Rechtsprechung
OLG Koblenz, 14.08.2019 - 9 U 825/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,35415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: E-Mail-Werbung für E-Zigaretten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidriger Verstoß gegen § 19 TabakerzG durch Werbung für E-Zigaretten per Newsletter sofern dieser nicht nur für Bestandskunden vorgesehen ist
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
E-Mail-Werbung per Newsletter für Zigaretten ist wettbewerbswidrig
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Newsletter für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten grds. unzulässig
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Newsletter für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten nur in engen Grenzen zulässig!
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2020, 165
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Rostock, 10.02.2021 - 2 W 2/21
Rabattankündigungen für E-Zigaretten - Kerngleicher Verstoß bei Bewerbung von …
Das Landgericht hat in dem Versand des Newsletters bzw. in der Eröffnung der Möglichkeit, den Newsletter zu beziehen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 14.08.2019 - 9 U 825/19, WRP 2019, 1503 = GRUR-RR 2020, 165 [Juris; Tz. 28]), zurecht einen Verstoß gegen die titulierte Unterlassungspflicht gesehen. - LG Rostock, 28.10.2020 - 3 O 261/19 Dass die Zusendung der E-Mail mit dem Einverständnis der Empfänger erfolgte, ändert an der Einordnung als Werbung ebenfalls nichts (vgl. zur Einordnung eines E-Mail-Newsletter als Werbung auch OLG Koblenz, GRUR-RR 2020, 165).