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   OLG Köln, 11.05.2021 - I-9 U 145/20   

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https://dejure.org/2021,33833
OLG Köln, 11.05.2021 - I-9 U 145/20 (https://dejure.org/2021,33833)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.05.2021 - I-9 U 145/20 (https://dejure.org/2021,33833)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - I-9 U 145/20 (https://dejure.org/2021,33833)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Haftpflicht Architekt: Anspruch bei Nicht-Pflichtversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Direktanspruch auf Vorfinanzierung Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de

    Direktanspruch auf Vorfinanzierung; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekt insolvent: Wie lange haftet die Versicherung nach?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt insolvent: Wie lange haftet der Versicherer nach? (IBR 2022, 24)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 174/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Sperrfrist für Eigenantrag des Schuldners nach

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2021 - 9 U 145/20
    In seinem Beschluss vom 21.01.2010 (IX ZB 174/09 - juris) hat der BGH im Vorfeld der insoweit erfolgten Gesetzesänderung ausgeführt, ein Schuldner, der sich einem Gläubigerantrag nicht angeschlossen habe, könne (erst) nach Ablauf einer Sperrfrist von drei Jahren - damals analog § 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO - nach Insolvenzeröffnung einen erneuten Antrag stellen, soweit ein auf Gläubigerantrag eröffnetes Verfahren zwischenzeitlich aufgehoben sei.
  • LG Düsseldorf, 27.03.2013 - 25 T 122/13

    Sperrfrist möglich, wenn der Schuldner auf einen gerichtlichen Hinweis nicht mit

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2021 - 9 U 145/20
    Diese Erwägung hat das Landgericht Düsseldorf auf den Fall übertragen, dass das Gläubigerinsolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet worden ist (Beschluss vom 27.03.2013 - 25 T 122/13 - juris).
  • BGH, 25.01.2023 - IV ZR 133/21

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG bei Bestehen des

    Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung unter anderem in r+s 2021, 511 veröffentlicht ist, ist die Passivlegitimation der Beklagten nicht dargetan.
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