Rechtsprechung
OLG Koblenz, 21.07.2010 - 9 U 353/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien zur Bestimmung der Reichweite des Tatbestandsmerkmals der Teilnahmebedingungen bei Preisausschreiben und gewerblichen Gewinnspielen i.S.d. § 4 Nr. 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 5; UWG § 3
Begriff der Teilnahmebedingungen i.S. von § 4 Nr. 5 UWG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 4 Nr. 5 UWG
Preisausschreiben muss eindeutige Angaben zum Hauptgewinn enthalten - lto.de (Kurzinformation)
Pauschale Werbung mit Flugreise wettbewerbswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Preisausschreiben mit pauschal ausgeschriebener Flugreise als Hauptgewinn ist wettbewerbswidrig - Bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter müssen Teilnahmebedingungen klar und eindeutig angegeben werden
Verfahrensgang
- LG Mainz, 12.03.2010 - 12 HKO 71/09
- OLG Koblenz, 21.07.2010 - 9 U 353/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02
Telefonische Gewinnauskunft
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2010 - 9 U 353/10
Dazu gehört auch die Information über Kosten, die der Teilnehmer aufwenden muss, wenn er den ausgespielten Gewinn in Anspruch nehmen will (BGH, GRUR 2010, 158 ; BGH, GRUR 2005, 1061 ; OLG Frankfurt, WRP 2007, 668). - OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 6 U 108/06
Informationspflichten bei einer Gewinnspielankündigung in der Fernsehwerbung
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2010 - 9 U 353/10
Dazu gehört auch die Information über Kosten, die der Teilnehmer aufwenden muss, wenn er den ausgespielten Gewinn in Anspruch nehmen will (BGH, GRUR 2010, 158 ; BGH, GRUR 2005, 1061 ; OLG Frankfurt, WRP 2007, 668). - BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07
FIFA-WM-Gewinnspiel
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2010 - 9 U 353/10
Dazu gehört auch die Information über Kosten, die der Teilnehmer aufwenden muss, wenn er den ausgespielten Gewinn in Anspruch nehmen will (BGH, GRUR 2010, 158 ; BGH, GRUR 2005, 1061 ; OLG Frankfurt, WRP 2007, 668).