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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.03.1999 - 9 U 213/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5423
OLG Düsseldorf, 29.03.1999 - 9 U 213/98 (https://dejure.org/1999,5423)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.03.1999 - 9 U 213/98 (https://dejure.org/1999,5423)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. März 1999 - 9 U 213/98 (https://dejure.org/1999,5423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1098, 505

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldrechtliches Vorkaufsrecht als Grundlage eines dinglichen Vorkaufsrechts; Pflicht zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Ausübung eines Vorkaufsrechts; Zustandekommen eines Vertrages; Erfordernis der Eintragung eines dinglichen Vorkaufsrechts ins Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 13 O 390/97
  • OLG Düsseldorf, 29.03.1999 - 9 U 213/98

Papierfundstellen

  • DNotZ 1999, 1015
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 21.03.1925 - V 531/24

    Vorkaufsrecht. Wiederkaufsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.1999 - 9 U 213/98
    Danach ließ die Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts zwangsläufig ein obligatorisches Recht entstehen, das eine dingliche Sicherung erfuhr (vgl. RGZ 72, 390; 110, 327, 333; Staudinger/Mayer- Maly/Mader (1994), Einl. zu §§ 1094 ff BGB, Rdnr. 12).
  • BGH, 22.05.1970 - V ZR 80/69

    Entstehung eines dinglichen Vorkaufsrechts - Vereinbarung eines obligatorischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.1999 - 9 U 213/98
    Zwar können die Vertragspartner vereinbaren, daß dem dinglichen Vorkaufsrecht auch ein obligatorisches zugrunde liegen soll (vgl. BGH WM 1970, 1024; Staudinger/Mayer-Maly/Mader, Einl. zu §§ 1094 ff. BGB, Rdnr. 12).
  • BGH, 22.11.2013 - V ZR 161/12

    Vereinbarung eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts neben der Bestellung eines

    Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht kann zwar neben einem dinglichen Vorkaufsrecht begründet werden, was aber einer entsprechenden Vereinbarung der Vertragsparteien bedarf (Senat, Urteil vom 22. Mai 1970 - V ZR 80/69, WM 1970, 1024, 1025; OLG Düsseldorf, DNotZ 1999, 1015, 1016; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 849, 850; Schurig, Das Vorkaufsrecht im Privatrecht, S. 98 f., S. 102 f.; jurisPK-BGB/Alpmann, 6. Aufl., § 1094 Rn. 4; MünchKomm-BGB/Westermann, BGB, 6. Aufl., § 1094 Rn. 4; NK-BGB/Reetz, 3. Aufl., § 1094 Rn. 4; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 1094 Rn. 1; Soergel, BGB, 13. Aufl., vor § 1094 Rn. 2; Staudinger/ Schermaier, BGB [2009], Einl. zu §§ 1094 ff. Rn. 14).

    Auch wenn die Parteien nach dem Text der Urkunde zweifelsfrei ein dingliches Vorkaufsrecht vereinbart haben, ist nicht aufgrund der heutigen Auffassung über dessen Rechtsnatur und Inhalt (siehe oben 2.b) unter Berufung auf den Grundsatz der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit notarieller Urkunden ohne Weiteres davon auszugehen, dass die Parteien damit nicht zugleich ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht vereinbart haben (so jedoch OLG Düsseldorf, DNotZ 1999, 1015, 1016).

  • OLG Zweibrücken, 28.06.2012 - 4 U 147/10

    Vorkaufsrecht: Unterscheidung von dinglichem und schuldrechtlichem Vorkaufsrecht

    Vielmehr sind dingliches und schuldrechtliches Vorkaufsrecht grundsätzlich rechtlich unabhängig voneinander (vgl. Staudinger/Mader BGB - Neubearbeitung 2004, Vorbemerkungen zu §§ 463 ff. Rdnrn. 5 ff; Staudinger/Schermaier BGB - Neubearbeitung 2009, Einleitung zu §§ 1094 ff. Rdnr. 14; Palandt/Bassenge BGB 71. Aufl., Überblick vor § 1094 Rdnr. 2; Alpmann in: Juris PK-BGB 5. Aufl. 2010, § 1094 Rdnr. 4; OLG Düsseldorf DNotZ 1999, 1015, 1016; OLG Hamm NJW-RR 1996, 849, jeweils m. w. N.).

    Eine Umdeutung des nach dem Notarvertrag vom 22. September 1999 beabsichtigten dinglichen in ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht nach § 140 BGB kommt nicht in Betracht, weil eine Umdeutung nur bei einem nichtigen Geschäft, nicht jedoch bei einem unvollständigen Geschäft möglich ist (OLG Düsseldorf DNotZ 1999, 1015, 1016 f.).

  • KG, 18.04.2019 - 18 U 15/19

    Einstweilige Verfügungsverfahren einer Wohnungsbaugesellschaft gegen den Vollzug

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob ein solches neben dem dinglichen Vorkaufsrecht zwischen der Verfügungsklägerin und der Verfügungsbeklagten ursprünglich überhaupt vereinbart worden ist (vgl. dazu BGH Urteil vom 22. November 2013 - V ZR 161/12 -, Rn. 17, juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 29.03.1999, 9 U 213/98, juris Rn. 21).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.11.1999 - 9 U 213/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3465
OLG Hamm, 30.11.1999 - 9 U 213/98 (https://dejure.org/1999,3465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.11.1999 - 9 U 213/98 (https://dejure.org/1999,3465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. November 1999 - 9 U 213/98 (https://dejure.org/1999,3465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Körperverletzung; Ablehnung eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen des erbrachten Beweises einer mangelnden Beteiligung an einer Körperverletzung; Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung binnen einer ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1669
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.02.1992 - VI ZR 133/91

    Verwirkung von deliktischen Ansprüchen vor Eintritt der Verjährung; Kenntnis vom

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.1999 - 9 U 213/98
    Nach gefestigter Rechtsprechung kommt es bei Erstattungsansprüchen nach §§ 5 Abs. 1 OEG, 81 a BVG auf die Kenntnis der Bediensteten der für Regresse zuständigen Stellen des Versorgungsträgers an (vgl. BGH in ständiger Rechtsprechung - NJW 1986, 2315; NJW 1992, 1755 f.; VersR 1995, 600, 602).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.1999 - 9 U 213/98
    Fällt die Beweisprognose dahin aus, daß die Richtigkeit einer unter Beweis gestellten Tatsache für sehr unwahrscheinlich angesehen werden muß, darf Prozeßkostenhilfe auch dann verweigert werden, wenn das Gericht aus beweisrechtlichen Gründen einem von der Partei gestellten Beweisantrag im Erkenntnisverfahren stattgeben müßte (BGH NJW 1994, 1160).
  • BGH, 28.03.1995 - VI ZR 244/94

    Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs bei Eintrittspflicht mehrerer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.1999 - 9 U 213/98
    Nach gefestigter Rechtsprechung kommt es bei Erstattungsansprüchen nach §§ 5 Abs. 1 OEG, 81 a BVG auf die Kenntnis der Bediensteten der für Regresse zuständigen Stellen des Versorgungsträgers an (vgl. BGH in ständiger Rechtsprechung - NJW 1986, 2315; NJW 1992, 1755 f.; VersR 1995, 600, 602).
  • BGH, 22.04.1986 - VI ZR 133/85

    Zurechnung der Kenntnisse verschiedener Bediensteter einer Behörde für den

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.1999 - 9 U 213/98
    Nach gefestigter Rechtsprechung kommt es bei Erstattungsansprüchen nach §§ 5 Abs. 1 OEG, 81 a BVG auf die Kenntnis der Bediensteten der für Regresse zuständigen Stellen des Versorgungsträgers an (vgl. BGH in ständiger Rechtsprechung - NJW 1986, 2315; NJW 1992, 1755 f.; VersR 1995, 600, 602).
  • BVerfG, 23.01.1986 - 2 BvR 25/86

    Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussicht der Klage - Weitere Beweiserhebung -

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.1999 - 9 U 213/98
    Während das Gericht einem Beweisantritt auch dann folgen muß, wenn auch nur die nicht ausgeschlossene Möglichkeit besteht, daß eine Tatsache erweislich ist, bindet das Gesetz die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe an die hinreichende Erfolgsaussicht, ist also insofern enger als das Gebot der Beweiserhebung (vgl. BVerfG NVwZ 1987, 786; Musielek/Fischer, ZPO, 1. Aufl. (1999) § 114 Rn. 22).
  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2006 - 4 O 521/05

    Keine Prozesskostenhilfe für einen Rechtsstreit eines Straftäters gegen das

    Soweit ein Zeuge schon in einem Ermittlungsverfahren ausgesagt hat, so kann kaum davon ausgegangen werden, dass er im Prozess abweichend aussagt, zumal die frühere Aussage zeitlich näher lag (Musielak, aaO., Rdnr. 22; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1669).
  • OLG Bamberg, 08.08.2007 - 4 W 42/07

    Zulässigkeit der Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Verwertung eines

    Das ist längst gefestigte Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW 1994, 1160, 1161 - zugleich in Abgrenzung von BGH NJW.1988, 266; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 706; OLG Köln NJW-RR 1995, 1405; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1669; Zöller,' 26. Aufl., Rdnr. 26, 26 a zu § 114 ZPO; Musielak/Fischer, 5. Aufl., Rdnr. 21 zu § 114 ZPO).
  • OLG Hamm, 08.07.2009 - 11 W 117/08

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage

    Das Gutachten ist bei der Erfolgsprognose vorweg zu würdigen; das Verbot der Beweisantizipation gilt im Verfahren zur Prüfung eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht uneingeschränkt (vgl. BGH, NJW 1988, 266; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 1669).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 W 28/10

    Prozesskostenhilfe im Schadenersatz- und Schmerzensgeldverfahren:

    Haben Zeugen bereits ausgesagt oder die Aussage verweigert, so können deren Aussagen jedenfalls dann gewürdigt werden, wenn nicht substantiiert vorgetragen wird, dass die Zeugen über ihre früheren Angaben hinaus für den Antragsteller günstige Tatsachen bekunden können (vgl. OLG München JurBüro 1986 Sp. 606; KG VersR 1972, S. 104; Fischer, a. a. O., Rn. 22; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 2000, S. 1669).
  • OLG Bamberg, 20.10.2004 - 4 W 108/04

    Anspruch auf Ersatz des aus einer prospektierten Kapitalanlage entstandenen

    Bei der nach § 114 ZPO gebotenen summarischen Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist, wenn auch nur in gewissen Grenzen, eine vorweggenommene Beweiswürdigung grundsätzlich zulässig (BGH NJW 1994, 1160, 1161 - zugleich in Abgrenzung zu BGH NJW 1933, 266; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 706; OLG Köln NJW-RR 1995, 1405; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1669; Zöller, 24. Aufl., Rdnr. 26 a zu § 114 ZPO).
  • VG Düsseldorf, 21.09.2009 - 21 K 5293/09

    Unterhaltsvorschuss Rückzahlung Elternteil alleinerziehend Erziehung Betreuung

    vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 30.11.1999 - 9 U 213/98 -, NJW-RR 2000, 1669, OLG Köln, Beschluss vom 01.03.2000 - 1 W 101/99 -, NJW-RR 2001, 791; LAG Schlesw.-Holst., Beschluss vom 05.11.2003 - 1 Ta 169/03 -, NZA-RR 2004, 434; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30.01.2009 - 6 E 934/07 .
  • OLG Brandenburg, 10.01.2008 - 12 W 58/07

    Berücksichtigung der Erfolgsaussichten und Beweisantizipation bei der

    Etwas anderes gilt, wenn Zeugen bereits ausgesagt oder die Aussage verweigert haben; in diesem Fall können die Aussagen jedenfalls dann gewürdigt werden, wenn nicht substantiiert vorgetragen wird, dass die Zeugen über ihre früheren Angaben hinaus für den Antragsteller günstige Tatsachen bekunden können (vgl. OLG München JurBüro 1986 Sp. 606; KG VersR 1972, S. 104; Fischer, a.a.O., Rn. 22; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 2000, S. 1669).
  • VG Düsseldorf, 24.08.2009 - 21 K 4447/09

    Unterhaltsvorschuss Elternteil alleinerziehend Erziehung Betreuung

    vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 30.11.1999 - 9 U 213/98 -, NJW-RR 2000, 1669, OLG Köln, Beschluss vom 01.03.2000 - 1 W 101/99 -, NJW-RR 2001, 791; LAG Schlesw.-Holst., Beschluss vom 05.11.2003 - 1 Ta 169/03 -, NZA-RR 2004, 434; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30.01.2009 - 6 E 934/07 .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 6 E 934/07
    vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 30. November 1999 - 9 U 213/98 -, NJW-RR 2000, 1669, OLG Köln, Beschluss vom 1. März 2000 - 1 W 101/99 -, NJW-RR 2001, 791, und LAG Schlesw.-Holst., Beschluss vom 5. November 2003 - 1 Ta 169/03 -, NZA-RR 2004, 434.
  • KG, 14.02.2020 - 9 W 6/19

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beweisantizipation

    Denn bei der Würdigung einer Aussage im gerichtlichen Verfahren muss berücksichtigt werden, dass in der Regel mit zunehmendem zeitlichen Abstand die Erinnerung verblasst, Details in den Hintergrund treten oder vergessen werden und (möglicherweise scheinbare) Widersprüche aufgrund subjektiver Verfälschungen des Erinnerungsbildes eintreten können (OLG Hamm, Beschluss vom, 30. November 1999 - 9 U 213/98 -, Rn. 13, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2009 - 3 O 444/08

    Zum Inhalt der Erklärungen in der "Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten"

  • KG, 05.02.2004 - 8 W 4/04

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Vorweggenommene Beweiswürdigung

  • VG Düsseldorf, 13.02.2023 - 21 K 8284/22
  • LG Kaiserslautern, 01.03.2005 - 3 O 621/04

    Verletzt der Versicherungsnehmer in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung mehrere

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