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   OLG Hamm, 11.02.2000 - 9 U 204/99   

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https://dejure.org/2000,3353
OLG Hamm, 11.02.2000 - 9 U 204/99 (https://dejure.org/2000,3353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.02.2000 - 9 U 204/99 (https://dejure.org/2000,3353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 2000 - 9 U 204/99 (https://dejure.org/2000,3353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1
    Unzulässigkeit eines zeitlich begrenzten Teilschmerzensgeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 847; ZPO § 256
    Zuerkennung eines zeitlich begrenzten Schmerzensgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Feststellungsinteresse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Zeitlich begrenztes Teilschmerzensgeld - Gesamtschmerzensgeld für schwerste Hirn- und Frakturverletzungen - Zukunftsschäden nach einem Anerkenntnis der gegnerischen Kfz-

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1623
  • NZV 2001, 40
  • VersR 2001, 1386
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 29.04.1977 - 9 U 240/76
    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2000 - 9 U 204/99
    Die Überprüfung der Nachforderung nach Zeitabschnitten ist aber in der Regel mangels konkreter Maßstäbe für eine Verbesserung oder Verschlechterung des Leidens kaum faßbar, jedenfalls außerordentlich schwierig (Senat U. v. 29.04.1977 - 9 U 240/76 -, VersR 1977, 773, 774).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2000 - 9 U 204/99
    Nur wenn sich bei der Entscheidung über ein Schmerzensgeldbegehren eine später eintretende Verletzungsfolge aus objektiver Sicht noch nicht als so naheliegend darstellt, das sie bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden kann, soll die Rechtskraft jener Entscheidung der Zubilligung eines weiteren Schmerzensgeldes nicht entgegenstehen (vgl. BGH, VersR 1980, 975).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2000 - 9 U 204/99
    Ein Feststellungsinteresse ist bei Schadensersatzbegehren zu bejahen, wenn die nicht eben entferntliegende Möglichkeit besteht, daß weitere Folgeschäden auftreten (vgl. BGH NJW 1991, 2707).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.1995 - 1 U 134/94

    Beschränkung des Schmerzensgeldes auf einen in der Vergangenheit liegenden

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2000 - 9 U 204/99
    Eine Beschränkung auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum ist wegen des Grundsatzes der einheitlichen Schadensbemessung bei der aus einer Gesamtschau die angemessene Entschädigung zu ermitteln ist, nicht möglich (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1996, 984; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl. (1999), § 16 StVG Rn. 53).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83

    Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2000 - 9 U 204/99
    Ein dahingehendes Anerkenntnis eines Versicherers ist geeignet eine Feststellungsklage entbehrlich zu machen (vgl. BGH NJW 1985, 791).
  • LG Hannover, 14.02.2022 - 13 O 129/21

    Schadenersatz wegen unberechtigten Schufa-Eintrages

    Soweit eine Bemessung eines Schmerzensgeldes nach (zwei) Zeitabschnitten ausnahmsweise dann vorgenommen werden kann, wenn es einerseits um die Zahlung von Kapital und andererseits um Rente geht (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.1976 - VI ZR 216/74 -, juris), kommt eine solche im Übrigen und insbesondere bei einer Zahlung (nur) von Kapital nicht in Betracht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11.02.2000 - 9 U 204/99 -, Rn. 17, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.04.2020 -15 W 18/20 -, Rn. 17 -18, juris; jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.03.2001 - 27 U 151/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier, Sturz nach

    Da eine zeitliche Beschränkung eines Schmerzensgeldes auf einen bestimmten Zeitraum - jedenfalls bei einem zeitlich unbeschränkten Schmerzensgeldbegehren des Verletzten - nicht möglich ist, durch die immaterielle Entschädigung vielmehr alle bereits eingetretenen Unfallfolgen, aber auch die bis zur letzten mündlichen Verhandlung vorherzusehenden und zu berücksichtigenden künftigen Schadensfolgen abgegolten werden (vgl. Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., § 7, Rn. 36; Palandt, 60. Aufl., Rn. 11 zu § 847 BGB; OLG Hamm in NZV 2001, 40, jeweils m.w.N.), kann der Klägerin zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch kein Teilschmerzensgeld für die in der Vergangenheit erlittenen immateriellen Beeinträchtigungen zuerkannt werden.
  • OLG Hamm, 18.07.2002 - 28 U 101/01

    Ersatzpflichtigkeit eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten gemäß den

    Daraus ergaben sich aber bei der unangefochtenen Hinnahme des Urteilsausspruchs zur Höhe des unbezifferten, "angemessenen" Schmerzensgeldes zwei Probleme (vgl. auch v. Gerlach in VersR 2000, 525 [529 ff.]): Erstens waren Unfallfolgen, soweit sie nicht völlig außerhalb normaler Prognostizierbarkeit lagen (vgl. insoweit BGH in NJW 1998, 160; BGH in NJW 1995, 1614), von der Rechtskraft des Urteils erfaßt und konnten später nicht mehr gesondert geltend gemacht werden (vgl. BGH in NJW 1997, 3019 [3021]; BGH in NJW 1995, 1614 zu II.1.b.aa.; BGH in NJW 1980, 754 f.; OLG Hamm, OLGR 1996, 91; OLG Hamm VersR 2001, 1386 ff.; OLG Köln, OLGR 1992, 244 = VersR 1992, 975; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 1590).

    Läßt sich diese jedoch nicht sicher überschauen, dann erlaubt die Rechtsprechung wegen der Reichweite der Rechtskraftwirkung eines Schmerzensgeldurteils, daß sich der Verletzte nicht mit einer notwendig nur pauschalen Schätzung und Abgeltung der Zukunftsrisiken begnügt, sondern diese ausklammert und durch einen Feststellungsantrag einer späteren Geltendmachung vorbehält (vgl. v. Gerlach in VersR 2000, 525 [530 unter lit. b bb]; BGH in NJW 2001, 3414 [3415]; OLG Hamm in NJW-RR 2000, 1623 = VersR 2001, 1386; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1996, 927; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 349; OLG Hamm in OLGR 1991, 5 ff.; OLGR 2000, 230 [232]; NJW-RR 2000, 1623 ff. = VersR 2001.1386 ff.; OLG Karlsruhe, OLGR 1998, 213 [214]).

    Während das bezifferte Schmerzensgeld alle Verletzungsfolgen abgilt, die bereits eingetreten sind oder doch infolge ihres objektiv und konkret vorhersehbaren Eintritts bereits jetzt bei der Entscheidung berücksichtigt werden können, erfaßt der Feststellungsantrag solche Spätfolgen, die aus objektiver Sicht nicht so nahe liegen, daß sie bei der Bemessung des Schmerzensgeldes schon jetzt verläßlich berücksichtigt werden könnten (vgl. insoweit OLG Hamm in VersR 2001, 1386 f.) und die völlig unvorhersehbaren Spätfolgen.

  • OLG Hamm, 22.12.2016 - 9 U 198/15

    Umfang des gesetzlichen Übergangs von Forderungen eines

    Das Anerkenntnis eines Versicherers ist geeignet, eine Feststellungsklage entbehrlich zu machen ( Senat, Urteil vom 11.02.2000, 9 U 204/99 mit Bezugnahme auf BGH NJW 1985, 761).
  • OLG Nürnberg, 14.01.2002 - 5 U 2628/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden LKW mit einem die

    Diesem Grundsatz der einheitlichen Schadensbemessung widerspricht es, das Schmerzensgeld auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum zu begrenzen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 927; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 1623).
  • OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 3 U 258/02

    Zum Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach einem Verkehrsunfall beim

    Zur Abdeckung eines schon erkennbaren, aber noch nicht offenen Risikos besteht nämlich die Möglichkeit der Feststellungsklage (OLG Hamm, ZfS 2000, 247 = NJW-RR 2000, 1632 = JurBüro 2001, 331).
  • OLG Hamm, 19.03.2010 - 9 U 71/09

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall u.a. im Hinblick auf das Vorliegen einer

    Der Senat orientiert sich hierbei an seinem Urteil vom 11. Februar 2002, Az. 9 U 204/99 (VersR 2001, 1386).
  • LG Itzehoe, 19.01.2004 - 2 O 145/02

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem Fahrbahnverschmutzer und

    Eine Beschränkung des Schmerzensgeldes auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum ist wegen des Grundsatzes der einheitlichen Schadensbemessung, bei der aus einer Gesamtschau die angemessene Entschädigung zu ermitteln ist, nicht möglich (s. etwa OLG Hamm, NJW-RR 2000, 1623).
  • OLG Köln, 16.04.2002 - 9 U 129/01

    Verjährung deliktischer Schadensersatzansprüche nach § 852 a.F. BGB; für den

    Die schon eingetretenen Schäden einschließlich der vorhersehbaren weiteren Entwicklung sind hingegen mit dem bezifferten Schmerzensgeldantrag abgegolten (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 1623; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 927).
  • LG Wuppertal, 04.01.2016 - 9 S 218/15

    Verhinderung des Entstehens eines Verkehrsunfalls bei umsichtiger Fahrweise

    Jedenfalls entspricht es der Rechtsprechung und der Literatur, auch bei sich kreuzenden Radwegen die rechts vor links Regelung anzuwenden (unter anderem OLG Hamm, DAR 2000, 307; Pardey, ZfS 2006, 488).
  • AG Düsseldorf, 22.03.2012 - 232 C 13779/11

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall bei der Unaufklärbarkeit des

  • OLG München, 20.02.2003 - 19 U 4154/02
  • OLG Oldenburg, 16.12.2021 - 14 U 32/21

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

  • LG Köln, 30.11.2005 - 13 S 221/05

    Interesse an der Feststellung von Spätschäden trotz Anerkenntnis und

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