Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 27.08.2013 - 9 U 218/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- autokaufrecht.info
Vergütungsanspruch einer Kfz-Werkstatt für erfolglose Fehlersuche - Vergütungsvereinbarung
- openjur.de
Vergütungsanspruch einer KfZ-Werkstatt bei erfolgloser Fehlersuche
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 632 Abs 1 BGB, § 632 Abs 2 BGB
Werkvertrag: Vergütungsanspruch einer Kfz-Werkstatt für eine erfolglose Fehlersuche - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 632 BGB
Vergütungsanspruch einer KfZ-Werkstatt bei erfolgloser Fehlersuche - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine übliche Vergütung bei Vereinbarung geringerer Vergütung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vergütungsanspruch einer KfZ-Werkstatt bei erfolgloser Fehlersuche
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vergütungsanspruch einer KfZ-Werkstatt bei erfolgloser Fehlersuche
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Fahrzeugbesitzer muss Kfz-Werkstatt für Fehlersuche nur vereinbarte Vergütung zahlen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kfz-Werkstatt auf Abwegen - Nach schier endloser Fehlersuche soll der Autobesitzer 13.000 Euro berappen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fahrzeugbesitzer muss Kfz-Werkstatt für Fehlersuche nur vereinbarte Vergütung zahlen
- vogel.de (Kurzinformation)
Service: Auftragsumfang und Vergütungsanspruch - Erheblicher Aufwand bei der Fehlersuche
- anwalt.de (Kurzinformation)
Elektronikfehler im Auto? Reparatur macht 26.755,21 Euro, bitte!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kfz-Werkstatt darf trotz hoher Kosten für Fehlersuche nicht mehr als vereinbarte Vergütung verlangen - Kein Anspruch auf übliche Vergütung bei mündlich vereinbarter Vergütung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine übliche Vergütung bei Vereinbarung geringerer Vergütung! (IBR 2014, 1238)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 09.10.2012 - 5 O 131/11
- OLG Karlsruhe, 27.08.2013 - 9 U 218/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 313
- MDR 2014, 139
Wird zitiert von ... (2)
- AG Brandenburg, 14.09.2018 - 31 C 39/17
Der Reparaturauftrag lt. Gutachten enthält gleichzeitig eine dem Gutachten …
In der mit dem Schadensgutachten des Haftpflichtversicherers des Unfallgegners des Klägers im Einzelnen sehr genau bestimmten Abgrenzung der Pkw-Schäden und den darin zudem jeweils konkret angeführten Preisen liegt nach Überzeugung des erkennenden Gerichts hier aber eine (zumindest konkludente) Vereinbarung des Klägers mit der beklagte Kfz-Werkstatt dahingehend vor, dass die Reparatur der in diesem Schadensgutachten vom 19.04.2016 konkret angeführten Schäden zwar erfolgen sollte, jedoch nur zu den dort angeführten Kosten ( OLG Karlsruhe , Urteil vom 27.08.2013, Az.: 9 U 218/12, u.a. in: NJW-RR 2014, Seiten 313 ff.; OLG Köln , Urteil vom 14.07.1976, Az.: 2 U 25/76, u.a. in: DAR 1977, Seiten 156 f. = VersR 1977, Seite 262 ).Bereits aus diesem Grunde stand der Beklagten vorliegend dann aber ein Anspruch auf Zahlung einer darüber hinausgehenden Vergütung in Höhe von weiteren 287, 27 Euro brutto nicht gegenüber dem Kläger zu, da einer Kfz-Werkstatt grundsätzlich nur ein Vergütungsanspruch in der Höhe zusteht, die sie zuvor mit ihrem Auftraggeber vereinbart hatte ( OLG Karlsruhe , Urteil vom 27.08.2013, Az.: 9 U 218/12, u.a. in: NJW-RR 2014, Seiten 313 ff. ).
- AG Bergisch Gladbach, 17.12.2021 - 66 C 209/20
Fehlersuche, Diagnose, Ursachenforschung
Während die ältere Rechtsprechung regelmäßig Werkvertragsrecht zugrunde gelegt hat, ohne die Frage überhaupt zu problematisieren (vergleiche OLG Köln DAR 1977, 156 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2014, 313 ff.), ist die Frage in der neueren Rechtsprechung vereinzelt offengeblieben (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2021, 124).Es sind durchaus Fälle denkbar (und auch bereits Gegenstand der Rechtsprechung gewesen, vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2014, 313 ff.), in denen sich die Fehlersuche derart schwierig gestaltet, dass der damit verbundene Aufwand ab einem gewissen Punkt, der sich regelmäßig erst im Laufe der Diagnostik zeigt, wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist.