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   OLG Hamm, 12.07.2013 - I-9 U 17/13   

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https://dejure.org/2013,31259
OLG Hamm, 12.07.2013 - I-9 U 17/13 (https://dejure.org/2013,31259)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.07.2013 - I-9 U 17/13 (https://dejure.org/2013,31259)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 2013 - I-9 U 17/13 (https://dejure.org/2013,31259)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Haftung des Halters und des Fahrers eines Mähdreschers gem. §§ 7, 18 StVG

  • verkehrsrechtsiegen.de

    Verkehrsunfall mit Mähdrescher - Haftung von Fahrer und Betriebsinhaber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG §§ 7, 8, 18; BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Halters und des Fahrers eines Mähdreschers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfall und die Halterhaftung bei Mähdrescher

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Deliktische Haftung des Fahrers eines Mähdreschers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Deliktische Haftung des Fahrers eines Mähdreschers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sorgfaltspflichten des Fahrers eines Mähdreschers bei schmaler Fahrbahn und Gegenverkehr - Pflicht zum Befahren der Fahrbahn möglichst weit rechts, zur Einsetzung eines Begleitfahrzeugs mit gelbem Rundumlicht sowie zum Hupen vor Befahren einer Kurve

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 281
  • NZV 2014, 213
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Celle, 02.09.2009 - 14 U 17/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem Mähdrescher

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2013 - 9 U 17/13
    Diese Vorschriften sind gemäß § 8 Nr. 1 StVG nicht anwendbar, weil die konstruktionsbedingte Höchstgeschwindigkeit des Mähdreschers - was in dem Gutachten des Sachverständigen Prof. y ausgeführt und zwischen den Parteien unstreitig ist - lediglich 20 km/h beträgt (vgl. insoweit auch BGH, NZV 1997, 390f; OLG Celle, Urteil vom 02.09.2009, Az.: 14 U 17/09).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Beklagten durch ihre Verschuldensbeiträge die eigentliche Unfallursache gesetzt haben, ohne die es nicht zu dem Schaden gekommen wäre, was in dem höheren Haftungsanteil auf ihrer Seite zum Ausdruck kommen muss (vgl. insoweit auch OLG Celle, Urteil vom 02.09.2009, Az.: 14 U 17/09; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 491; OLG Köln, NZV 1989, 113ff).

  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 299/95

    Tragweite des Rechtsfahrgebots

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2013 - 9 U 17/13
    Dieser Beurteilungsspielraum bezieht sich jedoch grundsätzlich nur auf die rechte Fahrbahnhälfte, die linke Fahrbahnhälfte darf nur befahren werden, wenn dies außergewöhnliche Umstände - z.B. die besondere technische Eigenart des Fahrzeugs - erzwingen (BGH, NZV 1996, 444ff; Heß, a.a.O., § 2 StVO Rdn. 33).

    Eine Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn ist allerdings unzulässig, soweit eine Gefährdung des Gegenverkehrs möglich ist (BGH, NZV 1996, 444; Heß, a.a.O., § 2 StVO Rdn. 32).

  • OLG Naumburg, 23.12.2010 - 2 U 69/10

    Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Bemessung des Schmerzensgeldes durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2013 - 9 U 17/13
    Aufgrund dieser Verletzungsfolgen ist der vom Landgericht zugesprochene Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 20.000,00 EUR als Grundbetrag angemessen und entspricht den für vergleichbar schwere Verletzungen zugesprochenen Beträgen (vgl. auch - zitiert nach Hacks / Wellner / Häcker, Schmerzensgeldbeträge 2013 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2003, Az.: 1 U 65/03 (Nr. 289); OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2010, Az.: 2 U 69/10 (Nr. 290); LG Darmstadt, Urteil vom 20.01.1988, Az.: 9 O 547/87 (Nr. 291); OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2003, Az.: 1 U 65/03 (Nr. 292)).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 1 U 65/03

    Voraussetzungen des Feststellungsinteresses für Ersatzpflicht und Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2013 - 9 U 17/13
    Aufgrund dieser Verletzungsfolgen ist der vom Landgericht zugesprochene Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 20.000,00 EUR als Grundbetrag angemessen und entspricht den für vergleichbar schwere Verletzungen zugesprochenen Beträgen (vgl. auch - zitiert nach Hacks / Wellner / Häcker, Schmerzensgeldbeträge 2013 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2003, Az.: 1 U 65/03 (Nr. 289); OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2010, Az.: 2 U 69/10 (Nr. 290); LG Darmstadt, Urteil vom 20.01.1988, Az.: 9 O 547/87 (Nr. 291); OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2003, Az.: 1 U 65/03 (Nr. 292)).
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2013 - 9 U 17/13
    Hierzu reicht es aus, dass künftige Schadensfolgen (wenn auch nur entfernt) möglich, ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (BGH NJW 2001, 3414; BGH NJW-RR 1989, 1367; Greger in: Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 256 Rdn. 8a), was vorliegend aufgrund des Umfangs und der Schwere der knöchernen Verletzungen bereits im Hinblick auf das daraus resultierende Arthroserisiko der Fall ist.
  • LG Darmstadt, 20.01.1988 - 9 O 547/87

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2013 - 9 U 17/13
    Aufgrund dieser Verletzungsfolgen ist der vom Landgericht zugesprochene Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 20.000,00 EUR als Grundbetrag angemessen und entspricht den für vergleichbar schwere Verletzungen zugesprochenen Beträgen (vgl. auch - zitiert nach Hacks / Wellner / Häcker, Schmerzensgeldbeträge 2013 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2003, Az.: 1 U 65/03 (Nr. 289); OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2010, Az.: 2 U 69/10 (Nr. 290); LG Darmstadt, Urteil vom 20.01.1988, Az.: 9 O 547/87 (Nr. 291); OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2003, Az.: 1 U 65/03 (Nr. 292)).
  • LG Paderborn, 22.11.2012 - 3 O 266/11

    Haftung aus einem Verkehrsunfall bei Befahren einer ca. 5,40 m breiten Fahrbahn

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2013 - 9 U 17/13
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.11.2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn (Az.: 03 O 266/11) - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - wie folgt abgeändert und neu gefasst:.
  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 156/96

    Anforderungen an die Beschaffenheit eines Fahrzeugs zur Anwendung der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2013 - 9 U 17/13
    Diese Vorschriften sind gemäß § 8 Nr. 1 StVG nicht anwendbar, weil die konstruktionsbedingte Höchstgeschwindigkeit des Mähdreschers - was in dem Gutachten des Sachverständigen Prof. y ausgeführt und zwischen den Parteien unstreitig ist - lediglich 20 km/h beträgt (vgl. insoweit auch BGH, NZV 1997, 390f; OLG Celle, Urteil vom 02.09.2009, Az.: 14 U 17/09).
  • OLG Köln, 13.04.1988 - 2 U 141/87

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem die gesamte Breite der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2013 - 9 U 17/13
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Beklagten durch ihre Verschuldensbeiträge die eigentliche Unfallursache gesetzt haben, ohne die es nicht zu dem Schaden gekommen wäre, was in dem höheren Haftungsanteil auf ihrer Seite zum Ausdruck kommen muss (vgl. insoweit auch OLG Celle, Urteil vom 02.09.2009, Az.: 14 U 17/09; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 491; OLG Köln, NZV 1989, 113ff).
  • OLG Naumburg, 31.03.2000 - 6 U 167/99
    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2013 - 9 U 17/13
    Der Zurechnungszusammenhang wird im Regelfall nicht durch das Fehlverhalten eines Dritten unterbrochen (OLG Naumburg, Urteil vom 31.03.2000, Az.: 6 U 167/99; Grüneberg, in: Palandt, a.a.O., vor § 249 Rdn. 47).
  • BGH, 08.02.1966 - VI ZR 181/64

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Lastzüge an einer

  • OLG Düsseldorf, 11.01.1995 - 15 U 83/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrades mit einem auf die Landstraße

  • OLG Hamm, 04.02.2014 - 9 U 149/13

    Grenzen des "faktischen Überholverbots"

    Denn der Kläger hat die Rechnung des Sachverständigen inzwischen bezahlt und der Sachverständige mit der Entgegennahme der Zahlung die Ansprüche jedenfalls konkludent zurückabgetreten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12. Juli 2013 - I-9 U 17/13, 9 U 17/13 -, juris).

    Da die vorhersehbaren immateriellen Schäden allerdings bereits bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt worden sind, ist das Feststellungsinteresse diesbezüglich auf die zukünftigen materiellen und die nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden beschränkt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12. Juli 2013 - I-9 U 17/13, 9 U 17/13 -, juris).

  • OLG Köln, 13.03.2014 - 9 U 149/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen aus einem Versicherungsverhältnis

    Denn der Kläger hat die Rechnung des Sachverständigen inzwischen bezahlt und der Sachverständige mit der Entgegennahme der Zahlung die Ansprüche jedenfalls konkludent zurückabgetreten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12. Juli 2013 - I-9 U 17/13, 9 U 17/13 -, juris).

    Da die vorhersehbaren immateriellen Schäden allerdings bereits bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt worden sind, ist das Feststellungsinteresse diesbezüglich auf die zukünftigen materiellen und die nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden beschränkt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12. Juli 2013 - I-9 U 17/13, 9 U 17/13 -, juris).

  • LG Bonn, 18.11.2016 - 1 O 195/16

    Verkehrsunfall, Baustelle, Walzenzug, Arbeitsmaschine

    Die daraus folgende Anwendung von § 8 Ziffer 1. StVG schließt neben der dort ausdrücklich genannten Halterhaftung (§ 7 StVG) der Beklagten zu 1. auch Ansprüche gegen den Beklagten zu 2. als Fahrzeugführer nach § 18 Abs. 1 Satz 1 StVG aus (OLG Hamm NJW-RR 2014, 281, 282; Geigel/Kaufmann, Der Haftpflichtprozess, 27.Aufl. 2015, 25.Kap. Rd.278).

    Da an dem Unfall aber auch das klägerische Fahrzeug mit der von ihm ausgehenden Betriebsgefahr (arg. § 7 Abs. 1 StVG) beteiligt war, waren die Verursachungsbeiträge der Unfallbeteiligten gegeneinander abzuwägen (entsprechend § 17 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 StVG sowie gemäß § 254 Abs. 1 BGB; vgl. OLG Hamm NJW-RR 2014, 281, 283f.; Laws/Lohmeyer/Finke in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2016, § 8 StVG Rd.13).

    Auch ein Organisationsverschulden der Beklagten zu 1. ist in diesem Zusammenhang nicht ersichtlich (vgl. dazu OLG Hamm NJW-RR 2014, 281, 283 - für die Streckenauswahl einer Arbeitsmaschine im öffentlichen Straßenverkehr).

  • LG Kaiserslautern, 21.06.2019 - 3 O 357/16

    Verkehrsunfall: Auto und Kind - zu nah an Fahrbahn stehend

    Dabei dürfen angesichts des zugesprochenen Schmerzensgeldes jedoch nur solche immateriellen Schäden berücksichtigt werden, die von dem einheitlich zuzusprechenden Schmerzensgeld noch nicht umfasst sind (LG Hagen Urteil vom 18. Juni 2013 - 4 O 267/10, BeckRS 2014, 7925, beck-online; OLG Hamm Urteil vom 12. Juli 2013 - 9 U 17/13, BeckRS 2013, 19337, beck-online).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 12 U 98/19

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall

    Ferner können exemplarisch herangezogen werden das Urteil vom 12.07.2013, OLG Hamm, 9 U 17/13; Urteil vom 26.07.1995, LG Heidelberg - 8 O 23/94; Urteil vom 12.01.1993, OLG Bamberg, 5 U 86/92.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13   

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https://dejure.org/2013,104653
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13 (https://dejure.org/2013,104653)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.07.2013 - L 9 U 17/13 (https://dejure.org/2013,104653)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - L 9 U 17/13 (https://dejure.org/2013,104653)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13
    Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überblickender Mensch noch Zweifel hat (BSGE 6, 142, 144; 32, 203, 209; 45, 285, 286) und gilt insbesondere auch hinsichtlich des Unfallereignisses und seiner für die Beurteilung der Schadensursächlichkeit bedeutsamen Einzelheiten.

    Lediglich für die Bejahung der jeweiligen Ursächlichkeit eines bewiesenen Umstandes, nämlich für die Ursachenzusammenhänge zwischen versicherter Tätigkeit, Unfall- und Unfallfolgen, genügt der Maßstab hinreichender Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 32, 203, 207 ff.; 61, 127, 128 f.).

  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13
    Auch der Senat folgt der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des Bundessozialgerichts (BSG), wonach eine Anhörung während des Vorverfahrens nachgeholt und der Verfahrensmangel im Regelfall geheilt wird, wenn dem Betroffenen, soweit nicht schon in der Begründung des Verwaltungsakts geschehen, während dieses Verfahrensabschnitts die nach Ansicht des Verwaltungsträgers entscheidungserheblichen Haupttatsachen mitgeteilt werden und ihm dadurch Gelegenheit gegeben wird, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2012, Az.: B 2 U 15/11 R mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13
    Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überblickender Mensch noch Zweifel hat (BSGE 6, 142, 144; 32, 203, 209; 45, 285, 286) und gilt insbesondere auch hinsichtlich des Unfallereignisses und seiner für die Beurteilung der Schadensursächlichkeit bedeutsamen Einzelheiten.
  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13
    Die Bemessung des Grades der MdE, also die aufgrund § 56 Abs. 2 S. 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfanges der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 S. 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG-Urteile vom 23.04.1987 (Az.: 2 RU 42/86) und vom 27.06.2000 (Az.: D 2 U 14/99 R), jeweils m. w. N.).
  • BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 186/56

    Höhe einer Invalidenrente - Berechnung der Rentenhöhe - Differenzierung zwischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13
    Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überblickender Mensch noch Zweifel hat (BSGE 6, 142, 144; 32, 203, 209; 45, 285, 286) und gilt insbesondere auch hinsichtlich des Unfallereignisses und seiner für die Beurteilung der Schadensursächlichkeit bedeutsamen Einzelheiten.
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, haben keine verbindliche Wirkung; sie sind aber eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch Unfallfolgen beeinträchtigt sind (vgl. BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22 u. 23 m. w. N.).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13
    Die Bemessung des Grades der MdE, also die aufgrund § 56 Abs. 2 S. 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfanges der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 S. 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG-Urteile vom 23.04.1987 (Az.: 2 RU 42/86) und vom 27.06.2000 (Az.: D 2 U 14/99 R), jeweils m. w. N.).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13
    Lediglich für die Bejahung der jeweiligen Ursächlichkeit eines bewiesenen Umstandes, nämlich für die Ursachenzusammenhänge zwischen versicherter Tätigkeit, Unfall- und Unfallfolgen, genügt der Maßstab hinreichender Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 32, 203, 207 ff.; 61, 127, 128 f.).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG erfordert die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung nach der Qualifikation der Weltgesundheitsorganisation (ICD 10 dort Kapitel V, F 43.1) schon definitionsgemäß "ein belastendes Ereignis oder eine Situation mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigen Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde" (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, Az.: B 2 U 40/05 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2013 - L 9 U 107/09
    Eine Verzögerung im Sinne des Abs. 2 tritt jedenfalls ein, wenn sich durch die Beweisaufnahme der bereits ins Auge gefasste Zeitpunkt der Beendigung der Streitsache durch bereits erfolgte Terminierung verschiebt (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe exemplarisch Urteil vom 02.07.2013 - L 9 U 17/13 - Urteil vom 20.09.2012 - L 9 U 137/09; siehe auch Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 109, Rnr. 11 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
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