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   OLG Hamm, 05.12.1997 - 9 U 126/97   

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https://dejure.org/1997,10968
OLG Hamm, 05.12.1997 - 9 U 126/97 (https://dejure.org/1997,10968)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.12.1997 - 9 U 126/97 (https://dejure.org/1997,10968)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Dezember 1997 - 9 U 126/97 (https://dejure.org/1997,10968)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 254; BGB § 823; BGB § 831; BGB § 839; StrWG NW § 9 a
    Absicherung von Frässtreifen auf der Fahrbahn L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 408 (Ls.)
  • VersR 1998, 475
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 29.10.2013 - 9 U 135/13

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf einer abgesperrten Baustelle

    Hierdurch hat der Kläger die Anforderungen, die jedem ordentlichen und verständigen Menschen obliegen, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, in ganz erheblichem Maße verletzt und sich bewusst selbst gefährdet, was eine etwaige Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten zum Nachteil des Klägers - die nach der hier vertretenen Rechtsauffassung bereits abzulehnen ist - jedenfalls in einem so erheblichen Maße überwiegen würde, dass ein Schadensersatzanspruch des Klägers auch aus diesem Grund ausgeschlossen wäre (vgl. insoweit auch OLG Hamm, NZV 2004, 142; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f; OLG Hamm, Urteil vom 05.12.1997, Az.: 9 U 126/97).".
  • OLG Schleswig, 26.11.2020 - 7 U 61/20

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich Kontrolle ordnungsgemäßer

    Die Warnfunktion des aufgestellten Schildes gilt somit solange fort, solange sie nicht entweder durch eine Beschilderung aufgehoben wurde oder der äußere Anblick der Straße eindeutig die Beendigung der Baustelle indiziert (vgl. zu einer ähnlichen Fragestellung OLG Hamm, Urteil vom 05.12.1997 - 9 U 126/97, BeckRS 1998, 01422, wo auf den Eindruck einer "mehr oder weniger zusammenhängenden Gesamtbaustelle" abgestellt wird).
  • OLG Koblenz, 02.12.2002 - 12 U 1027/01

    Haftung des verantwortlichen Amtsträgers für Unfallschäden wegen Verletzung des

    Dabei müssen diese Hinweise örtlich so nahe bei der Baustelle aufgestellt sein, dass die Verkehrsteilnehmer sie bei vernünftiger Einschätzung auch tatsächlich auf die vorhandene Gefahrenstelle beziehen können (vgl. OLG Hamm VersR 1998, 475, 476).
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