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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 9 U 62/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4714
OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 9 U 62/05 (https://dejure.org/2006,4714)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.2006 - 9 U 62/05 (https://dejure.org/2006,4714)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 2006 - 9 U 62/05 (https://dejure.org/2006,4714)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535; II. BVO § 27
    Umlegbarkeit von Betriebskosten für eine Klima- und Lüftungsanlage bei Fehlen einer eindeutigen Regelung im gewerblichen Mietvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umlagefähigkeit von Kosten für einen Sicherheitsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nebenkostenabrede auch mündlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umlegbarkeit von Betriebskosten für eine Klimaanlage und Lüftungsanlage; Fehlen einer eindeutigen Regelung im gewerblichen Mietvertrag; Beendigung eines Mietverhältnisses; Anspruch auf Rückzahlung der restlichen Kaution; Umlagefähigkeit der Kosten für einen ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umlagefähigkeit von Kosten für einen Sicherheitsdienst (IBR 2006, 302)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 660 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Frankenthal, 19.05.1999 - 2 S 7/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 9 U 62/05
    Da nämlich Klima- und Lüftungsanlagen dazu bestimmt sind, dem gemieteten Anwesen dauernd zu dienen, können sie selbst dann umlagefähig sein, wenn eine ausdrückliche Bezeichnung im Mietvertrag fehlt (in diesem Sinne auch: LG Frankenthal NZM 1999, 958).
  • BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 146/03

    Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 9 U 62/05
    Die von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung erwähnte Entscheidung des BGH vom 7.4.2004 zum Aktenzeichen VIII ZR 146/03 (NJW-RR 2004, 877) steht dieser Auslegung nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 123/11

    Umfang der Verpflichtung zur Tragung von Mietnebenkosten eines Gewerbeobjekts

    Dem hier gefundenen Ergebnis steht auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 7. März 2003 (OLGR 2006, 712 = NZM 2006, 660) nicht entgegen.
  • OLG Köln, 18.01.2008 - 1 U 40/07

    Umlage der Kosten für kaufmännische und technische Hausverwaltung als sonstige

    Auch bedeutet der Begriff des Auffangtatbestandes nicht zwingend, dass von diesem nur geringe Positionen erfasst sein dürfen, denn zwischenzeitlich gehören zu den sonstigen Betriebskosten beispielsweise auch die Kosten der Gebäudeüberwachung (vgl. OLG Frankfurt a. M. NZM 2006, 660) oder die Kosten der Wartung verschiedener Anlagen (vgl. Bl. 13 GA).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.02.2006 - 9 U 62/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10646
OLG Hamm, 07.02.2006 - 9 U 62/05 (https://dejure.org/2006,10646)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2006 - 9 U 62/05 (https://dejure.org/2006,10646)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - 9 U 62/05 (https://dejure.org/2006,10646)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 140
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14

    Sofortiges Anerkenntnis: Veranlassung der Klage des Geschädigten gegen den

    Zunächst ist der Geschädigte nicht verpflichtet, vor Erhebung der Feststellungsklage den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer um eine Klarstellung zu bitten (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 140, 141).
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