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   OLG Hamm, 13.04.2010 - I-9 U 62/08   

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https://dejure.org/2010,13708
OLG Hamm, 13.04.2010 - I-9 U 62/08 (https://dejure.org/2010,13708)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.04.2010 - I-9 U 62/08 (https://dejure.org/2010,13708)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. April 2010 - I-9 U 62/08 (https://dejure.org/2010,13708)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 566
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 50/05

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger im Bereich einer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.04.2010 - 9 U 62/08
    In der aktuellen Entscheidung des BGH (NJW 2006, 2110) wird dieser Schutzaspekt des § 20 StVO n.F. auch betont, ohne dass der Entscheidung Anhaltspunkte dafür entnommen werden könnten, den Schutzbereich des § 20 StvO bei Vorliegen einer Querungshilfe zu begrenzen.

    In der konkreten Situation traf den Beklagten zu 2 die Pflicht, eine Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h einzuhalten (diese Geschwindigkeit hat der BGH in der Entscheidung NJW 2006, 2110 auch für angemessen erachtet, vgl. auch OLG Saarbrücken MDR 2008, 261, Hentschel/König/Dauer-König, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 20 StVO, Rn. 5).

  • OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 4 U 338/06

    Schutzbereich des § 20 StVO; Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem an

    Auszug aus OLG Hamm, 13.04.2010 - 9 U 62/08
    Deswegen ist von § 20 Abs. 1 StVO auch derjenige geschützt, der einige Meter hinter dem Bus diagonal über die Straße läuft (OLG Köln, NZV 2003, 189, ähnlich Saarländisches OLG, MDR 2008, 261).

    In der konkreten Situation traf den Beklagten zu 2 die Pflicht, eine Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h einzuhalten (diese Geschwindigkeit hat der BGH in der Entscheidung NJW 2006, 2110 auch für angemessen erachtet, vgl. auch OLG Saarbrücken MDR 2008, 261, Hentschel/König/Dauer-König, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 20 StVO, Rn. 5).

  • BGH, 02.12.1966 - VI ZR 88/66

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schmerzensgeld - Ausgleichsfunktion und

    Auszug aus OLG Hamm, 13.04.2010 - 9 U 62/08
    Wegen der erheblichen Verletzungen der Klägerin besteht die nicht eben entfernt liegende Möglichkeit einer künftigen Verwirklichung der Schadensersatzpflicht der Beklagten durch das Auftreten weiterer, bisher noch nicht erkennbarer und voraussehbarer Leiden (vgl. BGH, VersR 1967, 256 m. w. Nachw.).
  • BGH, 24.01.1967 - VI ZR 79/65

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger im Bereich einer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.04.2010 - 9 U 62/08
    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BGH (VersR 1967, 354) betraf einen anderen Fall - die in § 20 Abs. 2 StVO geregelte Annäherung eines PKW an eine in der Mitte der Straße befindliche Haltestelleninsel einer Straßenbahn - und kann insbesondere wegen der nach der Entscheidung des BGH erfolgten Novellierung des § 20 StVO nicht dafür herangezogen werden, den Schutzbereich des § 20 Abs. 1 StVO zu begrenzen, wenn eine Querungshilfe vorhanden ist.
  • OLG Köln, 09.04.2002 - 3 U 166/01

    Verkehrsrecht; Verfahrensrecht; Unzulässigkeit eines Grundurteils bei Leistungs-

    Auszug aus OLG Hamm, 13.04.2010 - 9 U 62/08
    Deswegen ist von § 20 Abs. 1 StVO auch derjenige geschützt, der einige Meter hinter dem Bus diagonal über die Straße läuft (OLG Köln, NZV 2003, 189, ähnlich Saarländisches OLG, MDR 2008, 261).
  • OLG Oldenburg, 09.07.1987 - 8 U 10/87

    Pkw-Fahrer; Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit; Anhaltegeschwindigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.04.2010 - 9 U 62/08
    Bei der konkreten Abwägung ist zu berücksichtigen, dass an die zum Unfallzeitpunkt 17-jährige Klägerin deutlich höhere Anforderungen im Hinblick auf die Sorgfalt im Straßenverkehr gestellt werden können, als bei jüngeren Kindern (vgl. zu einem Unfall unter Beteiligung von Kindern z.B. OLG Oldenburg NZV 1988, 103).
  • OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Kriterien für eine

    Wenn es keine weiteren Anhaltspunkte gibt, die eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung bis zum Anhalten gebieten, kann unter einer vorsichtigen Fahrweise eine Geschwindigkeit von jedenfalls nicht mehr als 30 km/h verstanden werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13. April 2010 - 9 U 62/08 -, Rn. 26, juris; KG Hinweisbeschluss v. 1.11.2018 - 22 U 128/17, BeckRS 2018, 33246 Rn. 17, beck-online; Spelz, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 20 StVO (Stand: 27.04.2017), Rn. 20).
  • OLG München, 05.05.2017 - 10 U 1750/15

    Haftungsverteilung nach einer Kollision zwischen einem die Fahrbahn überquerenden

    Diese Beschränkung auf eine in jedem Fall zulässige Mindestgeschwindigkeit kann weder den gesetzlichen Vorschriften, noch der zitierte Entscheidung des OLG Hamm (NZV 2010, 566) entnommen werden.
  • LG Köln, 22.10.2008 - 20 O 204/07

    Rechtsstellung einer Versicherung lediglich als Zeichnungsberechtigte durch den

    Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen ihres Berufungssenates in dessen Beschluss - 9 U 62/08 - an, wonach Auskunfts- und Beratungspflichten des Versicherers nur ausnahmsweise anzunehmen sind, etwa bei schwierigem Sachverhalt und komplizierter Bedingungswerke, die den Versicherungsnehmer/Versicherten erkennbar überfordern und die für die Entscheidungsfindung des Versicherungsnehmers bei Vertragsschluss oder für die Vertragsdurchführung wesentlich sind.
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