Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 16.10.2012

Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.11.2012 - 9 U 77/12   

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OLG Celle, 28.11.2012 - 9 U 77/12 (https://dejure.org/2012,39610)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.11.2012 - 9 U 77/12 (https://dejure.org/2012,39610)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. November 2012 - 9 U 77/12 (https://dejure.org/2012,39610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    Unwirksame AGB zur Vertragsstrafe im Adresshandel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe im Handel mit Adressen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307; BGB § 310; BGB § 339
    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe im Handel mit Adressen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unverhältnismäßige Vertragsstrafe in Adresshändler-AGB

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unverhältnismäßige Vertragsstrafe in Adresshändler-AGB

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    AGB-mäßige Vertragsstrafenregelung unter Adresshändlers ist unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe-Regelung in Adresshandelsvertrag unwirksam

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Adresshandel und Haftung für Einwilligungserklärung - 25.000 Vertragsstrafe bei Nichtvorlage des Opt-In?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Vertragsstrafe-Klausel bei Adresshändler

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Vertragsstrafeklausel zwischen Adresshändlern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Vertragsstrafe-Klausel gegenüber Adresshändler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 887
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2012 - 9 U 77/12
    Wie die Relation der Gesamtansprüche auf Vertragsstrafe von 1, 7 Mio. EUR, derer sich die Klägerin berühmt (Bl. 11, 32 d. A.), zu den von der Beklagten insgesamt verdienten Entgelten von knapp 700.000 EUR verdeutlicht, hätte es die Klägerin, wären die AGB in dieser Hinsicht wirksam, in der Hand, nicht nur die Ergebnisse aller früherer vertragserfüllenden Leistungen der Beklagten unentgeltlich zu erhalten, sondern an den Vertragsstrafen noch erheblich dazu zu verdienen, was, zumal mit Blick auf die jahrelange Dauer des Vertragsverhältnisses, unbillig wäre (vgl. BGH, NJW 1983, 385, dort III 1 der Entscheidungsgründe; BGH, NJW 1998, 2600, dort II 3 c aa).

    Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe dient vom Willen des Gesetzgebers her zum einen dazu, den Schuldner zur ordnungsgemäßen Erbringung einer Leistung anzuhalten, zum anderen, dem Gläubiger im Verletzungsfall die Möglichkeit einer erleichterten Schadloshaltung ohne Einzelnachweis zu eröffnen (vgl. BGH, NJW 1983, 385, dort III 1 a).

    Gründe für die Zulassung der Revision (§ 543 ZPO) liegen nicht vor; mit den Erwägungen der von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1983, 385 sowie NJW 1998, 2600) steht nicht die Auffassung des Senats zur Unangemessenheit der Relation der Höhe der Vertragsstrafe zu dem Vertragsvolumen in Widerspruch, sondern, wie gezeigt, vielmehr die Auffassung der Klägerin selbst.

  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags;

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2012 - 9 U 77/12
    Außerdem sei die Klausel deswegen wirksam, weil der Passus "binnen 24 Stunden" gestrichen werden könne, ohne dass dies eine geltungserhaltende Reduktion darstelle, wie sich der Rechtsprechung des BGH (NJW 1984, 2816) entnehmen lasse.

    Nichts anderes ergibt sich aus der von der Klägerin selbst zitierten Entscheidung des BGH (NJW 1984, 2816).

  • BGH, 23.06.1988 - VII ZR 117/87

    Unwirksamkeit eines aus Anlaß einer Ausschreibung abgegebenen

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2012 - 9 U 77/12
    Zudem wäre selbst dann, wenn in Nr. 7 der AGB Hauptleistungspflichten geregelt würden, eine gleichartige Wirksamkeitsprüfung anzustellen, weil es sich bei diesen Verpflichtungen dann um selbständige Strafversprechen nach § 343 Abs. 2 BGB handelte (vgl. BGHZ 105, 24 ff.).

    Die AGB der Zedentin hinsichtlich der Vertragsstrafe würden, wären sie wirksam, zu einer unzulässigen (vgl. BGHZ 105, 24 ff., Rdnr. 35) unangemessenen Bereicherung der Klägerin bzw. der Zedentin führen.

  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2012 - 9 U 77/12
    Wie die Relation der Gesamtansprüche auf Vertragsstrafe von 1, 7 Mio. EUR, derer sich die Klägerin berühmt (Bl. 11, 32 d. A.), zu den von der Beklagten insgesamt verdienten Entgelten von knapp 700.000 EUR verdeutlicht, hätte es die Klägerin, wären die AGB in dieser Hinsicht wirksam, in der Hand, nicht nur die Ergebnisse aller früherer vertragserfüllenden Leistungen der Beklagten unentgeltlich zu erhalten, sondern an den Vertragsstrafen noch erheblich dazu zu verdienen, was, zumal mit Blick auf die jahrelange Dauer des Vertragsverhältnisses, unbillig wäre (vgl. BGH, NJW 1983, 385, dort III 1 der Entscheidungsgründe; BGH, NJW 1998, 2600, dort II 3 c aa).

    Gründe für die Zulassung der Revision (§ 543 ZPO) liegen nicht vor; mit den Erwägungen der von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1983, 385 sowie NJW 1998, 2600) steht nicht die Auffassung des Senats zur Unangemessenheit der Relation der Höhe der Vertragsstrafe zu dem Vertragsvolumen in Widerspruch, sondern, wie gezeigt, vielmehr die Auffassung der Klägerin selbst.

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.10.2012 - 9 U 77/12   

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https://dejure.org/2012,81586
OLG Hamburg, 16.10.2012 - 9 U 77/12 (https://dejure.org/2012,81586)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.10.2012 - 9 U 77/12 (https://dejure.org/2012,81586)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - 9 U 77/12 (https://dejure.org/2012,81586)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Hamburg, 26.07.2013 - 332 O 90/13

    Fondsgebundene Rentenversicherung: Anspruch auf Prämienrückzahlung;

    Vielmehr hält es die auch vom OLG Hamburg u.a. in dessen Urteil vom 16.10.2012 (Az.: 9 U 77/12, S. 8f.) vertretene Auffassung für überzeugend, wonach die Regelung vor dem Hintergrund europäischen Rechts nicht zu beanstanden ist und macht sich die darin enthaltenen Ausführungen zu eigen.

    Jedenfalls - und auch insofern schließt sich das Gericht dem OLG Hamburg an - wäre § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. selbst bei unterstellter Europarechtswidrigkeit im Verhältnis der Parteien wirksam, weil den Regelungen in den Richtlinien keine unmittelbare Wirkung im Verhältnis der Vertragsparteien zukommt und im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine teleologische Reduktion des § 5a VVG a.F. nicht gegeben waren (OLG Hamburg, Az.: 9 U 77/12, S. 9f.).

    Die Folgen eines etwaigen Fehlens der schriftlichen Verbraucherinformation nach § 10a VAG bzw. aufgrund einer etwaigen fehlerhaften Aufklärung über das Widerspruchsrecht ergeben sich allein aus § 5a VVG a. F., durch die der Versicherungsnehmer hinreichend geschützt ist, so dass daneben kein Raum für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss bleibt (OLG Hamburg, Az.: 9 U 77/12, S. 11 m. w. N.).

    Denn nur so ist ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Versicherungsnehmer, die den Vertrag (zumindest fast) bis zum Ende der vorgesehenen Laufzeit fortführen, möglich (OLG Hamburg, Az.: 9 U 77/12, S. 12 f.).

  • LG Hamburg, 08.11.2013 - 332 O 307/13

    Lebensversicherungsvertrag: Vereinbarkeit des sog. Policenmodells mit Unionsrecht

    Vielmehr hält es die auch vom OLG Hamburg u.a. in dessen Urteil vom 16.10.2012 (Az.: 9 U 77/12, S. 8f.) vertretene Auffassung für überzeugend, wonach die Regelung vor dem Hintergrund europäischen Rechts nicht zu beanstanden ist und macht sich die darin enthaltenen Ausführungen zu eigen.

    Jedenfalls - und auch insofern schließt sich das Gericht dem OLG Hamburg an - wäre § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. selbst bei unterstellter Europarechtswidrigkeit im Verhältnis der Parteien wirksam, weil den Regelungen in den Richtlinien keine unmittelbare Wirkung im Verhältnis der Vertragsparteien zukommt und im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine teleologische Reduktion des § 5a VVG a.F. nicht gegeben waren (OLG Hamburg, Az.: 9 U 77/12, S. 9f., OLG München in VersR 2013, 1025).

  • LG Hamburg, 03.05.2013 - 332 O 32/12

    Lebensversicherung: Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen für vier

    Vielmehr hält es die auch vom OLG Hamburg u.a. in dessen Urteil vom 16.10.2012 (Az.: 9 U 77/12, S. 8f., Anlage B 15) vertretene Auffassung für überzeugend, wonach die Regelung vor dem Hintergrund europäischen Rechts nicht zu beanstanden ist und macht sich die darin enthaltenen Ausführungen zu eigen.

    Auch insofern verweist das Gericht auf die Entscheidung des OLG Hamburg vom 16.10.2012 (Az.: 9 U 77/12, Anlage B 15, dort S. 11f.):.

  • LG Kleve, 17.10.2013 - 6 S 58/13

    Anspruchbegehren des Versicherungsnehmers auf Zahlung der Differenz zwischen dem

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist die Regelung des § 5 a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 VVG i. d. F. v. 13.07.2001 nach aktueller, als gefestigt anzusehender obergerichtlicher Rechtsprechung nicht europarechtswidrig (vgl. OLG München, Urt. 20.09.2012, Az. 14 U 1511/12, OLG Köln, Urt. 03.02.2012, Az. I-20 U 140/11 und Urt. vom 21.12.2012, Az. 20 U 133/12 sowie Beschluss vom 10.12.2012, Az. 20 U 183/12, OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.12.2012, Az. 12 U 42/12, OLG Stuttgart, Urt. vom 18.10.2012, Az. 7 U 106/12 und Urt. v. 12.12.2012, Az. 7 U 171/12, OLG Frankfurt am Main, Urt. 14.12.2012, Az. 7 U 182/12, Hanseatisches OLG, Urt. vom 16.10.2012, Az. 9 U 77/12).
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