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   OLG Dresden, 19.03.2013 - 9 U 1265/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4333
OLG Dresden, 19.03.2013 - 9 U 1265/12 (https://dejure.org/2013,4333)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.03.2013 - 9 U 1265/12 (https://dejure.org/2013,4333)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. März 2013 - 9 U 1265/12 (https://dejure.org/2013,4333)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Mieters auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen des Betriebes einer Mobilfunksendeanlage in der Nachbarschaft aufgrund elektromagnetischer Strahlung in der Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Schadensersatz vom Betreiber einer Mobilfunksendeanlage!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Sendeanlagen für Mobilfunk sind bei Einhaltung der Grenzwerte zu dulden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Hinzunehmende elektromagnetische Strahlung bei Einhaltung der Grenzwerte

  • heise.de (Pressebericht, 19.03.2013)

    Frau muss Mobilfunkmast in der Nachbarschaft dulden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eine Mobilfunksendeanlage in der Nachbarschaft

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkstrahlung: Anspruch auf Unterlassung?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkmasten - Kein Schmerzensgeld bei Einhaltung der Grenzwerte

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hinzunehmende elektromagnetische Strahlung bei Einhaltung der Grenzwerte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wohnungsinhaber muss Betrieb einer grenzwertgerechten Mobilfunkanlage in der Nachbarschaft hinnehmen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Elektrosmog von Mobilfunkanlagen ist hinzunehmen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mobilfunksendeanlage liegt unter Grenzwerten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sendeanlagen für Mobilfunk sind bei Einhaltung der Grenzwerte zu dulden - Streitgegenständliche Mobilfunksendeanlage erfüllt Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung

  • sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Termintipp: Anspruch auf Unterlassung elektromagnetischer Strahlung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 475
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2013 - 9 U 1265/12
    Bei Immissionen durch elektromagnetische Felder handelt es sich insoweit um "ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen" im Sinne des § 906 Abs. 1 S. 1 BGB (BGH NJW 2004, 1317, 1318).

    Hierin kommt eine Risikoverschiebung durch den Gesetzgeber gerade für die Fälle zum Ausdruck, in denen eine wesentliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann (BGH NJW 2004, 1317, 1318).

    Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13.02.2004 (NJW 2004, 1317, 1318) ausdrücklich herausgestellt und damit begründet, dass die Verordnung nicht zwischen diesen beiden Auswirkungen unterscheide, sondern - wie sich dies aus § 1 Abs. 1 BImSchV ergebe - generelle Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit oder Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen stelle.

    Die in den Grenzwerten zum Ausdruck gekommene Wertung bindet die Zivilgerichte (BVerfG NJW 1997, 2509; BauR 2002, 1222 ff.), so dass diese sie nicht auf dem Umweg des privaten Immissionsschutzes in Frage stellen dürfen; eine eigene generelle Risikobewertung steht ihnen nicht zu (BGH NJW 2004, 1317, 1318).

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2013 - 9 U 1265/12
    Im Einklang mit den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, BauR 2002, 1222 f) zur Verfassungsmäßigkeit der 26. BImSchV hätten Wissenschaft und Forschung bislang keinen Nachweis erbracht, dass athermische Effekte elektromagnetischer Felder unterhalb der in der 26. BImSchV gezogenen Grenzwerte zu gesundheitlichen Schäden führen können (BGH a.a.O.).

    Die in den Grenzwerten zum Ausdruck gekommene Wertung bindet die Zivilgerichte (BVerfG NJW 1997, 2509; BauR 2002, 1222 ff.), so dass diese sie nicht auf dem Umweg des privaten Immissionsschutzes in Frage stellen dürfen; eine eigene generelle Risikobewertung steht ihnen nicht zu (BGH NJW 2004, 1317, 1318).

    Die Grenzwerte der Verordnung könnten allenfalls dann wegen eines Verstoßes gegen die aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG folgende Schutzpflicht unbeachtlich sein und als Anknüpfungspunkt für die Unwesentlichkeitsvermutung des § 906 Abs. 1 S. 2 BGB entfallen, wenn ihre Untragbarkeit evident wäre (BVerfG BauR 2002, 1222 ff.).

  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2013 - 9 U 1265/12
    Ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255; 148, 261, 264), der der Senat folgt, von dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und davon ab, was diesem auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist.

    Der beeinträchtigte Nachbar hat damit besondere Umstände des Einzelfalls darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen, die diese Indizwirkung erschüttern (BGHZ 148, 261, 265; vgl. auch die Gesetzesbegründung: BT-Drs. 12/7425, S. 28).

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2013 - 9 U 1265/12
    Ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255; 148, 261, 264), der der Senat folgt, von dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und davon ab, was diesem auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist.
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2013 - 9 U 1265/12
    Ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255; 148, 261, 264), der der Senat folgt, von dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und davon ab, was diesem auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist.
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96

    Kontrolle zivilrechtlichler Entscheidungen zur Immission elektromagnetischer

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2013 - 9 U 1265/12
    Die in den Grenzwerten zum Ausdruck gekommene Wertung bindet die Zivilgerichte (BVerfG NJW 1997, 2509; BauR 2002, 1222 ff.), so dass diese sie nicht auf dem Umweg des privaten Immissionsschutzes in Frage stellen dürfen; eine eigene generelle Risikobewertung steht ihnen nicht zu (BGH NJW 2004, 1317, 1318).
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