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   OLG Hamm, 17.01.2017 - I-9 U 22/16   

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https://dejure.org/2017,2326
OLG Hamm, 17.01.2017 - I-9 U 22/16 (https://dejure.org/2017,2326)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.2017 - I-9 U 22/16 (https://dejure.org/2017,2326)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - I-9 U 22/16 (https://dejure.org/2017,2326)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bestimmung des Vorfahrtsbereichs im nicht beschilderten Rondell

  • IWW

    § 823 Abs. 1 BGB; §§ 7, 9 StVG; § 1 Abs. 2, § 2, § 8 Abs. 1 StVO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Radfahrer bei Einfahren in ein Rondell

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Unfall zwischen Fahrrad und Pkw: Mitverschulden bestätigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorfahrt; Unaufmerksamkeit; Haftungsabwägung

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; StVG § 17 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Radfahrer bei Einfahren in ein Rondell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    "Rechts vor links" im Straßenrondell

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Als Radfahrer im "Quasi-Blindflug" in den Kreisverkehr, oder: Vorfahrtsverletzung führt zur Haftungsquote 60/40

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechts vor links im Straßenrondell

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Haftungsfragen bei Haftung bei "rechts vor links" im Straßenrondell

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "rechts vor links" im Straßenrondell beurteilt

  • versr.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm beurteilt "rechts vor links" im Straßenrondell

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsabwägung zwischen Vorfahrtsverstoß eines Radfahrers und Unaufmerksamkeit des bevorrechtigen Kraftfahrers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Radfahrer trifft bei Missachtung der Verkehrsregelung "rechts vor links" Mitverschulden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wer haftet, wenn zwei Fahrzeuge auf einer in Form eines Rondells angelegten und nicht beschilderten Kreuzung kollidieren?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftungsfragen bei einem Unfall im Rondell

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Haftungsfragen bei einem Unfall im Rondell

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    "Rechts vor links" im Straßenrondell

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 864
  • NZV 2017, 282
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 12.02.2020 - 44 O 203/18

    Kollision zwischen Fahrzeug und von Gehweg auf Fahrbahn fahrenden Fahrrad

    In der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile mit der Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs ist zu berücksichtigen, dass eine Mithaftung des Klägers als Fahrradfahrer nur bei einem feststehenden oder im Wege des Anscheinsbeweises vermuteten Verschulden in Betracht kommt (vergl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17.1.2017 - I-9 U 22/16 = NJW-RR 2017, 864, beck-online, Heß/Burmann: Die aktuellen Entwicklungen im Straßenverkehrsrecht, NJW 2017, 3127, beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 29.06.2016 - 9 U 22/16   

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https://dejure.org/2016,20793
OLG Schleswig, 29.06.2016 - 9 U 22/16 (https://dejure.org/2016,20793)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.06.2016 - 9 U 22/16 (https://dejure.org/2016,20793)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 9 U 22/16 (https://dejure.org/2016,20793)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner veranlassten Überweisung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rückabwicklung eines nach Insolvenzeröffnung vom Schuldner persönlich veranlassten Überweisungsauftrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 812 Abs. 1; InsO § 81; InsO § 82; InsO § 116
    Insolvenz; Überweisung; Bereicherung; Rückabwicklung

  • rechtsportal.de

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner veranlassten Überweisung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rückabwicklung eines nach Insolvenzeröffnung vom Schuldner persönlich veranlassten Überweisungsauftrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückabwicklung eines Überweisungsauftrags im Falle der Insolvenz

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Auszüge)

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner persönlich veranlassten Überweisungsauftrags

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1787
  • ZIP 2016, 60
  • NZI 2016, 875
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.11.2013 - IX ZR 52/13

    Insolvenzeröffnungswirkung: Kondiktionsanspruch des vorläufigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2016 - 9 U 22/16
    Mit Urteil vom 21. November 2013 (IX ZR 52/13, ZIP 2014, 32) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich der Bereicherungsausgleich in Konstellationen der vorliegenden Art nach den für Dreiecksverhältnisse allgemein geltenden Grundsätzen vollzieht (BGH, Urteil vom 21. November 2013, aaO Rn. 12 ff).

    Zwischen letzteren beiden besteht keine bereicherungsrechtliche Leistungsbeziehung, weil die durch die Bank getroffene Zweckbestimmung dahin geht, an den anweisenden Kontoinhaber aus dem Girovertrag zu leisten, nicht aber eine Leistung im Rechtssinne an den Empfänger des Überweisungsbetrags zu erbringen (BGH, Urteil vom 21. November 2013, aaO Rn. 16 mwN).

    Vielmehr kann bei einem derartigen Sachverhalt die Bank einen Bereicherungsausgleich unmittelbar gegenüber dem Überweisungsempfänger geltend machen (BGH, Urteil vom 21. November 2013, aaO Rn. 17 mwN).

    Führt die Bank die Überweisung - wie hier - in Unkenntnis der Verfahrenseröffnung aus, wird sie bei Zahlung aus einem Guthaben des Schuldners an den Empfänger gemäß § 82 Satz 1 InsO gegenüber der Masse von ihrer Verbindlichkeit befreit (HK-InsO/Kayser, 8. Aufl., § 82 Rn. 27; Uhlenbruck/Mock, InsO, 14. Aufl., § 82 Rn. 41; differenzierend MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, 3. Aufl., § 82 Rn. 21; vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, ZIP 2006, 138 Rn. 11; vom 21. November 2013, aaO Rn. 9, jeweils für eine nach Anordnung des Zustimmungsvorbehalts veranlasste Überweisung).

    Eine solche Erfüllungszweckbestimmung kann der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gemäß nicht mehr wirksam treffen (§ 81 Abs. 1 Satz 1 InsO), weshalb es für seine Leistung im Valutaverhältnis an einem Rechtsgrund fehlt (BGH, Urteil vom 21. November 2013, aaO Rn. 20 f).

  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 335/00

    Darlegungs- und Beweislast des Bereicherungsschuldners

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2016 - 9 U 22/16
    Dies gilt auch im Blick auf den fehlenden Rechtsgrund als negative Tatsache (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1994 - III ZR 165/93, NJW-RR 1995, 130, 131; vom 18. Mai 1999 - X ZR 158/97, NJW 1999, 2887; vom 14. Juli 2003 - II ZR 335/00, NJW-RR 2004, 556).

    Dem Bereicherungsschuldner obliegt jedoch eine - nach den Umständen des Einzelfalls gegebenenfalls gesteigerte - sekundäre Behauptungslast dahingehend, dass von ihm im Rahmen des Zumutbaren insbesondere das substantiierte Bestreiten einer negativen Tatsache unter Darlegung der für das Positivum sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden kann (BGH, Urteil vom 14. Juli 2003, aaO).

  • BGH, 15.12.2005 - IX ZR 227/04

    Wirksamkeit einer Verfügung über ein Bankguthaben bei Anordnung der vorläufigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2016 - 9 U 22/16
    Führt die Bank die Überweisung - wie hier - in Unkenntnis der Verfahrenseröffnung aus, wird sie bei Zahlung aus einem Guthaben des Schuldners an den Empfänger gemäß § 82 Satz 1 InsO gegenüber der Masse von ihrer Verbindlichkeit befreit (HK-InsO/Kayser, 8. Aufl., § 82 Rn. 27; Uhlenbruck/Mock, InsO, 14. Aufl., § 82 Rn. 41; differenzierend MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, 3. Aufl., § 82 Rn. 21; vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, ZIP 2006, 138 Rn. 11; vom 21. November 2013, aaO Rn. 9, jeweils für eine nach Anordnung des Zustimmungsvorbehalts veranlasste Überweisung).

    In einer Entscheidung zur Rechtslage bei der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt hat der Bundesgerichtshof zudem darauf abgestellt, dass der Girovertrag erst mit der Verfahrenseröffnung erlösche (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, ZIP 2006, 138 Rn. 10).

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2016 - 9 U 22/16
    Dies gilt auch im Blick auf den fehlenden Rechtsgrund als negative Tatsache (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1994 - III ZR 165/93, NJW-RR 1995, 130, 131; vom 18. Mai 1999 - X ZR 158/97, NJW 1999, 2887; vom 14. Juli 2003 - II ZR 335/00, NJW-RR 2004, 556).
  • BGH, 06.10.1994 - III ZR 165/93

    Beweislast beim Bereicherungsanspruch aus Leistungskondiktion - Feststellung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2016 - 9 U 22/16
    Dies gilt auch im Blick auf den fehlenden Rechtsgrund als negative Tatsache (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1994 - III ZR 165/93, NJW-RR 1995, 130, 131; vom 18. Mai 1999 - X ZR 158/97, NJW 1999, 2887; vom 14. Juli 2003 - II ZR 335/00, NJW-RR 2004, 556).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 78/07

    Berechtigung der Bank zur Belastung des Kontos des Schuldners auf der Grundlage

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2016 - 9 U 22/16
    Ein erst nach Insolvenzeröffnung erteilter Überweisungsauftrag (§ 675f Abs. 3 Satz 2 BGB) ist insolvenzrechtlich unwirksam (MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, 3. Aufl., § 81 Rn. 12b, § 82 Rn. 21 vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Februar 2009 - IX ZR 78/07, ZIP 2009, 673 Rn. 9, für einen Überweisungsvertrag nach § 676a BGB aF).
  • LG Kiel, 30.07.2020 - 12 O 76/19

    Leistung mit schuldbefreiender Wirkung an den Insolvenzschuldner

    Führt die Bank nach Verfahrenseröffnung, aber in Unkenntnis hiervon, einen Überweisungsauftrag aus, so wird sie bei kreditorischem Saldo (Konto weist ein Guthaben aus) von ihrer Leistungspflicht gegenüber dem Schuldner frei (OLG Schleswig, Urteil vom 29.6.2016 - 9 U 22/16, NZI 2016, 875 [877];Graf-Schlicker- Webel , InsO, 5. Auflage 2020, Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 06.10.2017 - 9 U 22/16   

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https://dejure.org/2017,62090
OLG Braunschweig, 06.10.2017 - 9 U 22/16 (https://dejure.org/2017,62090)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06.10.2017 - 9 U 22/16 (https://dejure.org/2017,62090)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06. Oktober 2017 - 9 U 22/16 (https://dejure.org/2017,62090)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • ciper.de (Kurzinformation)

    Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Darmwandperforation anlässlich Koloskopie, 40.000,- Euro

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darmwandperforation anlässlich Koloskopi

Verfahrensgang

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   OLG Naumburg, 03.11.2016 - 9 U 22/16   

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https://dejure.org/2016,72104
OLG Naumburg, 03.11.2016 - 9 U 22/16 (https://dejure.org/2016,72104)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.11.2016 - 9 U 22/16 (https://dejure.org/2016,72104)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. November 2016 - 9 U 22/16 (https://dejure.org/2016,72104)
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