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   OLG Hamm, 03.05.2012 - I-9 U 182/11   

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https://dejure.org/2012,42150
OLG Hamm, 03.05.2012 - I-9 U 182/11 (https://dejure.org/2012,42150)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2012 - I-9 U 182/11 (https://dejure.org/2012,42150)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - I-9 U 182/11 (https://dejure.org/2012,42150)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Strafurteil kann im Zivilverfahren verwertbar sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 21.09.2011 - 7 U 2719/11

    Freie Beweiswürdigung: Verwertung der tatbestandlichen Feststellungen in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2012 - 9 U 182/11
    Allerdings darf der Zivilrichter die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen nicht ungeprüft übernehmen; er hat vielmehr die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Überprüfung zu unterziehen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss vom 21.09.2011 - 7 U 2719/11 -).
  • OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10

    Bindungswirkung des Strafurteils für die Zivilgerichte

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2012 - 9 U 182/11
    Allerdings darf der Zivilrichter die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen nicht ungeprüft übernehmen; er hat vielmehr die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Überprüfung zu unterziehen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss vom 21.09.2011 - 7 U 2719/11 -).
  • OLG Hamm, 27.05.2015 - 9 W 68/14

    Schmerzensgeld nach strafrechtlicher Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs

    Allerdings darf der Zivilrichter die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen nicht ungeprüft übernehmen; er hat vielmehr die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Prüfung zu unterziehen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 117/15

    Zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Brandstifters bei Stellung der Diagnose

    2. Diese tatsächlichen Feststellungen hätte das Landgericht bereits aufgrund der in dem rechtskräftigen Strafurteil des Amtsgerichts Olpe vom 19.06.2012 getroffenen tatsächlichen Feststellungen seiner Entscheidung zugrundelegen können, wenn sich die Klägerin im Prozess auf dieses zum Nachteil des Beklagten ergangene Strafurteil berufen hätte (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
  • OLG Hamm, 01.04.2016 - 9 U 232/15

    19-jähriger Feuerwehrmann als Brandstifter - uneingeschränkt

    Das Landgericht war daher nicht darauf angewiesen, seiner Entscheidung die tatsächlichen Feststellungen in dem rechtskräftigen Strafurteil des Amtsgerichts Olpe vom 19.06.2012 zugrundelegen, auf das sich die Klägerin vorsorglich bezogen hat (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 232/15

    Haftung eines Feuerwehrmanns wegen Inbrandsetzung eines Müllcontainers und

    Diese tatsächlichen Feststellungen hätte das Landgericht bereits aufgrund der in dem rechtskräftigen Strafurteil des Amtsgerichts Olpe vom 19.06.2012 getroffenen tatsächlichen Feststellungen seiner Entscheidung zugrundelegen können, da die Klägerin sich bereits mit der Klagebegründung im vorliegenden Prozess zur ergänzenden Darlegung des dem Schadensersatzverlangen zugrunde liegenden Sachverhalts auf dieses zum Nachteil des Beklagten ergangene Strafurteil berufen hat (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
  • OLG Hamm, 07.09.2012 - 9 W 4/12

    Verwertbarkeit der Feststellungen eines Strafurteils im Zivilverfahren

    Allerdings darf der Zivilrichter die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen nicht ungeprüft übernehmen; er hat vielmehr die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Prüfung zu unterziehen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 -).
  • OLG Hamm, 21.11.2014 - 9 W 50/14

    Antezipierte Beweiswürdigung; Schmerzensgeldbemessung; homosexueller Missbrauch

    Die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen darf der Zivilrichter dabei nicht ungeprüft übernehmen, vielmehr muss er die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Überprüfung unterziehen (OLG Hamm, Beschluss vom 07.09.2012, Az.: 9 W 4/12; OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2012, Az.: 9 U 182/11; OLG München, Beschlüsse vom 21.09.2011 und 24.10.2011, Az.: 7 U 2719/11; OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.07.2010, Az.: 4 U 7/10).
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