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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6112
OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03 (https://dejure.org/2003,6112)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.11.2003 - 9 U 50/03 (https://dejure.org/2003,6112)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. November 2003 - 9 U 50/03 (https://dejure.org/2003,6112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust eines Nachforderungsanspruchs des Vermieters; Minderung des Mietzinses wegen Mängel; Unterlassung einer zeitnahen Geltendmachung; Spiegelbildliche Anwendung der Grundsätze zum Minderungsrechtsverlust des Mieters; Verwirkung des Anspruchs; Wiederaufleben des ...

  • Judicialis

    BGB § 539 a. F

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 539 a. F
    Zum Wiederaufleben des Nachforderungsanspruch eines Vermieters, wenn der Vertrauenstatbestand auf Seiten des Mieters nachträglich entfällt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.02.2003 - XII ZR 66/01

    Nachträgliche Minderung des Mietzinses aufgrund Mängeln der Mietsache; Hinnahme

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Geht man uneingeschränkt davon aus, dass der Nachforderungsanspruch dann wieder auflebt, wenn der Vertrauenstatbestand auf Seiten des Mieters nachträglich entfällt (im Anschluss an BGH NJW-RR 2003, 727-728), dann muss der Vermieter zur Beseitigung des Vertrauenstatbestandes die Nachforderung gerichtlich geltend machen.

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit bislang lediglich entschieden, dass eine Nachforderung dann nicht mehr in Betracht kommt, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung gegeben sind (BGH NJW-RR 2003, 727, 728; ebenso: OLG Celle NJW-RR 1988, 723; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1036 und NJW-RR 2001, 1666).

    Der XII. Senat des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2003, 727, 728) geht allerdings davon aus, dass ein Wiederaufleben des Nachforderungsrechts dann in Betracht kommt, wenn auf Seiten des Mieters ein Vertrauenstatbestand nicht mehr gegeben ist (allerdings stellt der XII. Senat diese Überlegung im Rahmen der Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung an und gerade nicht im Rahmen einer "spiegelbildlichen" Anwendung des § 539 BGB a.F. in entsprechender Anwendung auf Nachforderungsfälle).

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Ist ein Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Mietzins verwirkt, sei es durch spiegelbildliche Anwendung der Grundsätze, die die Rechtsprechung zur analogen Anwendung von § 539 BGB a. F. auf das Minderungsrecht des Mieters entwickelt hat, sei es durch die Anwendung des allgemeinen Verwirkungstatbestandes, lebt das Nachforderungsrecht auch nach dem 01.09.2001 nicht wieder auf (gegen BGH NZM 2003, 679, 680).

    Der VIII. Senat des Bundesgerichtshof (NZM 2003, 679, 670) hat entschieden, dass ab dem 1.9.2001 (Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes) ein - verwirktes - Minderungsrecht des Mieters wieder auflebt.

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Für die Zeit vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetz am 1.9.2001 war es herrschende Meinung, dass der Mieter sein Recht zur Minderung verliert (§ 539 a.F. in entsprechender Anwendung), wenn er den Mietzins vorbehaltlos und ungemindert über einen Zeitraum von 6 Monaten gezahlt hat (z.B. BGH NZM 2000, 825; zur Sechsmonatsfrist: BGH ZMR 1997, 505).
  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 48/87

    Berufung auf ein mietvertragliches Aufrechnungsverbot nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Ist der Mieter berechtigt, den Mietzins wegen vorhandener Mängel zu mindern, tritt die Minderung kraft Gesetzes ein (h.M. z.B. BGH NJW-RR 1988, 329; Staudinger/Voelskow BGB, Neubearbeitung 2003, § 537, Rn. 11a) und führt zu einer Änderung der Vertragspflichten (BGH WuM 1991, 544).
  • BGH, 27.02.1991 - XII ZR 47/90

    Klage auf rückständigen Mietzins für ein Restaurant - Unwirksame Kündigung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Ist der Mieter berechtigt, den Mietzins wegen vorhandener Mängel zu mindern, tritt die Minderung kraft Gesetzes ein (h.M. z.B. BGH NJW-RR 1988, 329; Staudinger/Voelskow BGB, Neubearbeitung 2003, § 537, Rn. 11a) und führt zu einer Änderung der Vertragspflichten (BGH WuM 1991, 544).
  • LG Gießen, 06.06.2001 - 1 S 106/01
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat diese Frage bejaht (ZMR 1999, 328, 329; vgl. auch OLG Düsseldorf ZMR 2003, 599, 600; AG Gießen ZMR 2001, 801): Die Partner eines Mietverhältnisses könnten in der Regel davon ausgehen, dass laufend zu erfüllende Ansprüche zeitnah geltend gemacht würden.
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 10 U 113/98

    Indexbedingte Mietzinserhöhung - Verwirkung

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit bislang lediglich entschieden, dass eine Nachforderung dann nicht mehr in Betracht kommt, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung gegeben sind (BGH NJW-RR 2003, 727, 728; ebenso: OLG Celle NJW-RR 1988, 723; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1036 und NJW-RR 2001, 1666).
  • OLG Celle, 29.01.1988 - 2 U 78/87
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit bislang lediglich entschieden, dass eine Nachforderung dann nicht mehr in Betracht kommt, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung gegeben sind (BGH NJW-RR 2003, 727, 728; ebenso: OLG Celle NJW-RR 1988, 723; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1036 und NJW-RR 2001, 1666).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1993 - 10 U 163/92
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit bislang lediglich entschieden, dass eine Nachforderung dann nicht mehr in Betracht kommt, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung gegeben sind (BGH NJW-RR 2003, 727, 728; ebenso: OLG Celle NJW-RR 1988, 723; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1036 und NJW-RR 2001, 1666).
  • OLG Hamburg, 09.12.1998 - 4 U 32/97

    Forderung der Mietzinsbeträge in vollem Umfang nach Mietminderung wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat diese Frage bejaht (ZMR 1999, 328, 329; vgl. auch OLG Düsseldorf ZMR 2003, 599, 600; AG Gießen ZMR 2001, 801): Die Partner eines Mietverhältnisses könnten in der Regel davon ausgehen, dass laufend zu erfüllende Ansprüche zeitnah geltend gemacht würden.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.05.2006 - 9 U 50/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18450
OLG Naumburg, 18.05.2006 - 9 U 50/03 (1) (https://dejure.org/2006,18450)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.05.2006 - 9 U 50/03 (1) (https://dejure.org/2006,18450)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 9 U 50/03 (1) (https://dejure.org/2006,18450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verwirkung eines Nachzahlungsanspruchs eines Vermieters bei Hinnahme einer Minderung des Mietzinses durch den Mieter über einen Zeitraum von drei Jahren ; Einfaches Bestreiten des Zugangs eines Faxes bei Vorlage von mehreren Faxen mit "OK - Vermerk" durch die Gegenseite; ...

  • Judicialis

    BGB § 539

  • rechtsportal.de

    BGB § 539
    Anscheinsbeweis für den Zugang von Faxschreiben an den Vermieter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.05.2006 - 9 U 50/03
    Aus den im Hinweis- und Beweisbeschluss (auf dessen Inhalt Bezug genommen wird) dargelegten Gründen liegen dann, wenn der Erklärende (Beklagte) 9 Schreiben vorlegt, die an eine Faxnummer gerichtet sind, unter der der Erklärungsempfänger am Rechtsverkehr teilnimmt, und weiter zu allen 9 Schreiben den Sendebericht mit dem "ok" Vermerk vorweisen kann, auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1995, 665, 667) die Voraussetzungen für die Annahme eines Anscheinsbeweises vor.
  • LG Berlin, 17.10.2018 - 64 S 223/17

    Asbesthaltige Bodenplatten in Mietwohnung: Minderungsanspruch des Mieters bei

    Wenn ein Mieter Faxschreiben vorlegt, die an die Faxnummer des Vermieters gerichtet sind und er den o.k-Vermerk auf dem Sendebericht nachweisen kann, spricht ein Anscheinsbeweis für den Zugang, den der Vermieter erschüttern muss (OLG Naumburg Urt. v. 18.5.2006 - 9 U 50/03, BeckRS 2008, 05227, beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.08.2003 - 9 U 50/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20080
OLG Hamm, 05.08.2003 - 9 U 50/03 (https://dejure.org/2003,20080)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.08.2003 - 9 U 50/03 (https://dejure.org/2003,20080)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. August 2003 - 9 U 50/03 (https://dejure.org/2003,20080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.12.1978 - 4 StR 130/78

    Sorgfaltspflicht eines Busfahrers beim Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.08.2003 - 9 U 50/03
    Diese Vorschrift schützt mit der durch sie normierten Pflicht, an Linienbussen, die an Haltestellen halten, nur vorsichtig vorbei zu fahren, die Fahrgäste, die sich auf der Fahrbahn auf den Bus zu oder von ihm weg bewegen mögen, sie bezweckt dagegen nicht die Einhaltung der Pflicht zur Einräumung des Vortritts nach § 20 V StVO ( anders noch der 4. Strafsenat des BGH in NJW 1979, 1894/5).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.1989 - 1 U 65/88
    Auszug aus OLG Hamm, 05.08.2003 - 9 U 50/03
    Um sich darauf einzustellen, muß ein Fahrzeugführer im fließenden Verkehr einen an einer Haltestelle stehenden Linienbus sorgfältig beobachten und seine Fahrgeschwindigkeit der Lage anpassen, er darf dann nur vorsichtig in erhöhter Bremsbereitschaft an ihn heranfahren (vergleiche OLG Düsseldorf, MDR 1990, 928; VRS 65, 336 (1983)).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1983 - 1 U 148/82
    Auszug aus OLG Hamm, 05.08.2003 - 9 U 50/03
    Um sich darauf einzustellen, muß ein Fahrzeugführer im fließenden Verkehr einen an einer Haltestelle stehenden Linienbus sorgfältig beobachten und seine Fahrgeschwindigkeit der Lage anpassen, er darf dann nur vorsichtig in erhöhter Bremsbereitschaft an ihn heranfahren (vergleiche OLG Düsseldorf, MDR 1990, 928; VRS 65, 336 (1983)).
  • LG Saarbrücken, 05.04.2012 - 13 S 209/11

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision mit einem von einer Haltestelle

    dd) Dass umgekehrt - wie dies Filthaut unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Urt. v. 5.8.2003 - 9 U 50/03, Juris) annimmt - ein Verstoß des Busfahrers gegen § 10 StVO erst nachgewiesen ist, wenn feststeht, dass die Privilegierung nach § 20 Abs. 5 StVO wegen einer Verletzung der Anzeigepflicht oder einer anderen fehlenden Tatbestandsvoraussetzung nicht eingreift, ist folgerichtig.
  • KG, 01.11.2018 - 22 U 128/17

    Haftung bei Verkehrsunfall im gleichgerichteten Verkehr auf einer mehrspurigen

    c) Schließlich war der Zeuge M... in dieser Situation, um das Anfahren zu ermöglichen, verpflichtet, nicht nur langsam, sondern auch bremsbereit an dem Bus vorbeizufahren (OLG Hamm, Urteil vom 5.8.2003 - 9 U 50/03 -, juris Rn. 12 [B.II.a)]), zumal auch sonst nach § 20 Abs. 1 StVO nur vorsichtig, d.h. mit mäßiger Geschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden darf, was innerstädtisch grundsätzlich nicht schneller als 30 km/h und ggfs. sogar eine geringere Geschwindigkeit bedeuten kann ( König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 20 StVO Rn. 5 am Ende; Freymann in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 27 Rn. 513; Spelz in: Freymann/Wellner, JurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 20 StVO Rn. 20 ).

    Dem anfahrenden Busfahrer steht der Vorrang zu (bzw. das Vorrecht , vgl. zu dem gleichlautenden § 20 Abs. 2 StVO a.F.: BayObLG, Beschluss vom 22.2.1990 - 2 Ob OWi 519/89 - NZV 1990, 402; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.1.1989 - 1 U 65/88 - beck-online; oder zu § 20 Abs. 5 StVO n.F. auch Vortrittsrecht : OLG Hamm, Urteil vom 5.8.2003 - 9 U 50/03 -, juris Rn. 8 [B.I.] ); die - gestützt auf ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - weitverbreitete Einordnung als Recht zur Behinderung ( BGH, Beschluss vom 6.12.1978 - 4 StR 130/78 - beck-online [II.2.]; Spelz in: Freymann/Wellner, JurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 20 StVO Rn. 36, König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 20 StVO Rn. 12 ) ist in dieser Situation sicherlich keine zutreffende Bezeichnung und jedenfalls inzwischen überholt, weil sie der amtlichen Begründung zu § 20 Abs. 5 StVO widerspricht, die von einem Vorrang des Busses ausgeht ( ohne den Widerspruch zu Rn. 36 zu bemerken: Spelz in: Freymann/Wellner, JurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 20 StVO Rn. 34 zu Fn. 37; Wortlaut der ÄndVO vom 22.3.1988 [VerkBl 1988, 223] abgedruckt bei König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 20 StVO Rn. 2 ).

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