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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94   

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OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94 (https://dejure.org/2001,9698)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.07.2001 - 9 U 98/94 (https://dejure.org/2001,9698)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Juli 2001 - 9 U 98/94 (https://dejure.org/2001,9698)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grenzen der Pflicht zur Beiziehung von Akten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1584 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 504
  • AnwBl 2002, 63
  • AnwBl 2002, 67
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94
    Eine Verpflichtung des Gerichts, Anordnungen nach § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu treffen, besteht deshalb dann nicht, wenn dem Gericht ein unzumutbarer Aufwand abverlangt würde (BVerfG NJW 1990, 2373; BGH NJW 1999, 3272, 3273; BGHZ 86, 198, 203 = NJW 1983, 1495; BGHZ 75, 138, 142 f. = NJW 1979, 1988; MünchKomm/Prütting aaO; § 273 Rdnr. 7; Musielak/Foerste aaO § 273 Rdnr. 3).
  • BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und das Willkürverbot durch

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94
    Der Grundsatz, dass es im gewöhnlichen Zivilprozess keine Ermittlung von Amts wegen gibt, sondern dass der Beibringungsgrundsatz den Zivilprozess beherrscht, in der die grundlegende Bedeutung der Parteifreiheit und Parteiverantwortung zum Ausdruck kommt, gilt aber auch hier (BVerfG NJW 1994, 1210; MünchKomm/Prütting aaO § 273 Rdnr. 2).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 105/96

    Zumutbarkeit von prozeßleitenden Maßnahmen zur Verhinderung drohender Verzögerung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94
    Eine Verpflichtung des Gerichts, Anordnungen nach § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu treffen, besteht deshalb dann nicht, wenn dem Gericht ein unzumutbarer Aufwand abverlangt würde (BVerfG NJW 1990, 2373; BGH NJW 1999, 3272, 3273; BGHZ 86, 198, 203 = NJW 1983, 1495; BGHZ 75, 138, 142 f. = NJW 1979, 1988; MünchKomm/Prütting aaO; § 273 Rdnr. 7; Musielak/Foerste aaO § 273 Rdnr. 3).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94
    Das gilt selbst dann, wenn im Protokoll oder im Urteil vermerkt ist, die Akte sei zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden (BGH NJW 1994, 3295, 3296).
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94
    Eine Verpflichtung des Gerichts, Anordnungen nach § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu treffen, besteht deshalb dann nicht, wenn dem Gericht ein unzumutbarer Aufwand abverlangt würde (BVerfG NJW 1990, 2373; BGH NJW 1999, 3272, 3273; BGHZ 86, 198, 203 = NJW 1983, 1495; BGHZ 75, 138, 142 f. = NJW 1979, 1988; MünchKomm/Prütting aaO; § 273 Rdnr. 7; Musielak/Foerste aaO § 273 Rdnr. 3).
  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 244/81

    Verzögerung des Rechtsstreits durch Folgebeweise

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94
    Eine Verpflichtung des Gerichts, Anordnungen nach § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu treffen, besteht deshalb dann nicht, wenn dem Gericht ein unzumutbarer Aufwand abverlangt würde (BVerfG NJW 1990, 2373; BGH NJW 1999, 3272, 3273; BGHZ 86, 198, 203 = NJW 1983, 1495; BGHZ 75, 138, 142 f. = NJW 1979, 1988; MünchKomm/Prütting aaO; § 273 Rdnr. 7; Musielak/Foerste aaO § 273 Rdnr. 3).
  • OLG Hamm, 09.01.1984 - 1 VAs 1/84
    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94
    Das gilt auch, wenn der frühere Beschuldigte die Akteneinsicht für Zwecke begehrt, die mit seiner Verteidigung in der Strafsache nicht mehr unmittelbar zusammenhängen (OLG Hamm NJW 1984, 880), zur Wahrung der Chancengleichheit der Parteien jedenfalls dann, wenn der frühere Beschuldigte die Akteneinsicht verlangt, um zivilrechtliche Ansprüche abzuwehren.
  • OLG Schleswig, 29.10.2018 - 5 U 290/18

    Missbräuchliche Verwendung von PIN und TAN

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, Akten anderer Behörden daraufhin zu überprüfen, ob sie Tatsachen enthalten, die einer beweisbelasteten Partei günstig sind (OLG Hamm, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 9 U 98/94, juris Rn. 2).

    Die Beklagte hätte gemäß § 406e StPO (i. V. m. Nrn. 182 bis 189 RiStBV) als Verletzte des Computerbetrugs durch nicht autorisierte Zahlungsvorgänge selbst Einsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte nehmen können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 9 U 98/94).

  • LG Kiel, 22.06.2018 - 12 O 562/17

    Erstattungsklage gegen die kontoführende Bank wegen nicht autorisierter

    Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass die Beklagte gemäß § 406e StPO selbst Einsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte nehmen könnte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 9 U 98/94 -).
  • OLG Brandenburg, 09.06.2021 - 11 U 176/20

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw;

    Insbesondere hat es das Landgericht im Sinne von § 531 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht verfahrensfehlerhaft unterlassen, die Gerichtsakten eines vor dem Landgericht Ravensburg geführten Rechtsstreits beizuziehen, zumal sich der Sachvortrag der Parteien nicht durch eine pauschale Bezugnahme auf beigezogene Akten ersetzen lässt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 31.07.2001 - 9 U 98/94; NJW-RR 2002, 504).
  • LG Berlin, 22.06.2018 - 12 O 562/17
    Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass die Beklagte gemäß § 406e StPO selbst Einsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte nehmen könnte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 9 U 98/94 -).
  • LG München I, 13.01.2017 - 22 O 22696/14

    Prospekthaftung bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds

    Das Gericht ist zur Beiziehung nicht verpflichtet, da es nicht seine Aufgabe ist, Akten anderer Behörden daraufhin zu überprüfen, ob sie Tatsachen enthalten, die einer beweisbelasteten Partei günstig sind (OLG Hamm NJW-RR 02, 504).
  • LG München I, 13.01.2017 - 22 O 4394/15

    Kein Anspruch wegen fehlerhaften Emissionsprospekts bei Öl-Anlage

    Das Gericht ist zur Beiziehung nicht verpflichtet, da es nicht seine Aufgabe ist, Akten anderer Behörden daraufhin zu überprüfen, ob sie Tatsachen enthalten, die einer beweisbelasteten Partei günstig sind (OLG Hamm NJW-RR 02, 504).
  • LG München I, 13.01.2017 - 22 O 4104/15

    Prospekthaftung im engeren Sinne nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen

    Das Gericht ist zur Beiziehung nicht verpflichtet, da es nicht seine Aufgabe ist, Akten anderer Behörden daraufhin zu überprüfen, ob sie Tatsachen enthalten, die einer beweisbelasteten Partei günstig sind (OLG Hamm NJW-RR 02, 504).
  • LG München I, 13.01.2017 - 22 O 9419/15

    Keine Prospekthaftung im engeren Sinne nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen

    Das Gericht ist zur Beiziehung nicht verpflichtet, da es nicht seine Aufgabe ist, Akten anderer Behörden daraufhin zu überprüfen, ob sie Tatsachen enthalten, die einer beweisbelasteten Partei günstig sind (OLG Hamm NJW-RR 02, 504).
  • LG Münster, 13.12.2019 - 8 O 148/15
    § 273 Abs. 2 ZPO stellt der Prozessförderungspflicht der Parteien (z.B. §§ 275 - 277, 282 ZPO) im Interesse einer wirksamen Verfahrensvorbereitung allerdings die Pflicht des Gerichts gegenüber, die ihm eingeräumten Befugnisse zu nutzen (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 504, 504).
  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
    In Verfassungsbeschwerdeverfahren besteht kein verfahrensrechtlicher Anspruch auf Beiziehung der Akten des Ausgangsverfahrens (vgl. Umbach/Dollinger, in: Umbach/Clemens, BVerfGG, § 20 Rn. 13; zum fachgerichtlichen Verfahren: OLG Hamm NJW-RR 2002, 504), sodass der Verfassungsgerichtshof nicht gehalten war, die zunächst vorsorglich angeordnete - und danach wieder aufgehobene - Beiziehung der Ermittlungsakten aufrechtzuerhalten.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.10.2002 - 9 U 98/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,34707
OLG Hamm, 25.10.2002 - 9 U 98/94 (https://dejure.org/2002,34707)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2002 - 9 U 98/94 (https://dejure.org/2002,34707)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2002 - 9 U 98/94 (https://dejure.org/2002,34707)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Freiburg, 20.10.1989 - 8 O 337/89
    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2002 - 9 U 98/94
    In einem vor dem Landgericht Essen angestrengten Rechtsstreit ... gegen die Firma ... sowie weitere Personen vertrat der Beklagte die dortigen Beklagten (Aktenzeichen 8 O 337/89 und 8 O 440/89 LG Essen).

    Der Senat hat die Akten 16 O 405/93, 8 O 337/89 und 8 O 440/89, jeweils Landgericht Essen, aus dem Strafverfahren 71 Js 114/93 Staatsanwaltschaft Essen die Bände 35 bis 38, einen Schlussband und die Sonderbände "Gesellschaften", "Gutachten" und "Auszüge" sowie aus dem Strafverfahren 71 Js 126/92, Staatsanwaltschaft Essen, den Urteilsband beigezogen.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.02.1995 - 9 U 98/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12094
OLG Köln, 14.02.1995 - 9 U 98/94 (https://dejure.org/1995,12094)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.02.1995 - 9 U 98/94 (https://dejure.org/1995,12094)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - 9 U 98/94 (https://dejure.org/1995,12094)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Entschädigunganspruchs gegenüber einer abgeschlossenen Kaskoversicherung für ein Fahrzeug wegen eines behaupteten Fahrzeugdiebstahls; Ausgestaltung der Qualifizierung des Vorliegens einer Vortäuschung eines Versicherungsfalles

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90

    Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.1995 - 9 U 98/94
    Der vorliegende Fall liegt insofern grundlegend anders als der vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall (VersR 1991, 1047 f. = r + s 1991, 294), auf den das Landgericht abgehoben hat.
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.1995 - 9 U 98/94
    Es liegen Umstände vor, die eine bloße Vortäuschung der Entwendung des N. durch ihn erheblich wahrscheinlich erscheinen lassen, wobei sich die Klägerin das Verhalten ihres Ehemannes zurechnen lassen muß, weil er, der unstreitig das Fahrzeug nahezu ausschließlich genutzt hat - die Klägerin ist lediglich wegen eines höheren Schadenfreiheitsrabattes Versicherungsnehmerin geworden -, sogenannter "Repräsentant" im versicherungsrechtlichen Sinne ist (vgl. zum Repräsentantenbegriff insbesondere BGH VersR 1993, 828 ff. = r + s 1993, 321 ff.).
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