Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 15.05.2007

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.11.2007 - 9 U 43/07   

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OLG Oldenburg, 27.11.2007 - 9 U 43/07 (https://dejure.org/2007,8051)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.11.2007 - 9 U 43/07 (https://dejure.org/2007,8051)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. November 2007 - 9 U 43/07 (https://dejure.org/2007,8051)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Anspruch auf Herausgabe einer dem Ehegatten des Insolvenzschuldners zugeflossenen Steuererstattung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 37 Abs. 2 S. 1 AO; § 812 Abs. 1 S. 1 2. Alt. BGB; § 1353 BGB; § 1360 BGB; § 134 InsO
    Herausgabepflicht bezüglich der nach ehelicher Zusammenveranlagung hälftig zugeflossenen Steuererstattung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Ehegatten; Anspruch auf Herausgabe der gesamten Steuerrückzahlung wegen ungerechtfertigter Bereicherung an dem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabepflicht bezüglich der nach ehelicher Zusammenveranlagung hälftig zugeflossenen Steuererstattung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Ehegatten; Anspruch auf Herausgabe der gesamten Steuerrückzahlung wegen ungerechtfertigter Bereicherung an dem ...

  • Judicialis

    AO § 37 Abs. 2; ; InsO § 134

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 37 Abs. 2; InsO § 134
    Herausgabepflicht der hälftigen Steuererstattung bei Insolvenzverfahren über Vermögen des anderen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Herausgabepflicht der hälftigen Steuererstattung bei Insolvenzverfahren über Vermögen des anderen Ehegatten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 21
  • FamRZ 2008, 1852
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Rostock, 02.04.2007 - 3 U 143/06

    Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit von Leistungen im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.11.2007 - 9 U 43/07
    Soweit im Rahmen einer arbeitsteiligen Ehe Vermögenszuwendungen des alleinverdienenden Teils durchaus als "entgeltliche Leistungen" im Hinblick auf die im Gegenzug erbrachte Arbeit des anderen Teils verstanden werden können, betrifft dies im wesentlichen die Kosten der gemeinsamen Haushaltsführung (vgl. etwa jüngst OLG Rostock, OLGR 2007, 702).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06

    Verwalter übt Wahlrecht d. Ehegatten zur Art d. Veranlagung aus

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.11.2007 - 9 U 43/07
    Dass hingegen die Insolvenzschuldnerin dem Beklagten ausdrücklich oder zumindest auf der Grundlage einer aus langjähriger Übung gewachsenen konkludenten Vereinbarung (vgl. dazu jüngst BGH, NJW 2007, 2556) aus ihrem eigenen Vermögen erhebliche Beträge hätte zuwenden wollen, ist nicht ansatzweise ersichtlich.
  • BGH, 26.10.2000 - IX ZR 289/99

    Belehrung über die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages; Rechtzeitigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.11.2007 - 9 U 43/07
    Erstrebt der Verwalter im wirtschaftlichen Ergebnis eine solche Rechtsfolge und stützt er sein Begehren auf einen Sachverhalt, der geeignet sein kann, die Voraussetzungen einer Anfechtungsnorm zu erfüllen, so hat das Gericht ohne weiteres zu prüfen, ob der geltend gemachte Anspruch unter diesem Gesichtspunkt gerechtfertigt ist (BGH, WM 2001, 98).
  • BFH, 15.11.2005 - VII R 16/05

    Erstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.11.2007 - 9 U 43/07
    Vielmehr darf sie schematisch, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln Vorauszahlungen geleistet wurden (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH, Urteil vom 04.04.1995, VII R 82/94, zit. bei juris), grundsätzlich davon ausgehen, dass in einer intakten Ehe derjenige Ehegatte, der die Zahlung auf die gemeinsame Steuerschuld bewirkt hat, gleichsam auch den Partner von dessen Steuerschuld befreien wollte, mit der Folge, dass bei der Erstattung beide Ehegatten zu gleichen Teilen erstattungsberechtigt sind (vgl. BFH, Urteil vom 15.11.2005, VII R 16/05, zit. bei juris).
  • BFH, 04.04.1995 - VII R 82/94

    Anrechnung von Zahlungen, die von Ehegatten auf eine Gesamtschuld geleistet

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.11.2007 - 9 U 43/07
    Vielmehr darf sie schematisch, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln Vorauszahlungen geleistet wurden (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH, Urteil vom 04.04.1995, VII R 82/94, zit. bei juris), grundsätzlich davon ausgehen, dass in einer intakten Ehe derjenige Ehegatte, der die Zahlung auf die gemeinsame Steuerschuld bewirkt hat, gleichsam auch den Partner von dessen Steuerschuld befreien wollte, mit der Folge, dass bei der Erstattung beide Ehegatten zu gleichen Teilen erstattungsberechtigt sind (vgl. BFH, Urteil vom 15.11.2005, VII R 16/05, zit. bei juris).
  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.11.2007 - 9 U 43/07
    Soweit danach die Insolvenzanfechtung im Sinne von § 134 InsO durchgreift, kann schließlich dahinstehen, ob der Kläger die Anfechtung ausdrücklich erklärt hat, denn darauf kommt es nicht an (BGHZ 135, 140).
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   OLG Hamburg, 15.05.2007 - 9 U 43/07   

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OLG Hamburg, 15.05.2007 - 9 U 43/07 (https://dejure.org/2007,32902)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.05.2007 - 9 U 43/07 (https://dejure.org/2007,32902)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - 9 U 43/07 (https://dejure.org/2007,32902)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04

    Unfallversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für überwiegende

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2007 - 9 U 43/07
    III GUB 95 den Schadenseintritt überwiegend hervorgerufen hat (vgl. so auch OLG Karlsruhe in VersR 2005, 969f.).
  • OLG Köln, 04.03.2016 - 20 U 175/15

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung für einen Bandscheibenvorfall

    Als Folgezustände können vor allem neurologische Schädigungen wie Lähmungen, Sensibilitäts- und Reflexstörungen auftreten; auch diese Folgen werden vom Ausschlusstatbestand umfasst (OLG Hamburg RuS 2008, 32; Kloth, Private Unfallversicherung, 2. Aufl., K Rn. 144; Jacob a.a.O. Rn.1).
  • KG, 21.08.2015 - 6 U 19/15

    Private Unfallversicherung: Nachweis des Wiedereinschlusses von

    Entgegen der Ansicht des Klägers umfasst der Ausschluss nicht nur die Schädigung der Bandscheibe selbst, sondern auch die durch sie ausgelösten weiteren Schädigungen, wie z.B. Lähmungserscheinungen (vgl. Jacob, Unfallversicherung, AUB 94/88, § 2 Rdnr. 1; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, AUB 2010, Ziff. 5, Rdnr. 66, beide unter Hinweis auf OLG Hamburg, r+s 2008, 32).
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