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   OLG Hamm, 11.04.2014 - I-9 U 216/13   

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https://dejure.org/2014,11785
OLG Hamm, 11.04.2014 - I-9 U 216/13 (https://dejure.org/2014,11785)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.2014 - I-9 U 216/13 (https://dejure.org/2014,11785)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2014 - I-9 U 216/13 (https://dejure.org/2014,11785)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Absicherung der Unfallstelle, Schutzzweck des Zeichens 295 zu Anl. 2 StVO

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Absicherung der Unfallstelle, Schutzzweck des Zeichens 295 zu Anl. 2 StVO

  • verkehrslexikon.de

    Zur Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs und zum Schutzzweck der durchgezogenen Fahrstreifenbegrenzungslinie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung im Fall des Auffahrens eines LKWs auf ein liegengebliebenes Fahrzeug

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf ein liegengebliebenes Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Absicherung der Unfallstelle nach §15 StVO: Nicht immer ist ein Warndreieck nötig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Absicherung der Unfallstelle und Auffahrunfall

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Absicherung einer Unfallstelle durch Warnzeichen kann im Einzelfall entbehrlich sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Absicherung einer Unfallstelle durch Warnzeichen kann im Einzelfall entbehrlich sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung trotz ungesicherter Unfallstelle?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall wegen stehendem PKW: Auffahrender aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit schadenersatzpflichtig - Keine Absicherungspflicht nach § 15 StVO bei deutlicher und rechtzeitiger Sichtbarkeit eines stehenden Fahrzeugs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1122
  • NZV 2014, 573
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86

    Zulässigkeit des Vertrauens auf Verhalten eines nachfolgenden Fahrers

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2014 - 9 U 216/13
    Die Fahrstreifenbegrenzung dient der Sicherheit des Gegenverkehrs, nicht aber der des nachfolgenden Verkehrs (OLG Düsseldorf, U .v. 30.12.1975 - 12 U 43/75 -, juris, BGH U. v. 28.04.1987 - VI ZR 66/86 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.1975 - 12 U 43/75
    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2014 - 9 U 216/13
    Die Fahrstreifenbegrenzung dient der Sicherheit des Gegenverkehrs, nicht aber der des nachfolgenden Verkehrs (OLG Düsseldorf, U .v. 30.12.1975 - 12 U 43/75 -, juris, BGH U. v. 28.04.1987 - VI ZR 66/86 -, juris).
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