Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.02.2012 - I-9 U 61/11   

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OLG Köln, 07.02.2012 - I-9 U 61/11 (https://dejure.org/2012,10502)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.02.2012 - I-9 U 61/11 (https://dejure.org/2012,10502)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - I-9 U 61/11 (https://dejure.org/2012,10502)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirklichung des Begriffs der Arglist i.S.d. § 16 Nr. 2 S. 1 AFB 2008

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohngebäudeversicherung - Leistungsfreiheit bei Falschangaben bei Brandschaden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AFB 08 Abschn. B § 16 Nr. 2; AFB 08 Abschn. A § 8 Nr. 2
    Durch die Vorlage eines Gutachtens zur Neuwertspitze über tatsächlich nicht geleistete Arbeiten täuscht der VN arglistig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFB § 16 Nr. 2; AFB § 8 Nr. 2
    Begriff der Arglist i.S. des § 16 Nr. 2 S. 1 AFB 2008

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angaben falsch: Versicherung muss nicht zahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorlage eines falschen Gutachtens lässt Versicherungsanspruch entfallen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers auch bei Arglist des Wissensvertreters des Versicherungsnehmers! (IBR 2012, 1295)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 1514
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 148/10

    Wohngebäudeversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2012 - 9 U 61/11
    Für den Versicherungsnehmer ersichtlich zielt eine solche Klausel auf die Begrenzung des subjektiven Risikos des Versicherers ab, der davor geschützt werden soll, dass der Versicherungsnehmer - wie bei freier Verwendbarkeit der Versicherungsleistung - in Versuchung geraten könnte, sich durch Vortäuschen eines Versicherungsfalles Vorteile zu verschaffen (vgl. BGH VersR 2011, 1180).

    Die Neuwertentschädigung kann auch dann verlangt werden, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für die Wiederherstellung - etwa durch Eigenleistungen - günstiger als der Neuwert waren (vgl. BGH VersR 2011, 1180).

  • BGH, 21.02.1990 - IV ZR 298/88

    Gebäudeversicherung: Wann besteht Anspruch auf Neuwertentschädigung?

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2012 - 9 U 61/11
    Völlige Identität des zerstörten bzw. beschädigten mit dem neu erstellten Gebäude ist nicht erforderlich (vgl. BGH VersR 1990, 488; Senat VersR 2008, 962; VersR 2006, 1357; Rüffer in Rüffer/Halbach/Schimikowski, a.a.O., A § 8 AFB 2008/2010 Rn 6 ).
  • OLG Köln, 10.01.2006 - 9 U 92/05

    Wiederherstellung des versicherten Gebäudes - keine Modernisierung bei

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2012 - 9 U 61/11
    Völlige Identität des zerstörten bzw. beschädigten mit dem neu erstellten Gebäude ist nicht erforderlich (vgl. BGH VersR 1990, 488; Senat VersR 2008, 962; VersR 2006, 1357; Rüffer in Rüffer/Halbach/Schimikowski, a.a.O., A § 8 AFB 2008/2010 Rn 6 ).
  • OLG Köln, 27.11.2007 - 9 U 196/06

    Gebäudeversicherung - Brandschaden: Anspruch auf Neuwertspitze und Planung von

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2012 - 9 U 61/11
    Völlige Identität des zerstörten bzw. beschädigten mit dem neu erstellten Gebäude ist nicht erforderlich (vgl. BGH VersR 1990, 488; Senat VersR 2008, 962; VersR 2006, 1357; Rüffer in Rüffer/Halbach/Schimikowski, a.a.O., A § 8 AFB 2008/2010 Rn 6 ).
  • BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1074/68

    Aufklärungspflicht - Leistungsfreiheit - Schadenbericht

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2012 - 9 U 61/11
    Im Arglistfalle ist wegen des Gewichts der vertragswidrigen Verhaltensweise eine Belehrung nicht erforderlich (vgl. Felsch in Rüffer/Halbach/Schimikowski, a.a.O., § 28 Rn 214 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung und BGH VersR 1971, 142; VersR 1976 383; VersR 1978, 121).
  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 106/81

    Versicherungsschutz aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag -

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2012 - 9 U 61/11
    Im übrigen kann sich der Versicherer nicht mit Erfolg auf fehlende Verfügungsbefugnis berufen, wenn der Versicherungsnehmer - wie hier - den Anspruch erkennbar nicht weiterverfolgen will (vgl. BGH VersR 1995, 332; 1983, 823; Prölss/Klimke in Prölss/Martin, VVG. 28. Aufl., § 44 Rn 11).
  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92

    Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2012 - 9 U 61/11
    Das ist der Fall, wenn sie - wie vorliegend - mit der Übermittlung von Kenntnissen und der Abgabe von Wissenserklärungen betraut sind (vgl. BGH VersR 1993, 960; Felsch in Rüffer/Halbach/Schimikowski, a.a.O., § 28 Rn 117).
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 14/94

    Klage des Versicherungsenehmers wegen der Auszahlung einer

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2012 - 9 U 61/11
    Im übrigen kann sich der Versicherer nicht mit Erfolg auf fehlende Verfügungsbefugnis berufen, wenn der Versicherungsnehmer - wie hier - den Anspruch erkennbar nicht weiterverfolgen will (vgl. BGH VersR 1995, 332; 1983, 823; Prölss/Klimke in Prölss/Martin, VVG. 28. Aufl., § 44 Rn 11).
  • OLG Hamm, 14.02.2007 - 20 U 172/06

    Arglistige Täuschung des Versicherungsnehmers einer Hausratsversicherung wegen

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2012 - 9 U 61/11
    Ausreichend für die Annahme einer arglistigen Täuschung ist die Absicht, Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, die Regulierung zu beschleunigen oder ganz allgemein in arglistiger Weise auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen zu wollen (vgl. OLG Saarbrücken VersR 1997, 826; OLG Hamm VersR 2007, 1221; SP 2011, 412; Senat r+s 2010, 23; r+s 2006, 421; VersR 2003, 101, VersR 2001, 893; Halbach in Rüffer/Halbach/Schmikowski, a.a.O., B § 16 VHB 2000, Rn 8).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 82/00

    Versicherungsrecht: Arglistige Täuschung durch Vorlage falscher Belege;

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2012 - 9 U 61/11
    Ausreichend für die Annahme einer arglistigen Täuschung ist die Absicht, Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, die Regulierung zu beschleunigen oder ganz allgemein in arglistiger Weise auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen zu wollen (vgl. OLG Saarbrücken VersR 1997, 826; OLG Hamm VersR 2007, 1221; SP 2011, 412; Senat r+s 2010, 23; r+s 2006, 421; VersR 2003, 101, VersR 2001, 893; Halbach in Rüffer/Halbach/Schmikowski, a.a.O., B § 16 VHB 2000, Rn 8).
  • OLG Köln, 25.06.2002 - 9 U 126/01

    Leistungsfreiheit wegen Vorlage von Kaufquittungen eines Dritten

  • OLG Köln, 04.04.2006 - 9 U 102/05

    Falsche Angaben eines Versicherungsnehmers; Annahme einer versuchten Täuschung;

  • OLG Köln, 17.11.2009 - 9 U 53/09

    Begriff der arglistigen Täuschung i.S. von § 18 Nr. 2 VGB 62; Täuschung des

  • OLG Saarbrücken, 09.10.1996 - 5 U 224/96

    Leistungsfreiheit bei Vorlage einer unrichtigen Kaufbestätigung

  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75

    Obliegenheiten des Versicherten im Rahmen eines Versicherungsvertrages -

  • BGH, 23.10.2013 - IV ZR 122/13

    Regress einer Wohngebäudeversicherung: Arglistige Täuschung eines

    Arglistig handelt der Versicherungsnehmer bereits dann, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (Senatsurteil vom 2. Oktober 1985 - IVa ZR 18/84, VersR 1986, 77 unter II 1; OLG Köln VersR 2012, 1514, 1515 unter 1 c; Prölss in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 28 Rn. 117).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 20/16

    Gebäudeversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei Vorlage fingierter

    Einer Wiederherstellung steht jedoch entgegen, wenn die Aufwendungen nach Art, Qualität und Umfang hinter den erforderlichen Anforderungen so zurückbleiben, dass das wieder aufgebaute Gebäude dem zerstörten bzw. beschädigten nicht entspricht (OLG Köln, VersR 2012, 1514).
  • LG Düsseldorf, 17.07.2012 - 11 O 394/11

    Anspruch auf Leistung aus dem Versicherungsvertrag wegen Sturmschadens bei

    Einer besonderen Belehrung über die arglistfolgen bedurfte es wegen des Gewichts der vertragswidrigen Verhaltensweise nicht (vgl. OLG Köln, Urt. v. 07.02.2012, Az.: 9 U 61/11, JURIS).

    Ausreichend für die Annahme einer arglistigen Täuschung ist die Absicht, Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, die Regulierung zu beschleunigen oder ganz allgemein in arglistiger Weise auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen zu wollen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 07.02.2012, Az.: 9 U 61/11, JURIS m.w.N.).

  • OLG Köln, 17.01.2014 - 20 U 208/12

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei einem Suizidversuch;

    Arglistig handelt der Versicherungsnehmer bereits dann, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2013 - IV ZR 122/13 - BGH, VersR 1986, 77; OLG Köln - 9. Zivilsenat - VersR 2012, 1514).
  • OLG Celle, 07.01.2014 - 8 U 198/13

    Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 5a VVG nach vollständiger

    Die für dieses - nicht eingetretene - Risiko geleistete finanzielle Absicherung begünstigter Hinterbliebenen kann nicht wieder rückgängig gemacht werden (vgl. OLG München, VersR 2012, 1514, zit. nach juris).
  • OLG Bamberg, 26.04.2018 - 1 U 175/17

    Anspruch auf Leistungen aus Gebäudeversicherungsvertrag wegen eines

    Die Instandsetzung des Gebäudes ist daher Teil der Wiederherstellung (vgl. OLG Köln, Urteil v. 07.02.2012, Az. I-9 U 61/11).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2021 - 14 U 339/20

    Unfallversicherung: Wirksamkeit einer Rentenklausel unter

    Arglistig handelt der Versicherungsnehmer bereits dann, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 122/13 -, Rn. 7, juris; OLG Köln, Urteil vom 07. Februar 2012 - I-9 U 61/11 -, Rn. 41, juris).
  • LG Köln, 21.01.2016 - 24 O 36/14
    Dass bereits die bewusst unlautere Einwirkung des Versicherungsnehmers auf den Versicherer mit der Zielrichtung, die weitere Regulierung durch Falschangaben zu vereinfachen, ausreicht, um eine arglistige Aufklärungsobliegenheitsverletzung annehmen zu können, ist anerkannt (vgl. etwa OLG Köln, Urteil vom 07.02.2012 - 9 U 61/11 -, zu recherchieren über juris).
  • LG Köln, 12.12.2019 - 24 O 20/19

    Arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Falschangabe zur

    Auf die Frage einer Belehnung über die Folgen einer Aufklärungsobliegenheitsverletzung kommt es im Falle von Arglist nicht an (im Anschluss an OLG Köln, Urteil vom 7.2.2012 - 9 U 61/11).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.12.2011 - 9 U 61/11   

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https://dejure.org/2011,43489
OLG Karlsruhe, 08.12.2011 - 9 U 61/11 (https://dejure.org/2011,43489)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.12.2011 - 9 U 61/11 (https://dejure.org/2011,43489)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 9 U 61/11 (https://dejure.org/2011,43489)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vertragserfüllungsbürgschaft: Wirksamkeit zur Absicherung der Herstellungsansprüche einer WEG für Teile des Gemeinschaftseigentums gegen einen Bauträger bei fehlendem Primäranspruch; Anforderungen an ein Versprechen zugunsten Dritter; Verschaffung eines eigenen ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 765; BGB § 767
    Anforderungen an Bürgschaft zur Sicherung des Anspruchs auf teilweise Herstellung des Gemeinschaftseigentums

  • Wolters Kluwer

    Gläubigeridentität bei der Bürgschaft

  • rechtsportal.de

    BGB § 765 Abs. 1; BGB § 767 Abs. 1
    Gläubigeridentität bei der Bürgschaft

  • ibr-online

    Bürgschaft zugunsten eines Eigentümers: Welche Anforderungen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gläubigeridentität bei der Vertragserfüllungsbürgschaft zugunsten einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2012, 1762
  • BauR 2012, 1799
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 226/77

    Ansprüche aus einem Grundstücksveräußerungsvertrag - Auflassung von Gründstücken

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2011 - 9 U 61/11
    Die Entscheidung BGH, NJW 1980, 450 sei nicht einschlägig, weil sie sich auf den Fall beziehe, dass der Versprechende (also im Streitfall die Bank) Einwände gegenüber dem Dritten geltend mache.

    Die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des BGH (NJW 1980, 450) betrifft eine andere Konstellation und ist auf den Streitfall nicht übertragbar.

  • BGH, 19.09.1991 - IX ZR 296/90

    Getrennte Abtretung von Bürgschaft und Hauptforderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2011 - 9 U 61/11
    a) Eine wirksame Bürgschaft setzt voraus, dass der Gläubiger der Hauptforderung und der Gläubiger der Bürgschaft identisch sind (BGHZ 115, 177 ff.).

    Da eine isolierte Abtretung des Bürgschaftsanspruchs unwirksam ist und eine isolierte Abtretung der Hauptforderung zum Erlöschen der Bürgschaft führt (BGHZ 115, 177 ff.), kann ohne Hauptforderung auch kein isolierter Bürgschaftsanspruch begründet werden.

  • BGH, 19.12.1996 - VII ZR 233/95

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Mitglieder einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2011 - 9 U 61/11
    Ansprüche können somit nur aus den jeweiligen Vertragsverhältnissen geltend gemacht werden (vgl. BGH, NJW 1997, 2173, juris Tz. 10).
  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2011 - 9 U 61/11
    Es besteht grundsätzlich kein Zurückbehaltungsrecht wegen Ansprüchen, die von der konkreten Sicherheit nicht erfasst werden (BGHZ 147, 99, juris Tz. 23 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2001 - IX ZR 358/00

    Wirksamkeit einer Bürgschaft zu Gunsten Dritter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2011 - 9 U 61/11
    Dies setzt voraus, dass der Gläubiger der Bürgschaft (hier die beklagte WEG) zugunsten des Gläubigers der Hauptforderung handelt (BGH, NJW 2001, 3327), mithin einen Bürgschaftsanspruch gerade für die Hauptforderung zugunsten des Gläubigers begründet.
  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 149/00

    Umfang und Funktion der Bürgschaft nach § 7 MABV

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2011 - 9 U 61/11
    Können Ansprüche, für die Sicherheit gewährt wurde, nicht mehr entstehen, darf der Sicherungsnehmer die Herausgabe der Sicherheit nicht wegen anderer Ansprüche aus dem Hauptvertrag verweigern (BGH, NJW 2001, 3329, juris Tz. 20).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2011 - 9 U 61/11
    Konsequenterweise behandelt die Rechtsprechung die Wohnungseigentümergemeinschaft in diesen Fällen als Prozessstandschafter (zuletzt etwa BGHZ 172, 42, juris Tz. 20).
  • BGH, 09.12.2010 - VII ZR 206/09

    Bürgschaft nach MaBV bei Zahlung nach Baufortschritt: Sicherung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2011 - 9 U 61/11
    aa) Welche Forderungen eine Bürgschaft sichert, ist durch Auslegung der Bürgschaftserklärung anhand ihres Wortlauts und des Schutzzwecks der Bürgschaft zu bestimmen (BGH, Urt. v. 9. Dez. 2010 - VII ZR 206/09, VersR 2011, 809, Tz.12).
  • OLG München, 20.11.2012 - 9 U 4796/11

    Ansprüche des Käufers einer Eigentumswohnung aus einer Bauträgerbürgschaft zu

    Es stellt sich nicht die Frage, ob es sich um eine Bürgschaft zugunsten Dritter handelt (dazu OLG Karlsruhe BauR 2012, 1799).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.04.2012 - 9 U 61/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37429
OLG Frankfurt, 17.04.2012 - 9 U 61/11 (https://dejure.org/2012,37429)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.04.2012 - 9 U 61/11 (https://dejure.org/2012,37429)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. April 2012 - 9 U 61/11 (https://dejure.org/2012,37429)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 37a WpHG, § 43 WpHG, § 311 Abs 2 BGB, § 280 BGB, § 823 Abs 2 BGB
    Schadensersatz wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Beratung anlässlich des Erwerbs von Kapitalanlagen

  • rechtsportal.de

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Beratung anlässlich des Erwerbs von Kapitalanlagen

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2012 - 9 U 61/11
    Der Bundesgerichtshof hat in 2 Entscheidungen vom 27.09.2011 (XI ZR 178/10 Rn. 40 ff und XI ZR 182/10 - beide zit. nach juris) ausgeführt, dass eine Bank, die Anlageprodukte im Wege des Eigengeschäft zu einem über dem Einkaufspreis liegenden Preis veräußert, grundsätzlich nicht verpflichtet ist, darüber aufzuklären, dass sie mit diesen Produkten einen Gewinn erzielt.
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2012 - 9 U 61/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 162, 306 m.w.N.) ist der Schaden des Anlegers, der aufgrund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, in der Regel bereits mit dem Erwerb der Anlage entstanden.
  • OLG Frankfurt, 02.08.2006 - 23 U 287/05

    Bankenhaftung: Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen falscher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2012 - 9 U 61/11
    Von der Verjährungsregelung des §§ 37 a WpHG a.F. werden vertragliche Schadensersatzansprüche (aus §§ 311 Abs. 2, 280 BGB bzw. c.i.c.) und auch - hinsichtlich fahrlässiger Begehungsweise - deliktische Ansprüche z.B. aus §§ 823 Abs. 2 BGB, 31 WpHG erfasst (OLG Frankfurt, 23 U 287/05, Rn. 16 - zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2011 - 19 U 213/10

    Anlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach § 37 a WpHG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2012 - 9 U 61/11
    Auf den Zeitpunkt der dinglichen Übertragung der Papiere oder auf den Zeitpunkt der Wertpapierabrechnung kommt es nicht an (OLG Frankfurt, Urteil vom 15.04.2011, 19 U 213/10, Rn. 9 -zitiert nach Juris).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2012 - 9 U 61/11
    Die vom BGH aufgestellte Vorsatzvermutung (BGH NJW 2009, 2298) bezieht sich, wie auch der Verweis auf für die Fortführung von BGHZ 170, 226 zeigt, ausschließlich auf die vom vorliegenden Fall abweichende Situation einer Verletzung der Aufklärungspflicht der Bank hinsichtlich der von ihr vereinnahmten Rückvergütungen.
  • OLG Frankfurt, 18.02.2011 - 23 U 69/10
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2012 - 9 U 61/11
    Das Vorliegen einer von ihr behaupteten objektiven Pflichtverletzung indiziert noch kein vorsätzliches Handeln des Mitarbeiters der Beklagten (zur Darlegungs-und Beweislast für vorsätzliches Handeln im Falle einer Beratungspflichtverletzung vgl. OLG Frankfurt, 23. Zivilsenat, Urteil vom 18.02.2011, 23 U 69/10).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2012 - 9 U 61/11
    Die vom BGH aufgestellte Vorsatzvermutung (BGH NJW 2009, 2298) bezieht sich, wie auch der Verweis auf für die Fortführung von BGHZ 170, 226 zeigt, ausschließlich auf die vom vorliegenden Fall abweichende Situation einer Verletzung der Aufklärungspflicht der Bank hinsichtlich der von ihr vereinnahmten Rückvergütungen.
  • OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 248/13

    Anlageberatung: Zur Verjährung nach § 37 a WpHG a. F. und §§ 195, 199 BGB; zum

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Beschluss vom 30.3.2011, 23 U 69/10 - bei juris) sowie weiterer Senate des OLG Frankfurt am Main (9. Zivilsenat mit Beschluss vom 17.4.2012, 9 U 61/11 - bei juris; 16. Zivilsenat mit Urteil vom 18.7.2013, 16 U 191/12 m.w.N. - bei juris; 19. Zivilsenat vom 15.4.2011, 19 U 213/10 - bei juris und vom 4.3.2011, 19 U 210/10 - bei juris) und anderer Obergerichte (OLG Stuttgart, NJW 2013, 320; OLG Karlsruhe, WM 2012, 1860) ist bei einer sonstigen Pflichtverletzung, die nicht im Verschweigen verdeckter Rückvergütungen besteht, vielmehr erforderlich, dass vom Anleger greifbare Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Handeln der Beraterseite vorgetragen werden und bestehen.

    Die Abwesenheit von Indizien für einen Vorsatz lässt daher bei einfachen Aufklärungs- oder Beratungsfehlern ohne weitere Beweisaufnahme den Schluss zu, der Bankberater habe nicht vorsätzlich gehandelt (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 10.10.2012, 9 U 87/12 - bei juris; ebenso OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.4.2012, 9 U 61/11 - bei juris sowie Urteil vom 18.7.2013, 16 U 191/12 - bei juris).

  • OLG Frankfurt, 04.08.2014 - 23 U 228/13

    Zur Verjährung nach § 37a WpHG a. F; zur Frage des Vorsatzes

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Beschluss vom 30.3.2011, 23 U 69/10 - bei juris) sowie weiterer Senate des OLG Frankfurt am Main (9. Zivilsenat mit Beschluss vom 17.4.2012, 9 U 61/11 - bei juris; 16. Zivilsenat mit Urteil vom 18.7.2013, 16 U 191/12 m.w.N. - bei juris; 19. Zivilsenat vom 15.4.2011, 19 U 213/10 - bei juris und vom 4.3.2011, 19 U 210/10 - bei juris) und anderer Obergerichte (OLG Stuttgart, NJW 2013, 320; OLG Karlsruhe, WM 2012, 1860) ist bei einer sonstigen Pflichtverletzung, die nicht im Verschweigen verdeckter Rückvergütungen besteht, vielmehr erforderlich, dass vom Anleger greifbare Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Handeln der Beraterseite vorgetragen werden und bestehen.

    Die Abwesenheit von Indizien für einen Vorsatz lässt daher bei einfachen Aufklärungs- oder Beratungsfehlern ohne weitere Beweisaufnahme den Schluss zu, der Bankberater habe nicht vorsätzlich gehandelt (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 10.10.2012, 9 U 87/12 - bei juris; ebenso OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.4.2012, 9 U 61/11 - bei juris sowie Urteil vom 18.7.2013, 16 U 191/12 - bei juris).

  • OLG Frankfurt, 23.06.2014 - 23 U 131/13

    Verjährung nach § 37a WpHG a.F. und Vorsatz

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Beschluss vom 30.3.2011, 23 U 69/10 - bei juris) sowie weiterer Senate des OLG Frankfurt am Main (9. Zivilsenat mit Beschluss vom 17.4.2012, 9 U 61/11 - bei juris; 16. Zivilsenat mit Urteil vom 18.7.2013, 16 U 191/12 m.w.N. - bei juris; 19. Zivilsenat vom 15.4.2011, 19 U 213/10 - bei juris und vom 4.3.2011, 19 U 210/10 - bei juris) und anderer Obergerichte (OLG Stuttgart, NJW 2013, 320; OLG Karlsruhe, WM 2012, 1860) ist bei einer sonstigen Pflichtverletzung, die nicht im Verschweigen verdeckter Rückvergütungen besteht, vielmehr erforderlich, dass vom Anleger greifbare Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Handeln der Beraterseite vorgetragen werden und bestehen.

    Die Abwesenheit von Indizien für einen Vorsatz lässt daher bei einfachen Aufklärungs- oder Beratungsfehlern ohne weitere Beweisaufnahme den Schluss zu, der Bankberater habe nicht vorsätzlich gehandelt (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 10.10.2012, 9 U 87/12 - bei juris; ebenso OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.4.2012, 9 U 61/11 - bei juris sowie Urteil vom 18.7.2013, 16 U 191/12 - bei juris).

  • OLG Frankfurt, 26.03.2013 - 10 U 176/12

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung

    Der Zeitpunkt der Schadensentstehung ist auf das Datum der Zeichnung, nicht aber das der Ausführung des Wertpapiergeschäfts anzusetzen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.04.2011, Az. 19 U 213/10; OLG Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 18.02.2011, Az. 23 U 69/10, zit. nach JURIS; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.04.2012, Az. 9 U 61/11, zit. nach JURIS).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2014 - 23 U 163/13

    Fehlerhafte Anlageberatung: Keine Aufklärungspflicht über Gewinnmarge bei

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt, die der Senat teilt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Juli 2013 - 16 U 191/12 -, juris ; OLG Frankfurt vom 4. März 2011 - 19 U 210/10; OLG Frankfurt vom 15. April 2011 - 19 U 213/10; OLG Frankfurt vom 18.02.2011 - 23 U 69/19; OLG Frankfurt vom 17.04.2012 - 9 U 61/11, Tz 14).
  • LG Hamburg, 04.07.2013 - 330 O 4/12

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem

    Mithin kann offen bleiben, ob die vom BGH aufgestellte Vorsatzvermutung (BGH NJW 2009, 2298) sich ausschließlich auf die Verletzung der Aufklärungspflicht der Bank hinsichtlich der von ihr vereinnahmten Rückvergütungen bezieht (so OLG Frankfurt, Beschluss v. 17.04.2012, 9 U 61/11, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2013 - 16 U 191/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungbeginn für

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt, die der Senat teilt (OLG Frankfurt vom 4. März 2011 - 19 U 210/10; OLG Frankfurt vom 15. April 2011 - 19 U 213/10; OLG Frankfurt vom 18.02.2011 - 23 U 69/19; OLG Frankfurt vom 17.04.2012 - 9 U 61/11, Tz 14).
  • LG Hamburg, 04.07.2013 - 330 O 154/12

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem

    Mithin kann offen bleiben, ob die vom BGH aufgestellte Vorsatzvermutung (BGH NJW 2009, 2298) sich ausschließlich auf die Verletzung der Aufklärungspflicht der Bank hinsichtlich der von ihr vereinnahmten Rückvergütungen bezieht (so OLG Frankfurt, Beschluss v. 17.04.2012, 9 U 61/11, zit. nach juris).
  • LG Frankfurt/Main, 14.09.2012 - 10 O 502/11
    Dem folgend wird in Literatur (Assmann/Schneider WpHG, 5. Aufl., § 37 a, Rn. 6; Ellenberger/Schäfer/Clouth/Lang, Praktikerhandbuch Wertpapier- und Derivategeschäft, Rn. 1343) und Rechtsprechung (OLG Frankfurt, Urteil 4.3.11, Az. 19 U 210/10; Beschluss 17.4.12, Az. 9 U 61/11; Beschluss 11.5.11, Az. 23 U 157/10; Beschluss 18.02.11, Az. 23 U 69/10; OLG Karlsruhe, Urteil 8.5.12, Az. 17 U 82/11) vermehrt vertreten, dass der Schadensersatzberechtigte zu den Voraussetzungen eines vorsätzlichen Handelns auf Seiten der Bank zunächst substantiiert vortragen müsse.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.05.2012 - 9 U 61/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37430
OLG Frankfurt, 22.05.2012 - 9 U 61/11 (https://dejure.org/2012,37430)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.05.2012 - 9 U 61/11 (https://dejure.org/2012,37430)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 9 U 61/11 (https://dejure.org/2012,37430)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 37a WpHG, § 199 BGB
    Schadensersatz wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Beratung anlässlich des Erwerbs von Kapitalanlagen

  • rechtsportal.de

    WpHG § 37a; BGB § 199
    Schadensersatz wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schaden des Anlegers kann mit Erwerb der Anlage entstanden sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2012 - 9 U 61/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 162, 306 m.w.N.) ist der Schaden des Anlegers, der auf Grund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, mit dem Erwerb der Anlage entstanden, so dass bereits zu diesem Zeitpunkt der Schadensersatzanspruch - kenntnisunabhängig - entstanden ist.
  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 9 U 51/06

    Finanziertes Rechtsgeschäft: Rückabwicklung zweier Darlehensverträge zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2012 - 9 U 61/11
    Soweit die Klägerin in ihrer ergänzenden Stellungnahme zur Begründung ihrer Auffassung sich auf die Entscheidung des Senats vom 22.05.2007 - 9 U 51/06 - bezieht, wird der Gegenstand jener Entscheidung verkannt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.09.2011 - I-9 U 61/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,80870
OLG Hamm, 30.09.2011 - I-9 U 61/11 (https://dejure.org/2011,80870)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.09.2011 - I-9 U 61/11 (https://dejure.org/2011,80870)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. September 2011 - I-9 U 61/11 (https://dejure.org/2011,80870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 18 O 172/10
  • OLG Hamm, 30.09.2011 - I-9 U 61/11
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1992 - VI ZR 85/92

    Wirkung des Einspruchs gegen Versäumnisurteil - Zeitpunkt des Eintritts der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2011 - 9 U 61/11
    Der rechtzeitige Einspruch des Klägers führte aber gem. § 342 ZPO dazu, dass der Prozess in die Lage zurückversetzt wurde, in der er sich vor Eintritt der Säumnis befand, so dass sowohl die Wirkung der Säumnis des Klägers als auch die des Verhandelns des Beklagten zu 1) im Termin vom 30. Oktober 2009 wieder beseitigt worden sind (vgl. BGH VersR 1993, 502; NJW 1980, 2313).
  • LG Kiel, 07.07.2010 - 18 O 172/10

    Prozesskostenhilfeantrag für Klage auf Zustimmung und einstweilige Anordnung der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2011 - 9 U 61/11
    Ausweislich des Eingangsstempels (Bl. 579 GA) sind die Akten am 22. Juni 2010 bei dem Landgericht Essen eingegangen und haben dort das Aktenzeichen 18 O 172/10 erhalten.
  • OLG Schleswig, 30.01.2007 - 6 U 55/06

    Beachtliche Rügen bei Berufung gegen 2. Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2011 - 9 U 61/11
    Das von dem Kläger in diesem Zusammenhang angeführte Urteil des Schleswig Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 30. Januar 2007 - 6 U 55/06 - ist nicht geeignet, die Argumentation des Klägers, das Handeln eines unzuständigen Spruchkörpers begründe einen Fall unverschuldeter Säumnis, zu untermauern.
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