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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.04.2018 - I-9 U 131/16   

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https://dejure.org/2018,15881
OLG Hamm, 10.04.2018 - I-9 U 131/16 (https://dejure.org/2018,15881)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.04.2018 - I-9 U 131/16 (https://dejure.org/2018,15881)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. April 2018 - I-9 U 131/16 (https://dejure.org/2018,15881)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem ohne Beachtung des fließenden Verkehrs die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn betretenden Fußgänger

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung zwischen Fussgänger und Autofahrer bei Unfall in 70-km/h-Zone

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall zwischen Fahrzeug und Fußgänger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn betretenden Fußgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Fußgängerunfall in "70 km/h-Zone" - Haftung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Fußgänger nicht auf den Verkehr achtet - und der Autofahrer trotzdem haftet...

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fußgänger auf der Fahrbahn einer 70 km/h-Zone - Wer haftet bei Unfall?

  • versr.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm beurteilt die Haftung bei Fußgängerunfall in "70 km/h-Zone"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Leichtsinnige Fußgänger angefahren - Älteres Ehepaar achtet nicht auf herankommenden Wagen: Es haftet überwiegend für den Unfall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zu schneller Autofahrer überfährt unachtsame Fußgänger - wer haftet wie?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1233
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93

    Anforderungen auf Rücksichtnahme auf ältere Menschen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2018 - 9 U 131/16
    Im Übrigen könnte § 3 Abs. 2a StVO auch allenfalls dann eingreifen, wenn die Kläger sich vorliegend in einer Verkehrssituation befunden hätten, in der nach der Lebenserfahrung damit gerechnet werden musste, dass sie aufgrund ihres Alters das Geschehen nicht mehr voll würden übersehen und meistern können (vgl. BGH, NJW 1994, 2829; Senat, MDR 2016, 458).
  • OLG Hamm, 06.09.2019 - 7 U 18/17

    Verkehrsunfall, Sichtfahrgebot, Geschwindigkeitsbeschränkung, Beschleunigung,

    Mithin oblag es den Beklagten, zur Führung des Entlastungsbeweises gemäß § 18 Abs. 1 S. 2 StVG darzulegen und unter Beweis zu stellen, dass der Kläger auch bei geringerer Kollisionsgeschwindigkeit infolge verkehrsrichtiger moderater Beschleunigung ebenso schwere Körperverletzungen erlitten hätte (vgl. hierzu auch OLG Hamm, NJW-RR 2018, 1233, 1235 unter Rn. 24, beck-online); denn auch wenn es dem Fahrer bei einer verkehrsordnungsgemäßen Fahrweise zwar nicht gelungen wäre, das Fahrzeug noch vor der späteren Unfallstelle zum Stehen zu bringen, es jedoch dabei zumindest zu einer deutlichen Abmilderung des Unfallverlaufes und der erlittenen Verletzungen gekommen wäre, ist sein verkehrsunrichtiges Verhalten kausal geworden (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2005 - VI ZR 228/03 -, Rn. 22, juris).

    Nach diesen Maßstäben musste der Beklagte zu 1) in der konkreten Situation nicht damit rechnen, dass der Kläger ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs unter Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO unvermittelt von der Seite auf die Fahrbahn treten würde und musste sein Fahrtempo ohne erkennbare besondere Anhaltpunkte hierauf nicht einstellen; insoweit ist das Sichtfahrgebot nicht einschlägig (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.04.2018, 9 U 131/16, Rn. 24, juris; Hentschel/König, § 3 StVO, Rn. 25).

  • OLG Frankfurt, 29.09.2020 - 22 W 31/20

    Haftungsverteilung bei Fußgängerunfall; Prozesskostenhilfe auch bei überhöhter

    Der Kraftfahrer kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass Fußgänger nicht unvorsichtig die Fahrbahn betreten (OLG Hamm 10.4.2018 - 9 U 131/16 - OLG Düsseldorf 10.4.18 - 1 U 196/14 -).
  • LG Mönchengladbach, 02.03.2020 - 1 O 295/17
    Er kann in der Regel annehmen, der Fußgänger, der beim Herannahen des Fahrzeugs neben der Fahrbahn stehen bleibt, habe das Fahrzeug bemerkt und werde es vorbeilassen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.04.2018, Az. 9 U 131/16, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.05.2017 - 9 U 131/16   

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https://dejure.org/2017,21159
OLG Celle, 03.05.2017 - 9 U 131/16 (https://dejure.org/2017,21159)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.05.2017 - 9 U 131/16 (https://dejure.org/2017,21159)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 9 U 131/16 (https://dejure.org/2017,21159)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos der Verpflichtung zur Aufbringung von Teilen der Einlage bei Absicherung des fremdfinanzierten Teils durch eine Inhaberschuldverschreibung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos der Verpflichtung zur Aufbringung von Teilen der Einlage bei Absicherung des fremdfinanzierten Teils durch eine Inhaberschuldverschreibung

  • rechtsportal.de

    BGB § 311
    Haftung des Treuhandkommanditisten und Mittelverwendungskontrolleurs für einen Filmfonds: Aufklärungspflichtverletzung bei Prospektfehlern zu Risiken des unter Begebung einer Inhaberschuldverschreibung fremdfinanzierten Teils der Beteiligung eines Kapitalanlegers

  • rechtsportal.de

    BGB § 311
    Anforderungen an die Darstellung des Risikos der Verpflichtung zur Aufbringung von Teilen der Einlage bei Absicherung des fremdfinanzierten Teils durch eine Inhaberschuldverschreibung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2017, 992
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.07.2014 - II ZB 1/12

    Kapitalanlegermusterverfahren zur Klärung der Art und Weise der

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2017 - 9 U 131/16
    Eine derartige Aufklärung wäre aber erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2014, II ZB 1/12, Rn. 67).

    Eine derartige Aufklärung wäre aber erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2014, II ZB 1/12, Rn. 67).

  • BGH, 16.03.2017 - III ZR 489/16

    Haftung des Treuhandkommanditisten: Pflicht zur Aufklärung des Kapitalanlegers

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2017 - 9 U 131/16
    Ohne das Zustandekommen eines Treuhandvertrages gerade mit der Beklagten wäre eine Annahme des Beteiligungsangebots des Klägers und dessen Beitritt zur Fondsgesellschaft wegen der zwingend vorgesehenen rechtsgeschäftlichen Einbindung der Beklagten nicht möglich gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2017, III ZR 489/16, Rn. 20).

    Als Treuhandkommanditistin war die Beklagte verpflichtet, den Kläger als Anleger über alle wesentlichen Punkte, insbesondere regelwidrige Auffälligkeiten der Anlage, aufzuklären, die ihr bekannt waren oder bei gehöriger Prüfung hätten bekannt sein müssen und die für die vom Kläger als Anleger zu übernehmende mittelbare Beteiligung von Bedeutung waren (BGH, Urteil vom 16. März 2017, III ZR 489/16, insbes. Rn. 18 ff., m. w. N.).

  • BGH, 09.05.2017 - II ZR 345/15

    Treuhandvermittelter Beitritt zu einer Filmfonds-Publikumsgesellschaft:

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2017 - 9 U 131/16
    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof in einem Verfahren betreffend eine ebenfalls klagstattgebende Entscheidung des OLG Naumburg (Anlage K 25 im gesonderten Band) die Revision zugelassen (II ZR 345/15, Beschluss vom 13. Dezember 2016, Anlage A 30 im gesonderten Hefter).
  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 193/11

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2017 - 9 U 131/16
    Soweit die Beklagte mit der Berufungserwiderung geltend macht, sie habe ausweislich der Gestaltung des Treuhandvertrages (Anlage zum Prospekt K 5 im gesonderten Band, dort Seiten 112 ff. d. A.) gemäß dessen §§ 2 und 13 nicht für Aufklärungsmängel des Prospektes zu haften, greift dies schon deswegen nicht durch, weil ein derartiger Haftungsausschluss unwirksam ist (BGH, Urteil vom 9. Juli 2013, II ZR 193/11, Rn. 34 ff., sowie OLG München, Urteil vom 5. Oktober 2016, 20 U 1790/16, Rn. 34 ff., zitiert nach juris).
  • OLG München, 05.10.2016 - 20 U 1790/16

    Schadensersatz aus Prospekthaftung

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2017 - 9 U 131/16
    Soweit die Beklagte mit der Berufungserwiderung geltend macht, sie habe ausweislich der Gestaltung des Treuhandvertrages (Anlage zum Prospekt K 5 im gesonderten Band, dort Seiten 112 ff. d. A.) gemäß dessen §§ 2 und 13 nicht für Aufklärungsmängel des Prospektes zu haften, greift dies schon deswegen nicht durch, weil ein derartiger Haftungsausschluss unwirksam ist (BGH, Urteil vom 9. Juli 2013, II ZR 193/11, Rn. 34 ff., sowie OLG München, Urteil vom 5. Oktober 2016, 20 U 1790/16, Rn. 34 ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 09.05.2017 - II ZR 344/15

    Prospekthaftung im weiteren Sinne bei der Publikumspersonengesellschaft: Haftung

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2017 - 9 U 131/16
    Revision/Rechtsbeschwerde zugelassen im Hinblick auf die bei Entscheidung des Senats ausstehende Entscheidung des BGH zu II ZR 344/15;.
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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 30.03.2017 - S 9 U 131/16   

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https://dejure.org/2017,73210
SG Lüneburg, 30.03.2017 - S 9 U 131/16 (https://dejure.org/2017,73210)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 30.03.2017 - S 9 U 131/16 (https://dejure.org/2017,73210)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 30. März 2017 - S 9 U 131/16 (https://dejure.org/2017,73210)
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