Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 9 U 62/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 535 BGB, § 812 BGB
Gewerberaummiete: Mündliche Vereinbarung über die Umlagefähigkeit der Kosten eines privaten Sicherheitsdienstes - Judicialis
BGB § 535; ; II. BVO § 27
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535; II. BVO § 27
Umlegbarkeit von Betriebskosten für eine Klima- und Lüftungsanlage bei Fehlen einer eindeutigen Regelung im gewerblichen Mietvertrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umlagefähigkeit von Kosten für einen Sicherheitsdienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nebenkostenabrede auch mündlich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umlegbarkeit von Betriebskosten für eine Klimaanlage und Lüftungsanlage; Fehlen einer eindeutigen Regelung im gewerblichen Mietvertrag; Beendigung eines Mietverhältnisses; Anspruch auf Rückzahlung der restlichen Kaution; Umlagefähigkeit der Kosten für einen ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Umlagefähigkeit von Kosten für einen Sicherheitsdienst (IBR 2006, 302)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 04.08.2005 - 7 O 73/05
- OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 9 U 62/05
Papierfundstellen
- NZM 2006, 660 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Frankenthal, 19.05.1999 - 2 S 7/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 9 U 62/05
Da nämlich Klima- und Lüftungsanlagen dazu bestimmt sind, dem gemieteten Anwesen dauernd zu dienen, können sie selbst dann umlagefähig sein, wenn eine ausdrückliche Bezeichnung im Mietvertrag fehlt (in diesem Sinne auch: LG Frankenthal NZM 1999, 958). - BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 146/03
Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 9 U 62/05
Die von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung erwähnte Entscheidung des BGH vom 7.4.2004 zum Aktenzeichen VIII ZR 146/03 (NJW-RR 2004, 877) steht dieser Auslegung nicht entgegen.
- OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 123/11
Umfang der Verpflichtung zur Tragung von Mietnebenkosten eines Gewerbeobjekts
Dem hier gefundenen Ergebnis steht auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 7. März 2003 (OLGR 2006, 712 = NZM 2006, 660) nicht entgegen. - OLG Köln, 18.01.2008 - 1 U 40/07
Umlage der Kosten für kaufmännische und technische Hausverwaltung als sonstige …
Auch bedeutet der Begriff des Auffangtatbestandes nicht zwingend, dass von diesem nur geringe Positionen erfasst sein dürfen, denn zwischenzeitlich gehören zu den sonstigen Betriebskosten beispielsweise auch die Kosten der Gebäudeüberwachung (vgl. OLG Frankfurt a. M. NZM 2006, 660) oder die Kosten der Wartung verschiedener Anlagen (vgl. Bl. 13 GA).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.02.2006 - 9 U 62/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs aus Amtshaftung wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Anforderungen an die Annahme eines Mitverschuldens bei Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht
Verfahrensgang
- LG Hagen, 25.02.2005 - 9 O 274/04
- OLG Hamm, 07.02.2006 - 9 U 62/05
Papierfundstellen
- NZV 2007, 140
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14
Sofortiges Anerkenntnis: Veranlassung der Klage des Geschädigten gegen den …
Zunächst ist der Geschädigte nicht verpflichtet, vor Erhebung der Feststellungsklage den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer um eine Klarstellung zu bitten (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 140, 141).