Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 04.12.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.11.2006 - 9 U 76/06   

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https://dejure.org/2006,2940
OLG Köln, 21.11.2006 - 9 U 76/06 (https://dejure.org/2006,2940)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.11.2006 - 9 U 76/06 (https://dejure.org/2006,2940)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. November 2006 - 9 U 76/06 (https://dejure.org/2006,2940)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegenüber der Vollkaskoversicherung wegen eines Unfallereignisses während eines Fahrsicherheitstrainings auf einer Rennstrecke; Entfallen des Versicherungsanspruchs wegen der Teilnahme an einem Straßenrennen; Auswirkungen der Ausführung eines ...

  • Judicialis

    AKB § 2b

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 2 b
    Fahrtraining auf einer Rennstrecke stellt keine Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten dar

  • RA Kotz

    Vollkaskoversicherung - Fahrsicherheitstraining eine Rennveranstaltung?

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 2b
    Fahrzeugversicherung bei Teilnahme an Fahrtraining

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein Fahrsicherheitstrainung entspricht nicht einer Rennveranstaltung oder einer dazugehörigen Übung. In der Fahrzeugversicherung besteht daher kein Risikoausschluss

  • IWW (Kurzinformation)

    Vollkasko und Fahrten auf Rennstrecken

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Fahrtraining auf einer Rennstrecke

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Fahrtraining" oder "Renntraining"? - Davon hängt ab, ob sich die Vollkasko-Versicherung nach einem Unfall auf die "Rennklausel" berufen kann

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Fahrtraining: Nicht alles ist eine "Fahrveranstaltung"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 75
  • VersR 2007, 683
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 85/04

    Haftung des Versicherungsmaklers: Schadenersatzpflicht bei Nichtabschluss einer

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2006 - 9 U 76/06
    Bei dieser Bestimmung handelt es sich nicht um eine verhüllte Obliegenheit, sondern nach Stellung im Bedingungswerk und Inhalt um einen Risikoausschluss (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2005, 78; Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Aufl., § 2b, Rn 154).

    Es muss eine vom Veranstalter organisierte Übungsfahrt zu einem bestimmten Rennen vorliegen (vgl. Stiefel/Hofmann, aaO, § 2b, Rn 157; siehe auch OLG Karlsruhe, VersR 2005, 78).

  • OLG Hamm, 20.09.1989 - 20 U 194/88

    Zur Abgrenzung von Fahrsicherheitstraining und Rennveranstaltung

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2006 - 9 U 76/06
    Der Begriff der "Fahrveranstaltung, bei der es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt" umschreibt ein "Rennen" im Sinne von § 29 StVO (vgl. OLG Hamm r+s 1990, 43; Knappmann in Prölss/Martin, 27. Aufl., § 2b AKB, Rn 62; Stiefel/Hofmann, aaO, Rn 154).
  • OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13

    Kfz-Kaskoversicherung: Inhaltskontrolle des Risikoausschlusses für Beteiligung an

    Den der Beklagten insoweit obliegenden Beweis für die tatsächlichen Voraussetzungen der Risikoausschlussklausel (vgl. zur Beweislastverteilung: BGH, Beschl. v. 11.09.2013 - IV ZR 259/12, juris, Tz. 16; OLG Köln, Urteil v. 21.11.2006 - 9 U 76/06, juris, Tz. 24) hat die Beklagte nicht zur Überzeugung des Senats (§ 286 ZPO) geführt.

    Unter einer "dazugehörigen Übungsfahrt" wird er nur eine Fahrt verstehen, die sich unmittelbar auf eine konkrete Fahrtveranstaltung bezieht, bei der es im oben dargestellten Sinne auf Höchstgeschwindigkeit ankommt (vgl. Senat, Urteil v. 06.09.2007 - 12 U 107/07, juris, Tz. 17, 19; OLG Köln, VersR 2007, 683 m.w.N.; Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl. 2010, AKB A, Rn. 17).

  • OLG Karlsruhe, 06.09.2007 - 12 U 107/07

    Fahrzeugversicherung: Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls während

    (OLG Köln, VersR 2007, 683 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13

    Rennklausel und Gleichmäßigkeitsprüfung

    Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Köln (U. v. 21.11.2006, Az. 9 U 76/06), Hamm (U.v. 20.9.1989, Az. 20 U 194/88) und Karlsruhe (U. v. 6.9.2007, 12 U 107/07) beschreibt die Klausel ein Rennen, also eine Veranstaltung, die durch die Erreichung einer möglichst hohen Geschwindigkeit geprägt ist, bei der dies das Haupt- und Endziel darstellt und bei der die Teilnehmer gegeneinander antreten oder gegen die Stoppuhr fahren und eine Platzierung nach der Geschwindigkeit erfolgt.
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - 4 U 100/16

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers für Schäden aus Anlass eines

    Aufgrund dessen ist auch nicht die Frage maßgeblich, ob die Voraussetzungen für eine Rennveranstaltung im Sinne des Urteils des OLG Köln vom 21.11.2006, 9 U 76/06, vorliegen, da aus dem Umstand, dass eine Fahrtveranstaltung auf einer Motorsport-Rennstrecke keine Rennveranstaltung ist, noch nicht im Umkehrschluss gefolgert werden kann, dass dann ein Fahrtsicherheitstraining stattfand.
  • LG Stuttgart, 09.07.2014 - 18 O 112/13

    Keine Leistungsfreiheit nach der Rennklausel bei Teilnahme an einer Veranstaltung

    b) Der Begriff der "Fahrveranstaltung, bei der es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt", umschreibt ein "Rennen" im Sinne von § 29 StVO (OLG Köln, Urteil vom 21.-11.2006 - 9 U 76/06, zitiert nach juris, Rn. 26).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.12.2006 - I-9 U 76/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11781
OLG Düsseldorf, 04.12.2006 - I-9 U 76/06 (https://dejure.org/2006,11781)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2006 - I-9 U 76/06 (https://dejure.org/2006,11781)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - I-9 U 76/06 (https://dejure.org/2006,11781)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Abwehranspruch gegen von einem Nachbargrundstück tropfendes, abgeleitetes oder übertretendes Niederschlagswasser; Über eine bloße Verschmutzung des abfließenden Wassers hinausgehende Abschwemmung von Bodenbestandteilen; Erfüllung des § 30 Nachbargesetz ...

  • Judicialis

    ZPO § 313 a; ; ZPO § ... 540 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 907; ; BGB § 1004; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; NachbG NW §§ 27 ff; ; NachbG NW § 27 Abs. 1; ; NachbG NW § 30; ; LWG NW § 115; ; LWG NW § 115 Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Abwehransprüche gegen wild abfließendes Wasser in Nordrhein-Westfalen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.03.1982 - III ZR 202/80

    Schadensersatzanspruch für einen Hochwasserschaden gegenüber dem Nachbarn -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2006 - 9 U 76/06
    So ist der Nachbar nicht verpflichtet, für die Ableitung von katastrophenartig vermehrtem Niederschlagswasser Sorge zu tragen (vgl. BGH MDR 1982, 827).

    Auf derart starke Regenfälle muss die Drainagerinne der Beklagten aber nicht ausgerichtet sein (vgl. BGH MDR 1982, 827).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2000 - 9 U 173/99

    Anspruch eines Nachbarn auf Beseitigung eines künstlich veränderten Wasserlaufs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2006 - 9 U 76/06
    Die Durchführung einer Baumaßnahme stellt aber eine zulässige wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks dar (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2000, 320; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 1115; Honert/Rüttgers, LWG NW, 2. Aufl., § 115 Ziff. 3).

    Der Tatbestand des § 30 NachbG NW wird nicht dadurch erfüllt, dass Wasser vom erhöhten Nachbargrundstück wild abfließt (vgl. BGH MDR 1980, 654; OLG Düsseldorf, OLGReport Düsseldorf 2000, 320).

  • BGH, 21.02.1980 - III ZR 185/78

    Nachbargrundstück - Vorkehrungen - Schädigungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2006 - 9 U 76/06
    Der Tatbestand des § 30 NachbG NW wird nicht dadurch erfüllt, dass Wasser vom erhöhten Nachbargrundstück wild abfließt (vgl. BGH MDR 1980, 654; OLG Düsseldorf, OLGReport Düsseldorf 2000, 320).

    Vielmehr muss eine Abschwemmung von Bodenbestandteilen erfolgen, die über eine bloße Verschmutzung des abfließenden Wassers hinausgeht (vgl. BGH MDR 1980, 654).

  • BGH, 12.11.1999 - V ZR 229/98

    Schadensersatzansprüche wegen vom Nachbargrundstück herüberdringender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2006 - 9 U 76/06
    Diese Materie hat entsprechend dem Vorbehalt in Art. 65 EGBGB in den Bestimmungen des Wassernachbarrechts ihre abschließende Regelung gefunden (vgl. BGH NJW-RR 2000, 537).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.1991 - 9 U 259/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2006 - 9 U 76/06
    Die Durchführung einer Baumaßnahme stellt aber eine zulässige wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks dar (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2000, 320; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 1115; Honert/Rüttgers, LWG NW, 2. Aufl., § 115 Ziff. 3).
  • AG Brandenburg, 13.06.2013 - 31 C 153/13

    Vermietungsplakat am Schaufenster muss der Mieter nicht dulden!

    Aus diesem Grunde ist im hiesigen Verfahren also auf das berechtigte Interesse der Verfügungsklägerin an der Beseitigung der konkret behaupteten Störung abzustellen ( BGH , NJW 1998, Seite 2368 = MDR 1998, Seite 982; OLG Köln , JurBüro 1990, Seite 246; OLG Stuttgart , Urteil vom 07.06.2011, Az.: 1 U 27/11; OLG Düsseldorf , Urteil vom 04.12.2006, Az.: I-9 U 76/06; OLG Schleswig , Rpfleger 1957, Seite 1; LG Köln , Urteil vom 06.01.2010, Az.: 9 S 154/09; LG Bayreuth , JurBüro 1985, Seite 441; AG Bremen , Urteil vom 04.02.2011, Az.: 7 C 268/2010; AG Düsseldorf , Urteil vom 02.03.2005, Az.: 25 C 15179/03; AG Herne , Urteil vom 23.02.2005, Az.: 20 C 507/04 ).
  • BGH, 13.09.2007 - III ZR 150/07

    Pflichtenverhältnis zwischen privaten Grundstücksnachbarn

    Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. Dezember 2006 - I-9 U 76/06 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
  • LG Darmstadt, 04.03.2021 - 19 O 10/14
    Auf diesem Wege werden auch die Errichtung von baulichen Anlagen einschließlich Wällen, Dämmen oder Mauern vom Anwendungsbereich des § 37 Abs. 1 WHG ausgeschlossen (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2006 - 9 U 76/06; KG Berlin, Urteil vom 22.04.2004 - 25 U 49/04; OLG Köln, Urteil vom 01.07.1994 - 6 U 181/93).
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