Rechtsprechung
OLG Koblenz, 18.06.2014 - 9 UF 34/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Anrechnung von Einkommen bei einem Unterhaltspflichtigen in fortgeschrittenem Alter
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
FamFG §§ 38; 239; 243 ZVG §148
Zur Änderung einer notariellen Vereinbarung über Unterhaltszahlungen bei fortschreitendem Alter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abänderung eines nachehelichen Unterhaltstitels wegen wesentlicher Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1573; FamFG § 239 Abs. 1
Abänderung eines nachehelichen Unterhaltstitels wegen wesentlicher Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
78-jähriger nicht verpflichtet, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit für Unterhalt der geschiedenen Ehefrau einzusetzen
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Änderung einer notariellen Vereinbarung über Unterhaltszahlungen aufgrund fortschreitenden Alters des Verpflichteten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterhaltszahlungen im Alter bei schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unterhaltszahlungen im Alter und die notarielle Vereinbarung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Fortschreitendes Alter kann zur Änderung einer notariellen Vereinbarung über Unterhaltszahlungen führen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Fortschreitendes Alter kann Veranlassung geben, notarielle Vereinbarung über Unterhaltszahlungen abzuändern
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verpflichtung zur Unterhaltszahlung kann entfallen bei fortgeschrittenem Alter und überobligationsmäßiger Erwerbstätigkeit
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
78-Jähriger muss nicht mehr für Ex-Frau arbeiten - Als selbständiger Bauingenieur verdient er gerade noch genug für sich selbst
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Anpassung von Unterhaltszahlungen aufgrund des Alters
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verpflichtung zur Unterhaltszahlung kann entfallen bei fortgeschrittenem Alter und überobligationsmäßiger Erwerbstätigkeit
- reichenwallner.de (Kurzinformation)
Geschiedenenunterhalt: Abänderung von notariellen Vereinbarungen in höherem Alter
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Unterhalt für Ex-Frau muss nicht ewig gezahlt werden
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Unterhalt - nicht festgeschrieben für die Ewigkeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anpassung nachehelicher Unterhaltsansprüche im Alter trotz Ehevertrag möglich
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Abänderung von Vergleichen bei Vermögensverfall
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
78-jähriger muss Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nicht für Unterhalt der geschiedenen Ehefrau einsetzen - Fortschreitendes Alter kann Veranlassung zur Abänderung notarieller Vereinbarung über Unterhaltszahlungen geben
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Zu alt für Unterhalt: 78jähriger muss nicht an Ex-Frau zahlen
Verfahrensgang
- AG Cochem, 03.12.2013 - 34 F 190/12
- OLG Koblenz, 18.06.2014 - 9 UF 34/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 2005
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08
Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.06.2014 - 9 UF 34/14
Bei fortgeschrittenem Alter des Unterhaltspflichtigen kann eine Anrechnung auch gänzlich ausscheiden, ohne dass es entscheidend auf die konkrete Höhe der Einkünfte ankommt (BGH, FamRZ 2011, 454; BGH, FamRZ 2013, 191; BGH, FamRZ 2003, 848). - BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00
Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.06.2014 - 9 UF 34/14
Bei fortgeschrittenem Alter des Unterhaltspflichtigen kann eine Anrechnung auch gänzlich ausscheiden, ohne dass es entscheidend auf die konkrete Höhe der Einkünfte ankommt (BGH, FamRZ 2011, 454; BGH, FamRZ 2013, 191; BGH, FamRZ 2003, 848). - BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08
Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.06.2014 - 9 UF 34/14
Eine solche Einigung wäre keine Geschäftsgrundlage der Vereinbarung, sondern ihr Inhalt (BGH, FamRZ 2010, 192). - BGH, 31.10.2012 - XII ZR 30/10
Trennungsunterhaltsanspruch: Berücksichtigungsfähigkeit von Einkommen des …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.06.2014 - 9 UF 34/14
Bei fortgeschrittenem Alter des Unterhaltspflichtigen kann eine Anrechnung auch gänzlich ausscheiden, ohne dass es entscheidend auf die konkrete Höhe der Einkünfte ankommt (BGH, FamRZ 2011, 454; BGH, FamRZ 2013, 191; BGH, FamRZ 2003, 848).
- OLG Saarbrücken, 11.05.2017 - 6 UF 32/17
Nachehelicher Unterhalt: Begrenzung des Aufstockungsunterhalts bei Zusammenleben …
Die Darlegungs- und Beweislast für die Abänderungsvoraussetzungen trägt der Abänderungsantragsteller, der auch die wesentlichen Umstände, die für die Ersttitulierung maßgebend waren, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat (vgl. BGH FamRZ 2010, 1150 und 1884; 2007, 1459; Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 2011 - 6 UF 114/10 -, FamFR 2011, 153, und vom 19. Mai 2011 - 6 UF 159/10 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandes-gerichts vom 3. Dezember 2014 - 9 UF 50/14 -, vom 29. Oktober 2014 - 9 UF 34/14 - und vom 27. Juni 2012 - 9 UF 6/12 -).