Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.04.2016 - I-9 U 205/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweislast für die Verantwortlichkeit für einen Unfall bei Entsorgung der bei dem Unfall getragenen Inline-Skater durch den Unfallverursacher
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweislast für die Verantwortlichkeit für einen Unfall bei Entsorgung der bei dem Unfall getragenen Inline-Skater durch den Unfallverursacher
- rechtsportal.de
Beweislast für die Verantwortlichkeit für einen Unfall bei Entsorgung der bei dem Unfall getragenen Inline-Skater durch den Unfallverursacher
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vernichtung von Beweisen muss keine Beweisvereitelung sein!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Beweisvereitelung, wenn Beweissicherung möglich war
Verfahrensgang
- LG Münster, 28.09.2015 - 2 O 374/14
- OLG Hamm, 19.04.2016 - I-9 U 205/15
- OLG Hamm, 20.05.2016 - 9 U 205/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13
Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht …
Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2016 - 9 U 205/15
Deshalb ist eine Beweisvereitelung nicht anzunehmen, wenn es der beweisbelasteten Partei möglich gewesen wäre, den Beweis - etwa im Wege eines selbstständigen Beweisverfahrens - zu sichern (BGH, U. v. 11.06.2015 - I ZR 226/13 -, Rn. 44, juris). - BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05
Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich …
Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2016 - 9 U 205/15
Als Folge der Beweisvereitelung kommen in solchen Fällen Beweiserleichterungen in Betracht, die unter Umständen bis zur Umkehr der Beweislast gehen können (vgl. BGH U.v. 23.11.2005, - VIII ZR 43/05 -, OLG Hamm, U.v. 26.01.2015, - 2 U 86/14 -, juris). - OLG Hamm, 26.01.2015 - 2 U 86/14
Darlegung- und Beweislast im Gewährleistungsprozess über einen gebrauchten Pkw …
Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2016 - 9 U 205/15
Als Folge der Beweisvereitelung kommen in solchen Fällen Beweiserleichterungen in Betracht, die unter Umständen bis zur Umkehr der Beweislast gehen können (vgl. BGH U.v. 23.11.2005, - VIII ZR 43/05 -, OLG Hamm, U.v. 26.01.2015, - 2 U 86/14 -, juris). - OLG Hamm, 20.10.2015 - 9 U 142/14
Kein Schadensersatzanspruch nach Sturz von der Bierbank
Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2016 - 9 U 205/15
der Klägerin gegenüber eine Garantenstellung für die gefahrlose Durchführung der Übung übernommen oder durch ihr Verhalten einen zusätzlichen Gefahrenkreis für die Schädigung der Klägerin eröffnet hätte (vgl. Senat, B. v. 20.10.2015, - 9 U 142/14 -, juris), ist nicht ersichtlich.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.05.2016 - I-9 U 205/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Beweisvereitelung, Anscheinsbeweis
- Wolters Kluwer
Beweislast für die Verantwortlichkeit für einen Unfall bei Entsorgung der bei dem Unfall getragenen Inline-Skater durch den Unfallverursacher
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de
Beweisvereitelung; Anscheinsbeweis
- rechtsportal.de
Beweislast für die Verantwortlichkeit für einen Unfall bei Entsorgung der bei dem Unfall getragenen Inline-Skater durch den Unfallverursacher
- ibr-online
Vernichtung von Beweisen muss keine Beweisvereitelung sein!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vernichtung von Beweisen nicht zwingend eine Beweisvereitelung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vernichtung von Beweisen muss keine Beweisvereitelung sein! (IBR 2016, 560)
Verfahrensgang
- LG Münster, 28.09.2015 - 2 O 374/14
- OLG Hamm, 19.04.2016 - 9 U 205/15
- OLG Hamm, 20.05.2016 - I-9 U 205/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13
Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht …
Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2016 - 9 U 205/15
Eine Beweisvereitelung ist nicht anzunehmen, wenn es der beweisbelasteten Partei möglich gewesen wäre, den Beweis - etwa im Wege eines selbstständigen Beweisverfahrens - zu sichern (Anschluss an BGH, U. v. 11.06.2015 - I ZR 226/13 -, Rn. 44, juris).