Rechtsprechung
OLG Koblenz, 17.12.2014 - 9 U 834/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 112 (Kurzinformation)
Arzneimittel/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Werbung für anderes Anwendungsgebiet (Schlafstörungen/nervöse Unruhezustände)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2015, 264
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 127/16
Extraportion Vitamin C - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Werbung für ein …
Von einem "Bezug" der Werbung auf ein nicht zugelassenes Anwendungsgebiet ist auszugehen, wenn der angesprochene Verbraucher die beanstandete Angabe als Hinweis auf ein Anwendungsgebiet und nicht lediglich als Beschreibung einer zusätzlichen Wirkung des Mittels versteht (OLG Koblenz, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 9 U 834/14, juris Rn. 26).Ob unzulässigerweise ein weiteres Anwendungsgebiet genannt oder lediglich auf zusätzliche Wirkungen hingewiesen wird, ist nach den Umständen des Einzelfalls und dem Verständnis des von der Werbung angesprochenen Verbrauchers zu entscheiden (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Urteil vom 26. September 2002 - 3 U 69/02, juris Rn. 13; OLG Koblenz, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 9 U 834/14, juris Rn. 26).
- OLG Celle, 09.07.2015 - 13 U 17/15
Irreführung der Bewerbung der Wirksamkeit eines rezeptfreien pflanzlichen …