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   OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 9 U 199/00   

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https://dejure.org/2002,17763
OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 9 U 199/00 (https://dejure.org/2002,17763)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.2002 - 9 U 199/00 (https://dejure.org/2002,17763)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 2002 - 9 U 199/00 (https://dejure.org/2002,17763)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung über den Zustand eines Objekts auf einem Grundstück; Fehlen einer zweischaligen Wandkonstruktion zwischen zwei Häusern zwecks Trittschalldämmung; Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags oder Minderung des Kaufpreises ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 9 U 199/00
    Arglistig handelt, wer einen offenbarungspflichtigen Fehler zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte; das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. etwa BGH NJW 2001, 2326, 2327).
  • OLG Celle, 21.11.1997 - 4 U 174/96

    Muß Immobilien-Verkäufer auf Mietrückstände hinweisen?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 9 U 199/00
    Die Zusicherung erschöpft sich nicht nur in einer Haftung zur Höhe, sondern umfasst auch das verschuldensunabhängige Einstehen dafür, dass die Beträge bei Gefahrübergang tatsächlich gezahlt werden und sie aus einer zulässigen Vermietung herrühren (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1161, 1162; vgl. auch BGH NJW-RR 1999, 280, 281).
  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 268/90

    Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile einer Wohnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 9 U 199/00
    Darlegungs- und beweisbelastet für die entsprechende Kenntnis des Verkäufers ist vorliegend der Kläger (vgl. BGHZ 117, 260, 263 sowie BGH NJW 1957, 988; 1973, 1688).
  • BGH, 26.02.1993 - V ZR 270/91

    Zusicherung von Mieterträgen bei Grundstückskauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 9 U 199/00
    Werden die tatsächlich erzielten Mieterträge in einem Grundstückskaufvertrag aufgeführt, spricht dies grundsätzlich für eine vertragsgemäße Zusicherung (vgl. BGH NJW 1993, 1385).
  • OLG Saarbrücken, 11.02.1998 - 1 U 293/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 9 U 199/00
    Der Senat sieht deshalb von der Stellung eines Rechtshilfeersuchens zur Vernehmung des Zeugen S... ab (vgl. dazu auch BGH MDR 1983, 505; BGH ZZP 105 (1992), 500, 504 f.; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1998, 1685).
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 9 U 199/00
    Darlegungs- und beweisbelastet für die entsprechende Kenntnis des Verkäufers ist vorliegend der Kläger (vgl. BGHZ 117, 260, 263 sowie BGH NJW 1957, 988; 1973, 1688).
  • BGH, 22.06.1990 - V ZR 126/89

    Umfang der Zusicherung von Mieteinnahmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 9 U 199/00
    Die Zusicherung erschöpft sich nicht nur in einer Haftung zur Höhe, sondern umfasst auch das verschuldensunabhängige Einstehen dafür, dass die Beträge bei Gefahrübergang tatsächlich gezahlt werden und sie aus einer zulässigen Vermietung herrühren (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1161, 1162; vgl. auch BGH NJW-RR 1999, 280, 281).
  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 9 U 199/00
    Für den Kauf eines Hausgrundstückes ist eine Pflicht zur Offenbarung des Verkäufers regelmäßig wegen verborgener, nicht unerheblicher Mängel oder solcher nicht erkennbarer Umstände zu bejahen, die nach der Erfahrung auf das Bestehen bestimmter Mängel schließen lassen (vgl. BGH NJW-RR 1994, 907).
  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 9 U 199/00
    Der andere Teil ist dann aufzuklären, wenn er nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise Aufklärung erwarten durfte (vgl. BGH NJW 2001, 2021; Senat OLGR 1997, 92).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.1997 - 9 U 242/96

    Angaben des Verkäufers eines Hausgrundstücks und Eigenschaft der Kaufsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 9 U 199/00
    Einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass Eigenleistungen mangelhaft sind, gibt es nicht (vgl. Senat OLGR 1997, 252).
  • BGH, 13.05.1957 - II ZR 56/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.02.1983 - 1 StR 325/82

    Vernehmung durch den Rechtshilferichter - Unerreichbarkeit eines im Ausland

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