Rechtsprechung
OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Justiz Sachsen
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- Kanzlei Prof. Schweizer
Eine Diaprojektion ist keine Immission
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch wegen Beeinträchtigung des Eigentums durch eine Projizierung auf eine Gebäudewand; § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als wirksame Schranke von Art. 5 Grundgesetz (GG); Notwendigkeit des Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass einer ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rabüro.de
Zur Frage eines Unterlassungsanspruchs wegen Anstrahlens eines Gebäudes mit einem politischen Text
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 906; ; BGB § 906 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1004; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1004 Abs. 2; ; ZPO § 935
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweilige Verfügung gegen das gezielte Anstrahlen eines Gebäudes mit einem politischen Text
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ist Diaprojektion an Gebäude eine Immission?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Greenpeace-Aktion rechtmäßig
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Umweltschützer im Clinch mit M.-Milch-Konzern - "Gen-Milch": Kritik an die Wand eines Werksgebäudes projiziert
- 123recht.net (Pressemeldung, 7.4.2005)
Sachsenmilch-AG scheitert mit Klage gegen Greenpeace // Gentechnik-Protest rechtmäßig
Besprechungen u.ä. (3)
- nomos.de , S. 43 (Entscheidungsbesprechung)
§§ 823, 906, 1004 BGB; § 935 ZPO; Art. 5, 14 GG
Untersagung von am Werksgebäude projizierten Lichtimmissionen mit politischem Inhalt (RinVG Susanne Walter; Neue Justiz 8/2005, S. 374-375) - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 5 Abs. 1; 14 Abs. 1 GG; §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB
Mittelbare Drittwirkung von Grundrechten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist Diaprojektion an Gebäude eine Immission? (IBR 2005, 1199)
Verfahrensgang
- LG Bautzen, 13.01.2005 - 3 O 975/04
- OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1871
- NJ 2005, 374
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch"; Kampagne einer …
Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
Selbst wenn man insoweit der von beiden Seiten herangezogenen Entscheidung des OLG Köln im Verfahren 15 U 125/04 nicht folgen wollte, hätte doch die Verfügungsklägerin im vorliegenden Falle nichts dafür vorgebracht, warum diese Äußerungen inhaltlich unzulässig sein sollten. - BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung (BVerfGE 42, 163, 170; BVerfGE 66, 116, 139; BVerfGE 68, 256, 232). - BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85
Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte
Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
Da die erste Durchführung der Aktion im November 2004, wie ausgeführt, rechtmäßig gewesen sein dürfte, könnte nicht darauf beruhend eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr angenommen werden, an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen wären (BGH NJW 1986, 2503).
- BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93
Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen
Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
Gerade die Personalisierung des Angriffs bezweckt eine Wirkungssteigerung der Meinungsäußerung, die von dem Schutz des Grundrechts der Meinungsfreiheit erfasst wird (BGH NJW 1994, 124). - BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82
Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil
Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung (BVerfGE 42, 163, 170; BVerfGE 66, 116, 139; BVerfGE 68, 256, 232). - OLG Hamm, 15.05.1995 - 13 U 16/95
Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
Soweit die Verfügungsklägerin weitere - möglicherweise nicht mehr durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckte - Aktionen befürchtet, müssten darin, dass der Verfügungsbeklagte seine Aktion verteidigt und keine Unterlassungserklärung abgeben will, positive Anhaltspunkte für das erforderliche ernsthafte Drohen einer Beeinträchtigung i.S.d. § 1004 Abs. 1 BGB liegen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1995, 1399). - BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72
Herabsetzende Werturteile
Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung (BVerfGE 42, 163, 170; BVerfGE 66, 116, 139; BVerfGE 68, 256, 232). - BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen …
Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
Dabei gilt, dass auch die Form der Meinungsäußerung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung des Äußernden unterliegt (BVerfGE 60, 234, 241). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 184/54
Meinungsäußerungsfreiheit und sozialer Frieden einer Hausgemeinschaft
Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
Anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Verfügungsklägerin herangezogene Entscheidung BVerfGE 7, 230.
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10
Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von …
Das Eigentum kann vielmehr auch dadurch beeinträchtigt werden, dass es, ohne beschädigt zu werden, in einer dem Willen des Eigentümers widersprechenden Weise genutzt wird (BGH, Urteile vom 15. September 2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 und vom 16. März 2006 - I ZR 92/03, NJW-RR 2006, 1378: Befüllung eines Gastanks mit fremder Ware; ähnlich auch OLG Dresden, NJW 2005, 1871: Benutzen eines Gebäudes als Projektionsfläche). - OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19
Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen …
Dies zeigt zugleich jedoch auch, dass der Verfügungsgrund im Rahmen einer einstweiligen Verfügung hier nicht mit der materiell-rechtlichen Wiederholungsgefahr gleichgesetzt oder verwechselt werden darf (so deutlich auch OLG Dresden v. 07.04.2005 - 9 U 263/05, NJW 2005, 1871;… ebenso BeckOK-ZPO/ Mayer , Ed. 32, § 935 Rn. 14). - BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12
Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem …
Das ist in der Rechtsprechung nicht nur des Bundesgerichtshofs seit langem anerkannt (BGH, Urteile vom 15. September 2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 und vom 16. März 2006 - I ZR 92/03, NJW-RR 2006, 1378, Senat, Urteil vom 19. September 2003 - V ZR 319/01, BGHZ 156, 172, 178; ferner OLG Dresden, NJW 2005, 1871 und OLG Brandenburg, NJW-RR 1996, 1514).
- OLG Stuttgart, 31.05.2017 - 4 U 204/16
Reiss-Engelhorn-Museen
Neben den schädigenden Eingriffen in die Sachsubstanz gehört dazu z.B. auch der unbefugte Gebrauch der Sache (z.B. entschieden für die Projektion von Bildern oder Äußerungen auf eine Hauswand, OLG Dresden NJW 2005, 1871 - Gen-Milch;… vertiefend Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 1004 Rn. 24). - BGH, 17.12.2010 - V ZR 46/10
Zulässigkeit der gewerblichen Herstellung und Verwertung von Filmaufnahmen von …
Das Eigentum kann vielmehr auch dadurch beeinträchtigt werden, dass es, ohne beschädigt zu werden, in einer dem Willen des Eigentümers widersprechenden Weise genutzt wird (BGH, Urteile vom 15. September 2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 und vom 16. März 2006 - I ZR 92/03, NJW-RR 2006, 1378: Befüllung eines Gastanks mit fremder Ware; ähnlich auch OLG Dresden, NJW 2005, 1871: Benutzen eines Gebäudes als Projektionsfläche). - OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google
Dabei darf man die Wiederholungsgefahr als Voraussetzung des Verfügungsanspruchs nicht mit dem Verfügungsgrund, also der Dringlichkeit wegen drohender Nachteile, gleichsetzen (OLG Dresden, Urteil vom 7. April 2005 - 9 U 263/05). - LG Offenburg, 26.09.2018 - 2 O 310/18
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Facebook: Zustellung einer Antragsschrift …
Nach anderer Auffassung sind konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot erforderlich, die Wiederholungsgefahr genüge nicht (…MüKoZPO/Drescher, 5. Aufl. 2016, § 935 ZPO, Rn. 17;… BeckOK ZPO/Mayer, 29. Edition, § 935 Rn. 14; OLG Dresden, Urteil vom 07. April 2005 - 9 U 263/05 -, Rn. 13, juris). - AG Frankfurt/Main, 02.10.2017 - 29 C 1860/17
Ein Logo in einer E-Mail-Signatur ist grundsätzlich keine Werbung
Eine nach materiellem Recht zu bejahende Wiederholungsgefahr genügt für sich alleine nicht; deshalb reicht es außerhalb des Wettbewerbs (§ 12 Abs. 2 UWG) auch nicht aus, dass der Schuldner eine Unterlassungserklärung ablehnt (OLG Dresden NJW 2005, 1871 [OLG Dresden 07.04.2005 - 9 U 263/05] ;… BeckOK ZPO/Mayer ZPO § 935 Rn. 11-14, beck-online). - OLG Nürnberg, 12.10.2018 - 3 W 1932/18
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung- markenrechtliche …
Dabei darf man die Wiederholungsgefahr als Voraussetzung des Verfügungsanspruchs nicht mit dem Verfügungsgrund, also der Dringlichkeit wegen drohender Nachteile, gleichsetzen (OLG Dresden, NJW 2005, 1871). - OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
Mit Wahlkandidaten verwandt: Unternehmer muss Pressebericht über seine …
Dabei darf man die Wiederholungsgefahr als Voraussetzung des Verfügungsanspruchs nicht mit dem Verfügungsgrund, also der Dringlichkeit wegen drohender Nachteile, gleichsetzen (OLG Dresden, Urteil vom 7. April 2005 - 9 U 263/05; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 -, Rn. 19, juris).Hinsichtlich des Antrags zu 2) gilt ergänzend , dass jedenfalls nicht bereits aus der - etwaigen - Bejahung der für den Verfügungsanspruch erforderlichen Wiederholungsgefahr zugleich auf den Verfügungsgrund geschlossen werden kann (OLG Dresden Urt. v. 7.4.2005 - 9 U 263/05 Rn. 14;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 935 Rn. 10;… BeckOK ZPO/Mayer, 40. Ed. 1.3.2021, ZPO § 935 Rn. 14).
- OLG Düsseldorf, 23.12.2021 - 20 U 90/21
Ob die Einstellung der beanstandeten Handlung durch den Antragsgegner der …
- OLG Köln, 17.11.2023 - 15 W 134/23
- AG Düsseldorf, 11.09.2013 - 58 C 11474/13
2 Werbe-E-Mails in 6 Monaten
- LG Aachen, 16.03.2006 - 1 O 126/05
Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassung wegen Besetzung eines Baggers des …
- OLG Nürnberg, 07.10.2022 - 3 U 2178/22
Unmittelbare drohende Löschung eines Kontos als Verfügungsgrund
- OLG Rostock, 26.04.2021 - 2 W 12/21
Unterlassungsverfügung: Verfügungsgrund wegen Veröffentlichung in einem …
- OLG Nürnberg, 12.06.2018 - 3 W 1013/18
Einstweiliger Rechtsschutz: Entfernung von negativen Rezensionen im Internet
- OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
Unterlassung der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch"; Rechtskraft einer …
- VG Bremen, 12.07.2022 - 2 K 1849/20
Einschreiten der Polizei zum Schutz privater Rechte in einem Fußballstadion, …
- OLG Oldenburg, 02.09.2021 - 6 U 248/21
Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von vermeintlichen Wettbewerbsverstößen; …
- AG Hamburg, 11.10.2006 - 6 C 404/06
Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen unzumutbarer Belästigung durch …
- OLG Brandenburg, 01.03.2022 - 1 W 4/22
Betrieb einer Biogasanlage; Unterlassungsanspruch in Bezug auf Äußerungen; …
- LG Berlin, 25.07.2013 - 37 O 172/13
- LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 1 O 3/19
- AG Siegburg, 27.03.2015 - 150 C 7/15
Beantragung der Bestellung eines Notverwalters bis zum rechtskräftigen Abschluss …