Weitere Entscheidung unten: KG, 16.03.2004

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 9 U 171/03   

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https://dejure.org/2005,6056
OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 9 U 171/03 (https://dejure.org/2005,6056)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.02.2005 - 9 U 171/03 (https://dejure.org/2005,6056)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 9 U 171/03 (https://dejure.org/2005,6056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz des entgangenen Gewinns aus dem verlorengegangenen Kapital wegen Aufklärungspflichtverletzung hinsichtlich einer bestehenden Provisionsteilungsabrede bei Börsentermingeschäften; Herstellung der Börsentermingeschäftsfähigkeit durch eine anlegergerechte und ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 249, 280 Abs. 1
    Anspruch auf Schadensersatz und entgangenen Gewinn wegen verlustreicher Wertpapiergeschäfte bei Verschweigen von Kickback-Vereinbarung zwischen Bank und vermögensbetreuendem Handlungsbevollmächtigten

Besprechungen u.ä.

  • dr-schulte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Heimliche Kickbacks: Die Rechte der Opfer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 230
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 14.02.1995 - XI ZR 218/93

    Anforderungen an die Aufklärung über die Verlustrisiken bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 9 U 171/03
    Die der Beklagten obliegende Informationserteilung über Risiken von Börsentermingeschäften konnte durch Überlassung der durch die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft konzipierte Unterrichtungsschrift vor Aufnahme der Termingeschäftstätigkeit ausreichend erfolgen (BGH WM 1994, 834; 1995, 658; 1997, 811; 1998, 1441).

    Da für die Herstellung der Börsentermingeschäftsfähigkeit unerheblich ist, ob die Klägerin die Informationsschrift gelesen oder verstanden hatte, war die Beklagte allerdings grundsätzlich nach allgemeinen Grundsätzen verpflichtet, eine erforderliche Risikoaufklärung individuell, somit anleger- und objektgerecht und bezogen auf die konkret vorgesehenen Anlageformen vorzunehmen (BGH WM 95, 658; ZIP 96, 1206; WM 97, 811 = NJW 97, 2171).

  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96

    Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 9 U 171/03
    Die der Beklagten obliegende Informationserteilung über Risiken von Börsentermingeschäften konnte durch Überlassung der durch die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft konzipierte Unterrichtungsschrift vor Aufnahme der Termingeschäftstätigkeit ausreichend erfolgen (BGH WM 1994, 834; 1995, 658; 1997, 811; 1998, 1441).

    Da für die Herstellung der Börsentermingeschäftsfähigkeit unerheblich ist, ob die Klägerin die Informationsschrift gelesen oder verstanden hatte, war die Beklagte allerdings grundsätzlich nach allgemeinen Grundsätzen verpflichtet, eine erforderliche Risikoaufklärung individuell, somit anleger- und objektgerecht und bezogen auf die konkret vorgesehenen Anlageformen vorzunehmen (BGH WM 95, 658; ZIP 96, 1206; WM 97, 811 = NJW 97, 2171).

  • BGH, 03.12.1991 - XI ZR 300/90

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 9 U 171/03
    Der Ersatz entgangenen Gewinns kommt zusätzlich in Betracht, wenn ohne die schadensursächliche Pflichtverletzung ein anderer Anlagevertrag geschlossen worden wäre oder wenn aufgrund der Pflichtverletzung eine andere Kapitalanlage nachweisbar unterlassen wurde (BGH WM 1992, 133).
  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 9 U 171/03
    Es hat dabei insbesondere zutreffend auf das Urteil des BGH vom 19.12.2000 abgestellt (BGHZ 146, 235 = WM 2001, 297 = NJW 2001, 962).
  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 9 U 171/03
    Für den Nachweis eines Gewinnentgangs genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Abschlusses eines alternativen Rechtsgeschäfts (BGH WM 1992, 143; 770; ZIP 1994, 116).
  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 9 U 171/03
    Entgangener Gewinn kann auch dann zuerkannt werden, wenn das alternative Geschäft ebenfalls ein spekulatives Anlagegeschäft gewesen wäre (BGH BKR 2002, 499, 501).
  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 218/01

    Ansprüche des nichtbörsentermingeschäftsfähigen Mitinhaber eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 9 U 171/03
    Der Klägerin steht deshalb unter dem Gesichtspunkt eines Verschuldens bei Vertragsanbahnung (cic) gem. § 249 S. 1 BGB ein Schadensersatzanspruch zu, der auf Stornierung der auf die Wertpapiergeschäfte bezogenen Buchungen und eine Neuberechnung des Kontos abzielt, die zugleich gebotene Zinskorrekturen umfasst (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 3093).
  • BGH, 27.02.1996 - XI ZR 133/95

    Pflichten der Bank im Rahmen einer Anlageberatung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 9 U 171/03
    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass nicht Kenntnisse und Erfahrungen des vertretenen Anlegers, sondern des Bevollmächtigten als Entscheidungsträgers Bedeutung haben (BGH WM 96, 664, 665; Assmann/Schütze-Koller, WPHG, § 31, Rn. 86; Gassner/Escher WM 97, 93, 104; Lang, Informationspflichten bei Wertpapierdienstleistungen, § 23, Rn. 15; Assmann/Schütze-Schäfer, Kapitalanlagerecht, § 28, Rn. 16).
  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 216/97

    Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften; Erlangung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 9 U 171/03
    Die der Beklagten obliegende Informationserteilung über Risiken von Börsentermingeschäften konnte durch Überlassung der durch die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft konzipierte Unterrichtungsschrift vor Aufnahme der Termingeschäftstätigkeit ausreichend erfolgen (BGH WM 1994, 834; 1995, 658; 1997, 811; 1998, 1441).
  • BGH, 29.03.1994 - XI ZR 31/93

    Rechenschaftspflicht eines Vermögensverwalters; Erlangung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 9 U 171/03
    Die der Beklagten obliegende Informationserteilung über Risiken von Börsentermingeschäften konnte durch Überlassung der durch die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft konzipierte Unterrichtungsschrift vor Aufnahme der Termingeschäftstätigkeit ausreichend erfolgen (BGH WM 1994, 834; 1995, 658; 1997, 811; 1998, 1441).
  • BGH, 11.06.1996 - XI ZR 172/95

    Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften

  • BGH, 13.10.1998 - XI ZR 282/97

    Zulässiger Zeitraum für die Wiederholungsunterrichtung

  • BGH, 08.05.2001 - XI ZR 192/00

    Ausführung von Stillhalteroptionsgeschäften ohne Sicherheitsleistung

  • BGH, 02.12.1997 - XI ZR 121/97

    Zeitraum für die Wiederholungsunterrichtung

  • OLG Stuttgart, 16.03.2011 - 9 U 129/10

    Beratungsvertrag: Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen

    Der erkennende Senat hat hingegen bereits 2005 unter Berufung auf die BGH-Rechtsprechung zu den "Kick-Backs" von Brokern die mögliche Strafbarkeit bei verschwiegenen Provisionen aufgezeigt (Urt. v. 16.02.2005, 9 U 171/03, EWiR 2005, 335).
  • OLG Hamm, 21.12.2009 - 8 U 58/09

    Schadensersatz wegen einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds;

    In diesem Fall sind dem Geschädigten seine Einlage und die Vorteile zu ersetzen, die er durch eine anderweitige Anlage hätte erzielen können; der Geschädigte seinerseits ist verpflichtet, dem Schädiger Zug um Zug die Rechte zu überlassen, die er aus dem Beitritt erlangt hat (sog. großer Schadensersatz; vgl. BGH NJW 2008, 2773 ff.; BGH WM 2008, 350 f.; BGH NZG 2008, 661 ff.; BGH NJW 2007, 2401 ff.; BGH NJW 2006, 2042 ff.; BGH NJW 2006, 499 ff., BGH NZG 2003, 920 ff.; BGH NJW 2002, 2553 ff.; BGH NJW 1992, 1223 ff.; OLGR Hamm 2006, 863 ff.; Senat, Urteil vom 08.09.2008, Az.: 8 U 161/07; OLG Stuttgart EWiR 2005, 335; Palandt/Heinrichs, § 280 BGB, Rdnr. 50).

    Die Anrechnung von Vorteilen ist allerdings nur möglich, wenn dies dem Zweck des Schadensersatzes entspricht und weder der Geschädigte unzumutbar belastet noch der Schädiger unbillig begünstigt wird (BGH NJW 2008, 2773 ff.; BGH WM 2008, 350 f.; BGH NJW 2007, 2695 f.; BGH NJW 2007, 2401 ff.; BGH NJW 2006, 2042 ff.; BGH NJW 2006, 499 ff.; BGH NZG 2003, 920 ff.; BGH NJW-RR 2004, 79 ff.; OLG Stuttgart EWiR 2005, 335; Münchener Kommentar/Oetker § 249 BGB, Rdnr. 239; Palandt/Heinrichs vor § 249 BGB, Rdnr. 144).

    Zwar können auch Steuern, die der Geschädigte infolge der Schädigung erspart hat, zu den Vorteilen im o. g. Sinn gehören (BGH NJW 2008, 2773 ff.; BGH WM 2008, 350 f.; BGH NJW 2007, 2401 ff.; BGH NJ 2006, 2042 ff.; BGH NJW 2006, 499 ff.; BGH NZG 2003, 920 ff.; OLG Stuttgart EWiR 2005, 335; Münchener Kommentar/Oetker § 249 BGB, Rdnr. 239; Palandt/Heinrichs vor § 249 BGB, Rdnr. 144).

  • OLG Stuttgart, 24.02.2010 - 9 U 58/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verletzung der Pflicht zur Aufklärung

    So war bereits seit langem die Herausgabepflicht des Beauftragten oder Geschäftsbesorgers bezüglich Sondervergütungen, Schmiergeldern und Provisionen anerkannt, weil in ihnen die Gefahr der nicht interessengerechten Wahrnehmung erkannt wurde (vgl. z.B. BGH Urt. v. 28.02.1989, XI ZR 70/88, RGRK-Steffen, 12. Aufl. § 667 Rn. 7, 10; Esser/Weyers, Schuldrecht, 7. Aufl., Bd II, § 35 III 1; Senat, Urt. v. 16.02.2005, 9 U 171/03).
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Rechtsprechung
   KG, 16.03.2004 - 9 U 171/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15356
KG, 16.03.2004 - 9 U 171/03 (https://dejure.org/2004,15356)
KG, Entscheidung vom 16.03.2004 - 9 U 171/03 (https://dejure.org/2004,15356)
KG, Entscheidung vom 16. März 2004 - 9 U 171/03 (https://dejure.org/2004,15356)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung; Meldung über die Begehung von Straftaten; Vorliegen einer im Kern wahren Tatsachenbehauptung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2, 5 Abs. 1 GG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1 § 1004; GG Art. 5 Abs. 1
    Zulässigkeit der Presseberichterstattung über jugendliche Straftäter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 843
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 9 U 171/03
    Die Verfügungsbeklagte konnte deshalb im Rahmen der konkreten Berichterstattung, die auf die Auseinandersetzung der Gesellschaft mit kriminellen Handlungen Jugendlicher hinwies, von "Straftaten" auch ohne ausdrückliche Erwähnung der Strafunmündigkeit in einigen Fällen schreiben, ohne die nicht zu überspannenden Anforderungen an die pressegemäße Sorgfalt zu verletzen (vgl. dazu auch BVerfGE 7, 198/227; BGH NJW 1987, 2225/2226; OLG Brandenburg NJW 1999, 3339/3342).
  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 9 U 171/03
    Die Verfügungsbeklagte konnte deshalb im Rahmen der konkreten Berichterstattung, die auf die Auseinandersetzung der Gesellschaft mit kriminellen Handlungen Jugendlicher hinwies, von "Straftaten" auch ohne ausdrückliche Erwähnung der Strafunmündigkeit in einigen Fällen schreiben, ohne die nicht zu überspannenden Anforderungen an die pressegemäße Sorgfalt zu verletzen (vgl. dazu auch BVerfGE 7, 198/227; BGH NJW 1987, 2225/2226; OLG Brandenburg NJW 1999, 3339/3342).
  • OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98

    Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 9 U 171/03
    Die Verfügungsbeklagte konnte deshalb im Rahmen der konkreten Berichterstattung, die auf die Auseinandersetzung der Gesellschaft mit kriminellen Handlungen Jugendlicher hinwies, von "Straftaten" auch ohne ausdrückliche Erwähnung der Strafunmündigkeit in einigen Fällen schreiben, ohne die nicht zu überspannenden Anforderungen an die pressegemäße Sorgfalt zu verletzen (vgl. dazu auch BVerfGE 7, 198/227; BGH NJW 1987, 2225/2226; OLG Brandenburg NJW 1999, 3339/3342).
  • OLG Braunschweig, 04.06.2018 - 1 WF 52/18

    Beachtlichkeit des Einwand der Verwirkung im Kostenfestsetzungsverfahren

    Beauftragt ein Beteiligter einen Rechtsanwalt, der weder am Gerichtsort oder an seinem Wohnort ansässig ist, sind die entstehenden Kosten in der Höhe erstattungsfähig, wie sie als fiktive Kosten bei Beauftragung eines Rechtsanwalts am Gerichtsort oder Wohnort erstattungsfähig wären (vgl. BGH NJW-RR 2004, 843).
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