringeren Seitenabstand einhalten kann als ein Pkw-Fahrer, weil die Gefahren für den überholten Radfahrer geringer sind als bei einem mit erheblicher Geschwindigkeit überholenden Kraftfahrzeug (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 466).

    Aus der vom Beklagten zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW-RR 1990, 466) ergibt sich für einen ähnlichen Fall keine abweichende Bewertung.

  • OLG Hamm, 18.12.2003 - 6 U 105/03

    Haftung eines Radfahrers für Folgen des Sturzes eines anderen Radfahrers im Zuge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2016 - 9 U 115/15
    Andererseits muss jedoch auch ein überholender Radfahrer berücksichtigen, dass bei dem anderen Radfahrer grundsätzlich mit mehr oder weniger unvermeidlichen Schwankungen zu rechnen ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.03.1980 - 3 U 141/79 - zitiert nach Juris; OLG Hamm, NZV 2004, 631).

    Bei Radwegen mit einer begrenzten Breite ist es oft sinnvoll und in der Praxis auch vielfach üblich, erst dann zu überholen, wenn der Überholer sicher ist, dass er vom anderen Radfahrer wahrgenommen wird, und dass dieser sein Fahrverhalten auf den Überholvorgang einrichtet (vgl. zur Verständigung unter Radfahrern vor einem Überholvorgang OLG München, VRS Band 69, 254, 256; OLG Hamm, NZV 2004, 631, 632).

  • OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 55/07

    Schmerzensgeldklage des schwerverletzten Beifahrers gegen die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2016 - 9 U 115/15
    Es bestehen keine Zulässigkeitsbedenken, wenn die Klägerin im vorliegenden Fall für die Abgrenzung des Teilschmerzensgeldes sämtliche immateriellen Beeinträchtigungen herangezogen hat, soweit diese bis zum 23.02.2015 (vor der dritten Operation) eintreten (vgl. zu einer solchen Abgrenzung auch OLG Brandenburg, Urteil vom 30.08.2007 - 12 U 55/07 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2016 - 9 U 115/15
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es dabei - lediglich - erforderlich ist, die Teilklage so abzugrenzen, dass erkennbar wird, um welchen Teil eines Gesamtanspruchs es sich handelt (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2004 - VI ZR 70/03 -, RdNr. 18, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.1980 - 3 U 141/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2016 - 9 U 115/15
    Andererseits muss jedoch auch ein überholender Radfahrer berücksichtigen, dass bei dem anderen Radfahrer grundsätzlich mit mehr oder weniger unvermeidlichen Schwankungen zu rechnen ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.03.1980 - 3 U 141/79 - zitiert nach Juris; OLG Hamm, NZV 2004, 631).
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2016 - 9 U 115/15
    Eine eventuell mögliche nachträgliche Bezifferung - nach der dritten Operation - zwingt nicht zu einem Übergang vom Feststellungsantrag auf einen Leistungsantrag (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 79, 81).
  • KG, 26.02.2018 - 22 U 146/16

    Kollision zweier Fahrradfahrer bei einem Überholvorgang auf einem Fahrradweg:

    Insoweit muss der Überholende zwar berücksichtigen, dass Radfahrer regelmäßig keine eindeutig klare Fahrlinie haben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Mai 2016, 9 U 115/15, juris Rdn. 20; OLG Hamm, Urteil vom 18. Dezember 2003, 6 U 105/03, juris Rdn. 11; zu Kraftfahrern: 12. Senat, Urteil vom 12. September 212 U 9590/00, juris Rdn. 42).
  • OLG Oldenburg, 21.09.2021 - 2 U 121/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Überholen eines Fahrradfahrers auf

    Auf einem 2 m breiten Radweg müsse ggfs. von einem Überholen abgesehen werden ( Beschl. vom 30.05.2016 - 9 U 115/15 , juris Rdn. 20).
  • AG Frankfurt/Main, 13.07.2017 - 32 C 2982/16

    Hundebiss im Hotelzimmer - Haftung des Besitzers

    Wenn ein Kläger nur einen Teilbetrag eines Schmerzensgeldes geltend macht und bei der Bemessung der Anspruchshöhe nur die Berücksichtigung der Verletzungsfolgen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verlangt, ist eine hinreichende Individualisierbarkeit des Teilbetrages gewährleistet (BGH NJW 2004, 1243 ff. [BGH 20.01.2004 - VI ZR 70/03] ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Mai 2016, 9 U 115/15 (nach juris)).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2022 - 9 U 125/19

    Begutachtung von Distorsionsverletzungen der Wirbelsäule nach einem Unfall

    Der Kläger hat klargestellt, dass das geltend gemachte - und zuerkannte - Schmerzensgeld auch zukünftige immaterielle Beeinträchtigungen abgelten soll, soweit mit einem Persistieren der gegenwärtigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen in der Zukunft zu rechnen ist (vgl. zu den in Betracht kommenden Möglichkeiten bei der Abgrenzung zwischen beziffertem Schmerzensgeldantrag und der Feststellung eines Zukunftsschadens Senat, NJW-RR 2017, 278, 280, 281 ).
  • OLG Nürnberg, 25.04.2018 - 5 W 639/18

    Zulässiger Feststellungsantrag neben beziffertem (Teil-) Leistungsantrag

    Dabei muss die zeitliche Abgrenzung nicht zwingend auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bezogen sein; die Auslegung des Leistungsantrages bestimmt die Reichweite des Vorbehalts im Feststellungsantrag für künftige immaterielle Beeinträchtigungen (zu allem ausführlich: OLG Stuttgart, Urteil vom 04.04.2017, 12 U 193/16, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.05.2016, NJW-RR 2017, 278).
  • OLG Hamm, 22.11.2022 - 7 U 8/22

    Haftung eines Fahrradfahrers wegen Kollision mit einem anderen Radfahrer im Zuge

    Auf die Möglichkeit geringfügiger seitlicher Fahrbewegungen des zu Überholenden einschließlich der aus unterschiedlichen Gründen oft leicht schwankenden Fahrlinie eines Radfahrers muss er sich einstellen (OLG Hamm Urt. v. 18.12.2003 - 6 U 105/03, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe Beschl. v. 30.5.2016 - 9 U 115/15, juris Rn. 25) .
  • LG Schweinfurt, 22.11.2021 - 23 O 225/20

    Bindungswirkung einer Zurruhesetzungsverfügung gegenüber Zivilgericht im

    f) Schließlich war bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes (indexbereinigt) auch die einschlägige Entscheidungspraxis vorausgegangener gerichtlicher Entscheidung zu berücksichtigen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2017, 278 - komplizierte Oberarmkopffraktur mit Notwendigkeit dreier Operationen: 12.500 EUR; OLG München, Schlussurteil vom 16.02.2012, Az. 1 U 1030/11, BeckRS 2012, 4397 - Oberarmluxationstrümmerfraktur links mit hochgradiger Schädigung des nervus ulnaris sowie Ellenbogenfraktur mit verbliebenen Dauerschaden in Form von Bewegungseinschränkungen: 15.000 EUR; OLG Jena, NJ 2012, 198 - Oberarm- und Schulterfraktur mit späterer Oberarmkopfnekrose und massiven Bewegungseinschränkungen als Dauerschaden: 20.000 EUR).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.07.2016 - 9 U 115/15   

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https://dejure.org/2016,30459
OLG Karlsruhe, 04.07.2016 - 9 U 115/15 (https://dejure.org/2016,30459)
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OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Juli 2016 - 9 U 115/15 (https://dejure.org/2016,30459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer beim Überholen auf einem lediglich 2m breiten Radweg

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer beim Überholen auf einem lediglich 2m breiten Radweg

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer beim Überholen auf einem lediglich 2m breiten Radweg

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