Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.07.2014 - I-9 U 57/13   

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OLG Köln, 15.07.2014 - I-9 U 57/13 (https://dejure.org/2014,17665)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.07.2014 - I-9 U 57/13 (https://dejure.org/2014,17665)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juli 2014 - I-9 U 57/13 (https://dejure.org/2014,17665)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

  • rechtsportal.de

    AKB Nr. A.2.2.2
    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachweis einer versuchten Fahrzeugentwendung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ohne Entwendung von Fahrzeugteilen oder des ganzen Fahrzeugs sprechen Einbruchsspuren nicht für den Versuch eines Autodiebstahls - Versicherungsschutz nur bei Vorliegen von auf Diebstahlsversuch hindeutenden Tatsachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 90
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 172/98

    Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2014 - 9 U 57/13
    Wegen der sonst drohenden Entwertung des Versicherungsschutzes kommen ihm nach ständiger Rechtsprechung Beweiserleichterungen zugute (vgl. nur BGH VersR 1999, 1535 m. w. N.; BGH VersR 2002, 431).

    Für die zum äußeren Bild gehörenden Tatsachen ist der Vollbeweis nach den allgemeinen Grundsätzen des Zivilverfahrensrechts erforderlich (vgl. BGH VersR 1999, 1535 m. w. N.).

  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2014 - 9 U 57/13
    Wegen der sonst drohenden Entwertung des Versicherungsschutzes kommen ihm nach ständiger Rechtsprechung Beweiserleichterungen zugute (vgl. nur BGH VersR 1999, 1535 m. w. N.; BGH VersR 2002, 431).
  • OLG Hamm, 11.06.2010 - 20 U 212/09

    Widersprüchliche Angaben von Zeugen zum Rahmengeschehen sind für die Frage nach

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2014 - 9 U 57/13
    Anders als in einem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall (Urteil vom 11.6.2010 - 20 U 212/09 -, zitiert nach juris) ist das Spurenbild nicht eindeutig.
  • LG Saarbrücken, 25.10.2018 - 14 O 124/17

    Deckungsprozess gegen die Kfz-Kaskoversicherung nach behaupteter

    Um einerseits dem Versicherungsnehmer keine zu hohen Hürden zu stellen und andererseits den Versicherer vor Missbrauch durch unredliche Versicherungsnehmer zu schützen haben der BGH und ihm folgend die Instanzgerichte das sog. "Zwei-Stufen-Modell" entwickelt (BGH, Urt. v. 05.10.1983, Az.: IVa ZR 19/82; Urt. v. 17.05.1995, Az.: IV ZR 279/94; Urt. v. 13.12.1995, Az.: IV ZR 54/95; Urt. v. 26.03.1997, Az.: IV ZR 91/96; OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.07.2004, Az.: 5 U 58/04; Urt. v. 08.08.2018, Az.: 5 U 2/18; OLG Köln, Urt. V. 16.07.2013, Az.: 9 U 30/13; Urt. v. 15.07.2014, Az.: 9 U 57/13; OLG Celle, Urt. v. 24.09.2018, Az.: 8 U 73/18; KG Berlin, Beschl. v. 19.09.2014, Az.: 6 U 200/13; OLG Naumburg, Urt. v. 06.09.2012, Az.: 4 U 69/11; umfassend hierzu Brockmöller, ZfSch 2017, 184).
  • AG Hannover, 15.12.2020 - 532 C 6234/20

    Vollkaskoversicherung - Fahrzeug durch Freund gestohlen

    Um einerseits dem Versicherungsnehmer keine zu hohen Hürden zu stellen und andererseits den Versicherer vor Missbrauch durch unredliche Versicherungsnehmer zu schützen, haben der Bundesgerichtshof und ihm folgend die Instanzgerichte das sog. "Zwei-Stufen-Modell" entwickelt (BGH, Urt. v. 05.10.1983, Az.: IVa ZR 19/82; Urt. v. 17.05.1995, Az.: IV ZR 279/94; Urt. v. 13.12.1995, Az.: IV ZR 54/95; Urt. v. 26.03.1997, Az.: IV ZR 91/96; OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.07.2004, Az.: 5 U 58/04; Urt. v. 08.08.2018, Az.: 5 U 2/18; OLG Köln, Urt. V. 16.07.2013, Az.: 9 U 30/13; Urt. v. 15.07.2014, Az.: 9 U 57/13; OLG Celle, Urt. v. 24.09.2018, Az.: 8 U 73/18; KG Berlin, Beschl. v. 19.09.2014, Az.: 6 U 200/13; OLG Naumburg, Urt. v. 06.09.2012, Az.: 4 U 69/11; umfassend hierzu Brockmöller, ZfSch 2017, 184), dem sich auch das erkennende Gericht anschließt.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.12.2014 - 9 U 57/13   

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https://dejure.org/2014,59511
OLG Karlsruhe, 11.12.2014 - 9 U 57/13 (https://dejure.org/2014,59511)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.12.2014 - 9 U 57/13 (https://dejure.org/2014,59511)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 9 U 57/13 (https://dejure.org/2014,59511)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 14/9 U 57/13   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 14/9 U 57/13 (https://dejure.org/2015,102012)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.03.2015 - L 14/9 U 57/13 (https://dejure.org/2015,102012)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. März 2015 - L 14/9 U 57/13 (https://dejure.org/2015,102012)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.08.1973 - 2 RU 142/71
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 14/9 U 57/13
    Es erfolgte vielmehr der objektiv zum Ausdruck kommenden Handlungstendenz der Klägerin nach in deren unversicherten eigenwirtschaftlichen Interesse an einer Sicherung des in ihrem Eigentum stehenden Fahrzeuges durch Abstellen auf einem hierfür vorgesehenen und geeigneten Parkplatz (vgl. BSG, Urteil vom 9. August 1973 - 2 RU 142/71 -, Juris, Rn. 15 f.: Umparken während einer Arbeitspause von einem Parkplatz außerhalb des Betriebsgeländes auf den innerhalb des Geländes liegenden Firmenparkplatz).

    Auch insofern hat das BSG in der o.g. Entscheidung vom 9. August 1973 (a.a.O., Rn. 17) einen Versicherungsschutz verneint, da ein Umparken des eigenen Fahrzeuges eine "weitaus losere Verbindung zu der betrieblichen Tätigkeit" darstelle, sodass in einem solchen Fall bei wertender Betrachtung der betrieblichen Tätigkeit für den zum Unfall führenden Weg nur eine rechtlich nicht beachtliche Bedeutung zukomme.

  • BSG, 29.01.1960 - 2 RU 265/56

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 14/9 U 57/13
    Nicht zu teilen vermag der Senat schließlich die von der Klägerin zur Berufungsbegründung vertretene Ansicht, dass der während der Unterbrechung ihrer bereits begonnenen Arbeitstätigkeit von ihrem kurz zuvor umgeparkten Fahrzeug zu Fuß zurückgelegte Weg zu ihrem Arbeitsplatz mit einem wegen der versicherten Tätigkeit bzw. zur Aufrechterhaltung derselben erforderlich gewordenen und daher unter Versicherungsschutz stehenden Pausen- und Toilettengang vergleichbar sei (vgl. BSG 11, 267, 268).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 14/9 U 57/13
    Entscheidend für die Beurteilung, ob ein Weg im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wird und deswegen im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht, ist die objektivierte finale Handlungstendenz des Versicherten, ob also der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und dies durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl. BSG, SozR 2200 § 550 Nr. 66; SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 und Nr. 48).
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 8/83

    Versicherungsschutz auf dem Weg zur Tätigkeit - Verkehrsunfall

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 14/9 U 57/13
    Entscheidend für die Beurteilung, ob ein Weg im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wird und deswegen im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht, ist die objektivierte finale Handlungstendenz des Versicherten, ob also der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und dies durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl. BSG, SozR 2200 § 550 Nr. 66; SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 und Nr. 48).
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 14/9 U 57/13
    Hiervon zu unterscheiden ist ein Betriebsweg, der sich von anderen Wegen dadurch unterscheidet, dass er im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wird und nicht wie ein Weg i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII der versicherten Tätigkeit lediglich voraus- geht oder sich ihr anschließt (vgl. hierzu Bundessozialgericht - BSG - vom 12. Januar 2010 - B 2 U 35/08 R -, SozR 4 2700 § 8 Nr. 36 Rn. 16 und vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R SozR 4 2700 § 8 Nr. 39 Rn. 20).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 14/9 U 57/13
    Hiervon zu unterscheiden ist ein Betriebsweg, der sich von anderen Wegen dadurch unterscheidet, dass er im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wird und nicht wie ein Weg i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII der versicherten Tätigkeit lediglich voraus- geht oder sich ihr anschließt (vgl. hierzu Bundessozialgericht - BSG - vom 12. Januar 2010 - B 2 U 35/08 R -, SozR 4 2700 § 8 Nr. 36 Rn. 16 und vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R SozR 4 2700 § 8 Nr. 39 Rn. 20).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 14/9 U 57/13
    Das Umparken diente weder der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis noch erfolgte es in der irrigen, aber vertretbaren Annahme einer solchen Pflicht oder zur Wahrnehmung eigener unternehmensbezogener Rechte (siehe hierzu BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 8/11 R ; Juris).
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 12/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 14/9 U 57/13
    Eine Nebenpflicht ist z.B. die sog. Treuepflicht, sich im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses so zu verhalten, dass Leben, Körper, Eigentum und sonstige absolute Rechtsgüter des Unternehmers nicht verletzt werden (vgl. dazu BSG vom 18. März 2008 - B 2 U 12/07 R -, SozR 4 2700 § 135 Nr. 2 Rn. 16).
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