Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 11.03.1998

Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 142/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9747
OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 142/97 (https://dejure.org/1998,9747)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.1998 - 9 U 142/97 (https://dejure.org/1998,9747)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 1998 - 9 U 142/97 (https://dejure.org/1998,9747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,9747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versicherung Kaskoversicherung Alkohol Fahruntüchtigkeit Kausalität Promillegrenze grobe Fahrlässigkeit Anscheinsbeweis Rückrechnung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VVG § 61, AKB § 12
    Versicherung Kaskoversicherung Alkohol Fahruntüchtigkeit Kausalität Promillegrenze grobe Fahrlässigkeit Anscheinsbeweis Rückrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer vereinbarten Selbstbeteiligung; Blutalkoholkonzentration zum Zeitpunkt des Unfalles; Anforderungen an die objektive Fahruntüchtigkeit

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 142/97
    Grob fahrlässig im Sinne des § 61 VVG handelt ein Versicherungsnehmer, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich und in hohem Maße außer Acht läßt, d.h. ein grob fehlerhaftes oder grob verkehrswidriges Verhalten zeigt, wobei ihm auch subjektiv ein gesteigertes Verschulden vorzuwerfen sein muß (vgl. z.B. BGH VersR 1989, 582; Prölss/Martin-Knappmann a.a.O. AKB § 12 Anm. 10 a, Seite 1481).
  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 264/90

    Absolute Fahruntüchtigkeit im Versicherungsvertragsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 142/97
    Es entspricht inzwischen im Anschluß an die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. grundlegend BGH VersR 1991, 1367) herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß auch im Versicherungsvertragsrecht die Grenze für eine absolute Fahruntüchtigkeit bei 1, 1 ( liegt (vgl. dazu auch Prölss/Martin-Knappmann Versicherungsvertragsgesetz 25. Aufl. AKB § 12 Anm. 11 b, Seite 1485 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 10.01.2012 - 4 U 480/10

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz einer Fußgängerin über eine bis zu 4 cm über die

    Der Verkehrssicherungspflichtige muss daher in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (vgl. BGH, VersR 1979, 1055; BGH, NJW 1979, 2043 (2044); BGH, VersR 1980, 946 (947); Senat, Urt. v. 21.07.1998 - 4 U 886/97 - 235 -, OLGR 1998, 404; Geigel-Wellner, aaO., 14. Kap., Rdnr. 44).

    Die Verkehrssicherungspflicht dient nicht dazu, das allgemeine Lebensrisiko auf den Sicherungspflichtigen abzuwälzen (vgl. OLG Koblenz, OLGR 1998, 404 (405)).

    Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginnt grundsätzlich erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist (vgl. OLG Stuttgart, NZV 1990, 268; OLG Hamm, VersR 1983, 466; Senat, Urt. v. 21.07.1998 - 4 U 886/97 - 235 -, OLGR 1998, 404).

    Eine Verkehrssicherungspflicht ist in der Regel erst dann gegeben, wenn auch für den aufmerksamen Fußgänger eine Gefahrenlage völlig überraschend eintritt und nicht ohne Weiteres erkennbar ist (vgl. BGH, VersR 1980, 946 (947); OLG Düsseldorf, VersR 1997, 186 (187); Senat, Urt. v. 21.07.1998 - 4 U 886/97 - 235 -, OLGR 1998, 404; Geigel-Wellner, aaO., 14. Kap., Rdn. 49 f).

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Rechtsprechung eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Niveauunterschieden in der Größenordnung von 4 - 5 cm verneint, wenn diese für den Fußgänger bei der gebotenen Aufmerksamkeit erkennbar waren (vgl. OLG Koblenz, OLGR 1998, 404 (5 cm hoher Frostaufbruch an einem Bürgersteigrand); OLG Koblenz, OLGR 1999, 225 (Vertiefung von 4 cm); OLG München, MDR 1999, 161 (Vertiefungen von 3 cm in einem Fußwegbelag); Senat, Urt. v. 21.07.1998 - 4 U 886/97 - 235 -, OLGR 1998, 404 (4 cm hohe Aufkantung einer Betonplatte auf einem öffentlichen Platz); Senat, Urt. v. 09.11.1999 - 4 U 191/99 - 48 - (5 cm tiefes Loch am Fahrbahnrand) sowie weitere Nachweise bei Geigel-Wellner, aaO., 14. Kap., Rdn. 50).

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 132/03

    Addition der Leistungsfreibeträge beim Zusammentreffen der

    Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt aber auch im Versicherungsvertragsrecht bei 1, 1 o/oo (BGH, VersR 1991, 1367; OLG Köln, NVersZ 1999, 574; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, § 12 AKB, Rn. 91).

    Das Trinkende lag im Entnahmezeitpunkt länger als zwei Stunden zurück, so dass eine Rückrechnung zulässig ist, da die Resorptionsphase abgeschlossen ist (vgl. OLG Köln, NVersZ 1999, 574; OLG Nürnberg NVersZ 2001, 235).

    Es würde daher ohne weiteres genügen, wenn der Beklagte, entsprechend der Annahme des Landgerichts, bei klarer Verkehrsituation ohne Anlass von der Straße abgekommen ist, da dies nur durch einen alkoholbedingten Fahrfehler erklärbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 30.09.1997 - 4 U 148/96 - OLG Saarbrücken, ZfSch 2001, 214; OLG Köln NVersZ 1999, 574).

    Dies schließt aber nicht aus, dass der spätere Fahrfehler auf Alkohol beruht (vgl. OLG Köln NVersZ 1999, 574).

    Für den Kausalzusammenhang zwischen der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit und dem Unfall spricht der Beweis des ersten Anscheins (BGH VersR 1991, 1367, 1368; BGH VersR 1987, 1006, 1007; Senat NJW-RR 2001, 101; OLG Köln, NVersZ 1999, 574).

  • OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16

    Amtshaftung einer saarländischen Gemeinde für Kraftfahrzeugschäden infolge

    Die Verkehrssicherungspflicht dient nicht dazu, das allgemeine Lebensrisiko auf den Sicherungspflichtigen abzuwälzen (vgl. OLG Koblenz OLGR 1998, 404, 405).

    Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginnt grundsätzlich erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist (vgl. Senat OLGR 1998, 404).

  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 168/13

    Amtshaftung einer saarländischen Gemeinde wegen Verletzung der

    Die Verkehrssicherungspflicht dient nicht dazu, das allgemeine Lebensrisiko auf den Sicherungspflichtigen abzuwälzen (vgl. OLG Koblenz, OLGR 1998, 404 (405)).

    Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginnt grundsätzlich erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist (vgl. OLG Stuttgart, NZV 1990, 268; OLG Hamm, VersR 1983, 466; Senat, Urt. v. 21.07.1998 - 4 U 886/97 -, OLGR 1998, 404).

    aa) Unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass eine Verkehrssicherungspflicht in der Regel erst dann gegeben ist, wenn auch für den aufmerksamen Fußgänger eine Gefahrenlage völlig überraschend eintritt und nicht ohne weiteres erkennbar ist, müssen Fußgänger Unebenheiten und Niveauunterschiede auf Straßen, Plätzen und Gehwegen in gewissem Umfang hinnehmen (vgl. BGH, VersR 1980, 946 (947); OLG Düsseldorf, VersR 1997, 186 (187); Senat, Urt. v. 10.01.2012 - 4 U 480/10, juris; Urt. v. 21.07.1998 - 4 U 886/97 -, OLGR 1998, 404; Geigel-Wellner, a. a. O., 14. Kap., Rdnr. 49 f).

    So wurde in der Rechtsprechung eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Niveauunterschieden in der Größenordnung von 4 - 5 cm verneint, wenn diese für den Fußgänger bei der gebotenen Aufmerksamkeit erkennbar waren (vgl. OLG Koblenz, OLGR 1998, 404 (5 cm hoher Frostaufbruch an einem Bürgersteigrand); OLG Koblenz, OLGR 1999, 225 (Vertiefung von 4 cm); OLG München, MDR 1999, 161 (Vertiefungen von 3 cm in einem Fußwegbelag); Senat, Urt. v. 10.01.2012 - 4 U 480/10 (bis zu 4 cm hohe über die angrenzenden Bordsteine hinausragende Bordsteinkante); Senat, Urt. v. 21.07.1998 - 4 U 886/97 - 235 -, OLGR 1998, 404 (4 cm hohe Aufkantung einer Betonplatte auf einem öffentlichen Platz); Senat, Urt. v. 09.11.1999 - 4 U 191/99 - 48 - (5 cm tiefes Loch am Fahrbahnrand) sowie weitere Nachweise bei Geigel-Wellner, a. a. O., 14. Kap., Rdn. 50).

  • OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 110/14

    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers im Saarland: Gefährdung des

    Die Verkehrssicherungspflicht dient hingegen nicht dazu, das allgemeine Lebensrisiko auf den Sicherungspflichtigen abzuwälzen (vgl. OLG Koblenz, OLGR 1998, 404, 405).
  • OLG Saarbrücken, 23.01.2014 - 4 U 387/12

    Grenzen der Amtshaftung aus Straßenverkehrssicherungspflichtverletzung:

    Der Verkehrssicherungspflichtige muss daher in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (vgl. BGH, VersR 1979, 1055; BGH, NJW 1979, 2043 (2044); BGH, VersR 1980, 946 (947); Senat, Urt. v. 21.07.1998 - 4 U 886/97 - 235 -, OLGR 1998, 404; Geigel-Wellner, aaO., 14. Kap., Rdnr. 44).

    Die Verkehrssicherungspflicht dient nicht dazu, das allgemeine Lebensrisiko auf den Sicherungspflichtigen abzuwälzen (vgl. OLG Koblenz, OLGR 1998, 404 (405)).

    Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginnt grundsätzlich erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist (vgl. OLG Stuttgart, NZV 1990, 268; OLG Hamm, VersR 1983, 466; Senat, Urt. v. 21.07.1998 - 4 U 886/97 - 235 -, OLGR 1998, 404).

  • LG Saarbrücken, 03.03.2010 - 12 O 271/06

    Verkehrssicherungspflichten eines Waldbesitzers

    Das Oberlandesgericht Koblenz hat ferner zutreffend darauf hingewiesen, dass die Verantwortlichkeit des einzelnen Verkehrsteilnehmers für sich selbst stärker betont werden muss und dass die Verkehrssicherungspflicht insbesondere nicht dazu dient, das allgemeine Lebensrisiko auf den Sicherungspflichtigen abzuwälzen (OLGR 1998, 404, 405).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2016 - 4 U 69/15

    Amtshaftung im Saarland: Sturzunfall eines Fußgängers auf einer Baumschutzscheibe

    Die Verkehrssicherungspflicht dient nicht dazu, das allgemeine Lebensrisiko auf den Sicherungspflichtigen abzuwälzen (vgl. OLG Koblenz OLGR 1998, 404, 405).

    Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginnt grundsätzlich erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist (vgl. Senat OLGR 1998, 404).

  • OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 9 U 135/13

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit alkoholbedingter

    Auch wenn die Klägerin glaubte, sie sei fahrtüchtig, liegt auch in subjektiver Hinsicht ein erheblich gesteigertes Verschulden vor, da die Klägerin wusste, dass sie vor Fahrtantritt nicht unerhebliche Mengen Alkohol getrunken hatte (vgl. zur groben Fahrlässigkeit bei relativer Fahruntauglichkeit OLG Köln, OLGR 1998, 404).
  • OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Anordnung der Klageerhebung nach § 926 ZPO bei

    b) Jedoch kann die Klage darauf gerichtet werden, dass der Verfügungsanspruch zum Zeitpunkt des Erlasses der einstweiligen Verfügung begründet war (OLG Karlsruhe, OLG-Report 1998, 404), bzw. dass sie im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war (Kammergericht, NJW 2001, 233).
  • OLG Celle, 12.07.2012 - 8 U 61/12

    Verkehrssicherungspflicht bei Wander- und Radweg

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 116/21
  • OLG Köln, 09.06.1998 - 9 U 3/98

    Keine grobe Fahrlässigkeit bei Unfallverursachung mit 0,9 ‰ BAK nach

  • OLG Naumburg, 23.06.2015 - 12 U 158/14

    Amtshaftung einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt: Kontrolle eines nach dem Fällen

  • OLG Koblenz, 21.03.2001 - 1 U 1582/98

    Verkehrssicherheit einer Treppenanlage

  • OLG Köln, 06.05.2003 - 9 U 160/02

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des

  • OLG Frankfurt, 04.04.2011 - 1 U 213/09

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Gehweg oder Bürgersteig

  • OLG Koblenz, 25.02.2002 - 12 U 955/00

    Kaskoversicherungsrecht: Fahrlässiges Herbeiführen eines Verkehrsunfalls

  • LG Saarbrücken, 28.01.2009 - 4 O 148/08
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.03.1998 - 9 U 142/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,39186
OLG Celle, 11.03.1998 - 9 U 142/97 (https://dejure.org/1998,39186)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.03.1998 - 9 U 142/97 (https://dejure.org/1998,39186)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. März 1998 - 9 U 142/97 (https://dejure.org/1998,39186)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,39186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG München, 22.07.2010 - 1 U 1804/10

    Straßenverkehrssicherungspflicht: Nächtliche Streupflicht auf außerörtlichen

    Entscheidungen zu den zeitlichen Grenzen der Streupflicht auf Straßen außerhalb geschlossener Ortslage sind beispielsweise vom erkennenden Senat (Beschluss vom 10.03.2008, Az. 1 U 1691/08), dem OLG Celle (Beschluss vom 11.3.1998, Az. 9 U 142/97) und dem OLG Hamm (Beschluss vom 02.03.2001, Az. 9 U 133/00) ergangen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht