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   OLG Naumburg, 17.05.2011 - 9 U 192/10   

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https://dejure.org/2011,12663
OLG Naumburg, 17.05.2011 - 9 U 192/10 (https://dejure.org/2011,12663)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.05.2011 - 9 U 192/10 (https://dejure.org/2011,12663)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 9 U 192/10 (https://dejure.org/2011,12663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufgrund einer den Mietzweck vereinbarenden Konkurrenzschutzklausel kann die Unterlassung von Lagerung und Verkauf von Silvesterfeuerwerksartikeln auf der bezeichneten Mietfläche nicht verlangt werden; Unterlassung der Lagerung und des Verkaufs von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Aufgrund einer den Mietzweck vereinbarenden Konkurrenzschutzklausel kann die Unterlassung von Lagerung und Verkauf von Silvesterfeuerwerksartikeln auf der bezeichneten Mietfläche nicht verlangt werden; Unterlassung der Lagerung und des Verkaufs von ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebrauch der Mietsache: Feuerwerkskörper sind doch Spielwaren

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feuerwerkskörper aus dem Spielwarengeschäft

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Urteil rechtskräftig: Silvester-Feuerwerkskörper dürfen in einem Spielwarengeschäft verkauft werden

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Silvester-Feuerwerkskörper dürfen in einem Spielwarengeschäft verkauf werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Spielwarengeschäft darf Silvester-Feuerwerkskörper verkaufen - Auch Silvesterfeuerwerkskörper sind als Spielwaren einzustufen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauch der Mietsache: Feuerwerkskörper der Kategorie 2 sind Spielwaren! (IMR 2011, 360)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.06.1998 - VI ZR 238/97

    Konkurrenzschutz Nagelstudio - Friseur

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2011 - 9 U 192/10
    Nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung vom 09. Juni 1998, VI ZR 238/97, lege dies den Schluss nahe, dass auch der Gesetzgeber Feuerwerkskörper nicht als ein zum Spielen für Kinder geeignetes Produkt erachtet, zumal im Jahr 1990 der ursprüngliche sprengstoffrechtliche Begriff "Feuerwerksspielwaren" für Feuerwerk der Klasse I durch den Begriff "Kleinst-Feuerwerk" ersetzt wurde (§ 6 Abs. 4 der 1. SprengstoffVO).

    Die besondere Gefährlichkeit der Feuerwerkskörper liegt darin, dass sich das darin enthaltene Schwarzpulver nach dem Anzünden enorm erhitzt (bis 2200 Grad) und zur Entzündung anderer Gegenstände führen kann (vgl. hierzu BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1998, VI ZR 238/97).

    Die produkthaftungsrechtlichen Instruktionspflichten, die grundsätzlich darauf gerichtet sind, die Verbraucher vor denjenigen Gefahren zu warnen, die aus der Verwendung des Produkts entstehen können, treffen primär den Hersteller oder Importeur von Feuerwerkskörpern, unter besonderen Voraussetzungen auch den Endverkäufer (vgl. hierzu BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1998, VI ZR 238/97).

  • KG, 06.06.2011 - 8 U 9/11
    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2011 - 9 U 192/10
    Die Klägerin führt bundesweit mehrere gleichgelagerte Rechtsstreitigkeiten gegen die Beklagte ( Landgericht Berlin 25 O 270/10/ Kammergericht 8 U 9/11; Landgericht Berlin 25 O 271/10; Landgericht Gera 3 O 354/10).
  • OLG Hamm, 16.12.1997 - 7 U 64/97

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2011 - 9 U 192/10
    Das Hauptsortiment eines Fachmarktes zeichnet sich durch Vielfalt, Auswahlmöglichkeiten, Geschlossenheit und Übersichtlichkeit der Präsentation aus (vgl. hierzu BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1985, VIII, ZR 128/84; OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 1997, Az.: 7 U 64/97).
  • BGH, 14.12.1960 - VIII ZR 17/60

    Zur Schadensersatzhaftung des Importeurs von Feuerwerkskörpern wegen fehlender

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2011 - 9 U 192/10
    Hiervon ausgehend ist eine Abänderung/Erweiterung des vereinbarten Mietgebrauches dann hinzunehmen, wenn einerseits der Mieter an ihr ein berechtigtes Interesse hat und andererseits legitime Interessen des Vermieters dadurch nicht beeinträchtigt werden (BGH Entscheidung vom 08. Oktober 1957, Az.: VIII ZR 47/56; BGH Entscheidung vom 14. Dezember 1960, VIII ZR 17/60).
  • KG, 21.01.2008 - 8 W 85/07
    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2011 - 9 U 192/10
    Dieser ist gegenüber dem vertraglich gesicherten Konkurrenzschutz insoweit eingegrenzt, als der Vermieter nicht gehalten ist, dem Mieter jeden fühlbaren oder unliebsamen Wettbewerb fernzuhalten (Kammergericht Berlin, Entscheidung vom 21. Januar 2008, 8 W 85/07).
  • BGH, 08.10.1957 - VIII ZR 47/56

    Silvester-Feuerwerkskörper dürfen in einem Spielwarengeschäft verkauft werden

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2011 - 9 U 192/10
    Hiervon ausgehend ist eine Abänderung/Erweiterung des vereinbarten Mietgebrauches dann hinzunehmen, wenn einerseits der Mieter an ihr ein berechtigtes Interesse hat und andererseits legitime Interessen des Vermieters dadurch nicht beeinträchtigt werden (BGH Entscheidung vom 08. Oktober 1957, Az.: VIII ZR 47/56; BGH Entscheidung vom 14. Dezember 1960, VIII ZR 17/60).
  • LG Magdeburg, 01.10.2010 - 10 O 551/10
    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2011 - 9 U 192/10
    das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 01.10.2010 zum Az.: 10 O 551/10 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zur Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen ist an den im Rubrum angegebenen Vorstandsmitgliedern, zu unterlassen,.
  • KG, 06.06.2011 - 8 U 9/11

    Gewerberaummiete: Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache bei Verkauf von

    Die Revision zum Bundesgerichtshof wird zugelassen, da im Hinblick auf die angekündigten Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts - 1 U 109/11 - und die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 17. Mai 2011 - 9 U 192/10 - die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert, § 543 Absatz 2 Satz 1 ZPO.
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