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   BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R   

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BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R (https://dejure.org/2001,196)
BSG, Entscheidung vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R (https://dejure.org/2001,196)
BSG, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - B 9 V 5/00 R (https://dejure.org/2001,196)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Kriegsopferversorgung - Prozeßvertretung - Landesversorgungsamt - Bezirksregierung Münster - Behörde - kriegseigentümlicher Gefahrenbereich - Munitionsfund - Polen - Jugendlicher - Selbstschädigung - Verantwortungsreife - allgemeine Erfahrungssätze - Kausalitätsnorm

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundrente - Teilversorgung - Kriegsopferversorgung - Versorgungsverwaltung - Einrichtung von Behörden - Aufgabenübertragung - Unmittelbare Kriegseinwirkung - Ursachenzusammenhang - Verantwortlichkeit von Jugendlichen

  • Judicialis

    SGB X § 44 Abs 1; ; BVG § 64 Abs 1; ; BVG § 64e; ; AuslVersV § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landesversorgungsämter iS. des SGG , Munitionsfund eines Jugendlichen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.6.2001)

    Keine Kriegsopferentschädigung für eigenverschuldete Explosion

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 88, 153
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R
    Das ist ua auch dann der Fall, wenn militärische Explosionskörper, infolge kriegseigentümlicher gefährlicher Umstände an frei zugänglichen Orten ungeschützt und dem Zugriff jedermanns zugänglich herumliegen (vgl zB BSGE 1, 72, 75; 6, 102, 103; 6, 188, 190; BSG SozR Nr. 29 zu § 5 BVG; BSG VersorgB 1985, 119).

    b) Kommen - wie hier - für eine Schädigung mehrere Umstände als Ursachen in Betracht, so ist für die Beurteilung des Ursachenzusammenhangs die vom BSG in ständiger Rechtsprechung (vgl bereits BSGE 1, 72; 150, 268) entwickelte Kausalitätsnorm der wesentlichen Bedingung anzuwenden.

    Für die Beurteilung dieser Frage sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl BSGE 1, 72, 76; BSGE 16, 216, 219 ff; BSG, Praxis 1969, 179 sowie BSG, Urteil vom 26. August 1971 - 9 RV 386/70 - unveröffentlicht).

    Bei etwa 15 1/2-jährigen Jugendlichen hat das BSG die erforderliche Einsichts- und Willensfähigkeit, entsprechend zu handeln, mehrfach bejaht (vgl BSGE 1, 72 ff; BSG, Urteil vom 17. April 1962 - 10 RV 299/59 - in SozEntsch BSG 9/3 § 1 Nr. 20 sowie Urteil vom 15. August 1967 - 10 RV 150/65 - ebenda § 5 Nr. 66).

    Das BSG hat aber - wie bereits erwähnt - in anderen Entscheidungen die Verantwortungsreife 15 1/2-jähriger Jugendlicher im Umgang mit gefundenem Kriegsmaterial für die eingetretenen Schädigungsfolgen aus den festgestellten Umständen des jeweiligen Falles bejaht (vgl die Urteile vom 15. August 1967 - 10 RV 150/65 - und vom 17. April 1962 - 10 RV 299/59 - in SozEntsch BSG 9/3 § 5 Nr. 66 und § 1 Nr. 20 sowie BSG SozR Nr. 29 zu § 5 BVG und BSGE 1, 72 ff).

  • BSG, 26.08.1971 - 9 RV 386/70

    Unmittelbare Kriegseinwirkung - Nachträgliche Auswirkung kriegerischer Vorgänge -

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R
    Für die Beurteilung dieser Frage sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl BSGE 1, 72, 76; BSGE 16, 216, 219 ff; BSG, Praxis 1969, 179 sowie BSG, Urteil vom 26. August 1971 - 9 RV 386/70 - unveröffentlicht).

    Für die Abwägung, inwieweit das Verhalten eines Jugendlichen als eine von mehreren Ursachen zum Erfolg - also zur Selbstschädigung - beigetragen hat, geht es nicht darum, ob und inwieweit der Betreffende ein Unrechtsbewußtsein hatte und ihm sein Verhalten - wie im Strafrecht - vorzuwerfen ist, auch nicht darum, ob er objektiv fahrlässig wie im Zivilrecht (§ 276 BGB) einem anderen oder sich selbst Schaden zugefügt hat, sondern nur darum, inwieweit der kriegseigentümliche Gefahrenbereich im Einzelfall zum Zeitpunkt des Unfallereignisses (noch) bestand und die Gefahr subjektiv von dem Beschädigten erkannt worden ist oder nach Lage der Umstände hätte erkannt werden müssen - subjektive Erkennbarkeit -, so daß er dementsprechend sein Verhalten hätte einrichten und die Gefahr vermeiden können (vgl BSGE 16, 216, 220; BSG, Urteil vom 21. Januar 1959 - 11/9 RV 1328/56 in SozEntsch BSG 9/3 § 1 Nr. 8; sowie BSG Urteile vom 25. April 1961 - 11 RV 1008/60 aaO und 26. August 1971 - 9 RV 386/70 - unveröffentlicht).

    Bei einem 14 1/2-jährigen hat das BSG dies im Hinblick auf dessen kindliche Unbekümmertheit verneint (vgl BSG Nr. 29 zu § 5 BVG) bzw bezweifelt (vgl Urteil vom 26. August 1971 - 9 RV 386/70 unveröffentlicht).

  • BSG, 11.04.1985 - 4b/9a RV 21/84
    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R
    Die Entscheidung des BSG vom 11. April 1985 - 4b/9a RV 21/84 (VersorgB 1985, 119) zwingt nicht zu einer anderen Beurteilung.

    Daß das BSG in seinem Urteil vom 11. April 1985 (aaO) zur Verantwortungsreife eines 15 1/2-jährigen eine Aussage in Form eines allgemeinen Erfahrungssatzes getroffen hat, macht die Annahme des LSG, daß der Kläger hier die erforderliche Verantwortungsreife besaß, nicht unrichtig.

  • BSG, 15.08.1967 - 10 RV 150/65
    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R
    Bei etwa 15 1/2-jährigen Jugendlichen hat das BSG die erforderliche Einsichts- und Willensfähigkeit, entsprechend zu handeln, mehrfach bejaht (vgl BSGE 1, 72 ff; BSG, Urteil vom 17. April 1962 - 10 RV 299/59 - in SozEntsch BSG 9/3 § 1 Nr. 20 sowie Urteil vom 15. August 1967 - 10 RV 150/65 - ebenda § 5 Nr. 66).

    Das BSG hat aber - wie bereits erwähnt - in anderen Entscheidungen die Verantwortungsreife 15 1/2-jähriger Jugendlicher im Umgang mit gefundenem Kriegsmaterial für die eingetretenen Schädigungsfolgen aus den festgestellten Umständen des jeweiligen Falles bejaht (vgl die Urteile vom 15. August 1967 - 10 RV 150/65 - und vom 17. April 1962 - 10 RV 299/59 - in SozEntsch BSG 9/3 § 5 Nr. 66 und § 1 Nr. 20 sowie BSG SozR Nr. 29 zu § 5 BVG und BSGE 1, 72 ff).

  • BSG, 17.04.1962 - 10 RV 299/59
    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R
    Bei etwa 15 1/2-jährigen Jugendlichen hat das BSG die erforderliche Einsichts- und Willensfähigkeit, entsprechend zu handeln, mehrfach bejaht (vgl BSGE 1, 72 ff; BSG, Urteil vom 17. April 1962 - 10 RV 299/59 - in SozEntsch BSG 9/3 § 1 Nr. 20 sowie Urteil vom 15. August 1967 - 10 RV 150/65 - ebenda § 5 Nr. 66).

    Das BSG hat aber - wie bereits erwähnt - in anderen Entscheidungen die Verantwortungsreife 15 1/2-jähriger Jugendlicher im Umgang mit gefundenem Kriegsmaterial für die eingetretenen Schädigungsfolgen aus den festgestellten Umständen des jeweiligen Falles bejaht (vgl die Urteile vom 15. August 1967 - 10 RV 150/65 - und vom 17. April 1962 - 10 RV 299/59 - in SozEntsch BSG 9/3 § 5 Nr. 66 und § 1 Nr. 20 sowie BSG SozR Nr. 29 zu § 5 BVG und BSGE 1, 72 ff).

  • BSG, 25.04.1961 - 11 RV 1008/60
    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R
    Gegen eine Anwendung der zivil- und jugendstrafrechtlichen Maßstäbe spricht, daß der im Sozialrecht anzuwendenden Kausalitätsnorm der wesentlichen Bedingung grundsätzlich Elemente des Verschuldens im straf- aber auch zivilrechtlichen Sinn fremd sind (vgl vor allem BSGE 16, 216, 220; BSG SozR Nr. 29 zu § 5 BVG sowie BSG, Urteil vom 25. April 1961 - 11 RV 1008/60 -, VdK Mitt 1961, 274).

    Für die Abwägung, inwieweit das Verhalten eines Jugendlichen als eine von mehreren Ursachen zum Erfolg - also zur Selbstschädigung - beigetragen hat, geht es nicht darum, ob und inwieweit der Betreffende ein Unrechtsbewußtsein hatte und ihm sein Verhalten - wie im Strafrecht - vorzuwerfen ist, auch nicht darum, ob er objektiv fahrlässig wie im Zivilrecht (§ 276 BGB) einem anderen oder sich selbst Schaden zugefügt hat, sondern nur darum, inwieweit der kriegseigentümliche Gefahrenbereich im Einzelfall zum Zeitpunkt des Unfallereignisses (noch) bestand und die Gefahr subjektiv von dem Beschädigten erkannt worden ist oder nach Lage der Umstände hätte erkannt werden müssen - subjektive Erkennbarkeit -, so daß er dementsprechend sein Verhalten hätte einrichten und die Gefahr vermeiden können (vgl BSGE 16, 216, 220; BSG, Urteil vom 21. Januar 1959 - 11/9 RV 1328/56 in SozEntsch BSG 9/3 § 1 Nr. 8; sowie BSG Urteile vom 25. April 1961 - 11 RV 1008/60 aaO und 26. August 1971 - 9 RV 386/70 - unveröffentlicht).

  • BSG, 27.08.1974 - 9 RV 406/73

    Versorgung - Ausländer - Schädigung - Ort des Eintritts - Deutsche Kriegsführung

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R
    Dem Versorgungsanspruch steht nicht entgegen, wenn derartige Sprengkörper vom Fundort fortgebracht werden und die weiterbestehende kriegseigentümliche Gefährlichkeit erst danach sich durch eine Explosion verwirklicht (BSG SozR 3100 § 8 Nr. 1 S 4; BSGE 8, 275, 276; BSG BVBl 1964, 114).

    Zum Zeitpunkt der Schädigung muß aber die typisch kriegsbedingte Gefahr als solche weiterhin bestehen (vgl BSGE 24, 200, 201 = SozR Nr. 42 zu § 5 BVG; BSG BVBl 1964, 114; BSG Breith 1977, 345 ff; BSG SozR 3100 § 8 Nr. 1).

  • BFH, 21.06.1989 - X R 13/85

    Schätzung des Werts unbarer Altenteilsleistungen grundsätzlich nach

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R
    Andererseits kann von einem allgemeinen Erfahrungssatz nur die Rede sein, wenn er unzweifelhaft und ohne Ausnahme gilt (so insbesondere BFH vom 21. Oktober 1997 - VIII R 18/96 in BFH/NV 1998, 582 ff; BVerwG vom 25. Juli 1990 - 3 CB 9/90 in IFLA 1992, 107 ff; im übrigen ist bezüglich "Erfahrungssätze" vieles streitig, vgl zB BFHE 157, 165; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20; BSG vom 24. August 1960 - 9 RV 806/60 - unveröffentlicht; sowie BSG vom 16. Juli 1965 - 8 RV 971/63 in SozEntsch BSG 9/3 § 1 Nr. 24).
  • BSG, 20.05.1976 - 8 RU 98/75

    Unfallversicherungsschutz - Fahrschüler - Spielereien mit Sprengkörpern

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R
    Nur wenn der Jugendliche zum Zeitpunkt des Unfalls volljährig war, wird angenommen, daß er die von Sprengkörpern ausgehenden Gefahren zutreffend einschätzen kann (vgl zum Vorstehenden zusammenfassend BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 40/99 R -, unveröffentlicht sowie grundlegend BSGE 42, 42 ff = SozR 2200 § 550 Nr. 14; BSGE 43, 113 ff = SozR 2200 § 550 Nr. 26 sowie BSG SozR 2200 § 548 Nr. 48).
  • BVerwG, 25.07.1990 - 3 CB 9.90

    Rechtzeitiger Eingang einer Rechtsmittelschrift - Glaubhaftmachung von Tatsachen

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R
    Andererseits kann von einem allgemeinen Erfahrungssatz nur die Rede sein, wenn er unzweifelhaft und ohne Ausnahme gilt (so insbesondere BFH vom 21. Oktober 1997 - VIII R 18/96 in BFH/NV 1998, 582 ff; BVerwG vom 25. Juli 1990 - 3 CB 9/90 in IFLA 1992, 107 ff; im übrigen ist bezüglich "Erfahrungssätze" vieles streitig, vgl zB BFHE 157, 165; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20; BSG vom 24. August 1960 - 9 RV 806/60 - unveröffentlicht; sowie BSG vom 16. Juli 1965 - 8 RV 971/63 in SozEntsch BSG 9/3 § 1 Nr. 24).
  • BFH, 21.10.1997 - VIII R 18/96

    Umfang der Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56

    Unrechtsbewußtsein und Schuld

  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 40/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei einem Schülerunfall

  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 23/76

    Versicherungsschutz - Unterbrechung des Schulweges - Entzünden von Chemikalien

  • BSG, 16.07.1965 - 8 RV 971/63
  • BSG, 24.08.1960 - 9 RV 806/60
  • BSG, 21.01.1959 - 9 RV 1328/56
  • BSG, 30.10.1979 - 2 RU 60/79

    Tätliche Streitigkeiten zwischen Schülern - Versicherungsschutz - Schulbesuch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2001 - L 6 SB 100/99

    Streit über die Höhe des Grades der Behinderung (GdB); Ordnungsgemäße Vertretung

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2001 - L 7 SB 47/99

    Entziehung des Nachteilsausgleich H - Kind - angeborene hypotrophe

  • BSG, 20.05.1992 - 9a RV 11/91

    Versorgung - Ausschluss - Zweiter Staat - Vergleichbarkeit

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BSG, 15.02.1989 - 9/4b RV 27/87

    Richtlinien für die Auslandsversorgung von Kriegsopfern

  • BSG, 07.11.1957 - 8 RV 1159/55
  • BSG, 13.01.1966 - 9 RV 352/65

    Folgen kriegerischer Vorgänge - Kriegseigentümlicher Gefahrenbereich -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 10 VG 20/03

    Verfassungsmäßigkeit der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen,

    Hiernach müssen die Länder - wie § 3 ErrG zu entnehmen ist - die in dieser Vorschrift festgelegte dreigliedrig-hierarchische Ordnung der Versorgungsbehörden unter Aufsicht der obersten Landesbehörde beibehalten (vgl. BSG, Urteil vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R -).

    Den gegen die Eingliederung des Landesversorgungsamtes in die allgemeine Landesverwaltung zum 01.01.2001 geäußerten Einwänden der Literatur (Straßfeld, a.a.O., S. 18 ff.; Zeihe, SGb 2001, S. 116 ff.) sind das Landessozialgericht NRW (Urteile vom 31.01.2001 - L 10 VS 28/00 -, vom 14.03.2001 - L 10 SB 86/00 -, vom 03.04.2001 - L 6 SB 63/00 - sowie vom 16.05.2001 - L 10 V 45/00 -) und auch das Bundessozialgericht (Urteile des BSG vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R -, vom 07.11.2001 - B 9 SB 1/01 R, vom 27.02.2002 - B 9 V 8/01 R - sowie vom 27.02.2002 - B 9 SB 6/01 R -) trotz ebenfalls geäußerter Bedenken im Ergebnis nicht gefolgt.

    § 3 ErrG erfordere jedoch nach wie vor eine hierarchische Struktur der Versorgungsverwaltung sowie Dienst- und Fachaufsicht der jeweils nächsthöheren Versorgungsverwaltungsbehörde, insbesondere auch die Dienst- und Fachaufsicht des damaligen Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie (MASQT) des Landes NRW als oberste Landesbehörde über die Abteilung 10 der Bezirksregierung Münster als derjenigen Stelle, auf die die Aufgaben des früheren Landesversorgungsamtes in Nordrhein-Westfalen übertragen worden waren (vgl. Urteil des BSG vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R -).

    Die Bezirksregierung Münster (Abt. 10) war seither Landesversorgungsamt i.S. des § 71 Abs. 5 SGG (BSG, Urteil vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R -).

    Im Übrigen zeigt auch die vom Bundesgesetzgeber mit Wirkung zum 02.01.2002 im Anschluss an die Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Prozessfähigkeit der Bezirksregierung (BSG, Urteil vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R - in: BSGE 88, 153; Urteil vom 07.11.2001 - B 9 SB 1/01 R -) vorgenommene Änderung des § 71 Abs. 5 SGG, dass diese prozessrechtliche Vorschrift neuen Verwaltungsstrukturen der Länder angepasst wird und der Bundesgesetzgeber insoweit keinen status quo landesrechtlicher Organisationseinheiten perpetuieren will.

    Bundesrechtlich ergaben sich bis zum 31.12.2007 das Land NRW bindende Vorgaben für die Verwaltungszuständigkeit und das -verfahren bei der Durchführung des BVG und - mittels der Verweisung in § 6 Abs. 1 S. 1 OEG - für die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten aus dem ErrG (vgl. BSG, Urteil vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R -).

    Hierzu hat das BSG im Urteil vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R - zutreffend darauf hingewiesen, dass die für die Kriegsopferversorgung zuständigen Behörden nicht gänzlich nach dem Ermessen der Länder errichtet werden dürfen; vielmehr ist zu berücksichtigen, dass die Neufassung des § 1 ErrG, wie sich aus der Entstehungsgeschichte ergibt, ein Kompromiss zwischen den Interessen des Bundes und der Länder im Hinblick auf die Kompetenzabgrenzung des Art. 84 Abs. 1 GG darstellt.

    Aus der Formulierung in § 3 ErrG, dass die Versorgungsämter den Landesversorgungsämtern und diese der zuständigen obersten Landesbehörde "unterstehen" müssen, sowie aus der Entstehungsgeschichte des ErrG ergibt sich danach, dass die mit der KOV betraute oberste Landesbehörde sowohl die umfassende Fach- als auch die Dienstaufsicht über das (Landes-) Versorgungsamt innehaben muss (vgl. BSG, Urteil vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R - Begründung zum Gesetzentwurf zu § 3 ErrG, BT-Drucks. 1/1729, S. 6).

    Das BSG hat hierzu im Urteil vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R - drei Faktoren herausgearbeitet, nämlich 1. die Übernahme der Mitarbeiter des (Landes-) Versorgungsamtes durch die Abteilung 10 der Bezirksregierung Münster, 2. Struktur und Gefüge der Behörde und 3. die zumindest wesentlich beim Fachministerium (MAGS) liegende Dienstaufsicht, die diesem ausreichenden Einfluss auf die Bestellung des Personals, auch der Leitungsebene, einräumt.

    Überdies liegt beim Fachministerium (MAGS) keine Dienstaufsicht mehr, die diesem gemäß der Rechtsprechung des BSG (u.a. Urteil vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R -) die Möglichkeit gibt, auf die Bestellung des Personals, einschließlich der Leitungsebene, (auch) unter Qualitätsgesichtspunkten Einfluss zu nehmen.

    Dem Urteil des BSG vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R - ist zu entnehmen, dass das Qualitätsniveau des früheren (Landes-) Versorgungsamtes und der Versorgungsämter fortzuschreiben und sicherzustellen ist.

    Demzufolge unterfalle die Durchführung des BVG Art. 84 GG (in diesem Sinne: BT-Drucks. 16/518, S. 5 ff; BSG, Urteil vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R - LSG NRW, Urteil vom 11.03.2008 - L 6 V 28/07 -).

    Die "Einrichtung" umfasst sowohl die Errichtung (Gründung) als auch die Einrichtung und innere Organisation der handelnden Organe (Ausgestaltung), einschließlich der Übertragung ihrer näheren Aufgabenkreise und Befugnisse (BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 - 2 BvR 909/82 - in: BVerfGE 75, 108, 149 ff.; BVerfG, Urteil vom 17.07.2002 - 1 BvF 1/01 - in: BVerfGE 105, 313, 331 ff.; BSG, Urteil vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R - Pieroth in: Jarass/Pieroth, Art. 84 Rdn. 3; Dittmann in: Sachs, Art. 84 Rdn. 7; Lerche in: Maunz-Dürig, Art. 84 Rdn. 25; a.A. Pathe, DVBl. 1951, 681 ff.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 10 V 9/05

    Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts, Rechtmäßigkeit der Eingliederung

    Für die Zeit bis zum Inkrafttreten der Föderalismusreform am 01.09.2006 hat das BSG im Urteil vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R - ausgeführt, dass die für die Kriegsopferversorgung zuständigen Behörden nicht gänzlich nach dem Ermessen der Länder errichtet werden dürften; vielmehr sei zu berücksichtigen, dass die Neufassung des § 1 ErrG, wie sich aus der Entstehungsgeschichte ergebe, ein Kompromiss zwischen den Interessen des Bundes und der Länder im Hinblick auf die Kompetenzabgrenzung des Art. 84 Abs. 1 GG darstelle; im Bericht des Innenausschusses werde klargestellt, dass neben der Fachaufsicht auch die Dienstaufsicht bei der obersten Landesbehörde, dem Sozialministerium, verbleiben und die Versorgungsämter als kompetente, fachlich eigenständige Sozialbehörden bestehen bleiben müssten (hierzu Hinweis auf BT-Drucks. 14/2797, Seite 14); aus der Formulierung in § 3 ErrG, dass die Versorgungsämter den Landesversorgungsämtern und diese der zuständigen obersten Landesbehörde "unterstehen" müssen sowie aus der Entstehungsgeschichte des ErrG ergebe sich, dass die mit der Kriegsopferversorgung betraute oberste Landesbehörde sowohl die Fach- als auch die Dienstaufsicht über das Landesversorgungsamt innehaben müsse.

    Das BSG hat hierzu im Urteil vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R - drei Faktoren herausgearbeitet, nämlich 1. die Übernahme der Mitarbeiter des (Landes-) Versorgungsamtes durch die Abteilung 10 der Bezirksregierung Münster, 2. Struktur und Gefüge der Behörde und 3. die zumindest wesentlich beim Fachministerium (MAGS) liegende Dienstaufsicht, die diesem ausreichenden Einfluss auf die Bestellung des Personals, auch der Leitungsebene, einräumt.

    Der Senat räumt ein, dass aus dem Urteil des BSG vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R - kaum konkrete, sich auf die Beschäftigten der Versorgungsämter beziehende, Qualitätskriterien herzuleiten sind.

    Demzufolge unterfiele die Durchführung des BVG dem Art. 84 GG (in diesem Sinne etwa BT-Drucks. 16/518; BSG, Urteil vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R -).

    Als "Behörde" in diesem Sinn wird eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln verstanden, die zur Erfüllung der ihr übertragenen staatlichen Aufgaben und Zwecke mit einer gewissen Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ausgestattet ist (BSG, Urteil vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R - m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteil v. 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R - von Wulffen, SGB X, 5. Auflage 2005, § 1 Rdn. 9).

    Der Begriff der "Einrichtung" umfasst sowohl die Errichtung (Gründung) als auch die Einrichtung und innere Organisation der handelnden Organe (Ausgestaltung), einschließlich der Übertragung ihrer näheren Aufgabenkreise und Befugnisse (BSG, Urteil vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R - Pieroth in: Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 84 Rdn. 3; Sachs, GG, 4. Aufl. 2007, Art. 84 Rdn. 7; BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 - 2 BvR 909/82 - = BVerfGE 75, 108, 149 ff.; Urteil vom 17.07.2002 - 1 BvF 1/01 - = BVerfGE 105, 313, 331 ff.).

    (b) § 3 ErrG bestimmt: "Die Versorgungsämter und die nach § 2 zu errichtenden Stellen unterstehen den Landesversorgungsämtern; diese unterstehen den für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörden." Hieraus ist herzuleiten, dass die das BVG ausführende Behördenorganisation einen hierarchischen und dreigliedrigen Aufbau haben muss (BSG, Urteil vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R -).

    Die Bezirksregierung Münster (Abt. 10) ist seither Landesversorgungsamt i.S. des § 71 Abs. 5 SGG (BSG, Urteil vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R -).

    Im Übrigen zeigt auch die vom Bundesgesetzgeber mit Wirkung zum 02.01.2002 im Anschluss an die Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Prozessfähigkeit der Bezirksregierung (BSG, Urteile vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R - = BSGE 88, 153 und vom 07.11.2001 - B 9 SB 1/01 R -) vorgenommene Änderung des § 71 Abs. 5 SGG, dass diese prozessrechtliche Vorschrift neuen Verwaltungsstrukturen der Länder angepasst wird und der Bundesgesetzgeber insoweit keinen status quo landesrechtlicher Organisationseinheiten zementieren will.

  • BSG, 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R

    Kriegsopferversorgung - Soldatenversorgung - Wehrdienstverhältnis -

    Auch nachdem im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Zweiten Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zweites Zuständigkeitslockerungsgesetz vom 3.5.2000 [BGBl I 632]) die Abschaffung des KOVErrG am Widerstand des Bundes gescheitert war, weil dieser auf die bundeseinheitliche Durchführung der Versorgung von Kriegs- und Wehrdienstopfern durch eine besonders qualifizierte besondere Versorgungsverwaltung Wert gelegt hatte (BT-Drucks 14/640 S 19 f; vgl hierzu auch BSG, Urteil vom 12.6.2001 - B 9 V 5/00 R - BSGE 88, 153, 156 ff = SozR 3-3100 § 5 Nr. 9 S 34 ff), sah der Gesetzgeber sich nicht veranlasst, im Zuge der Föderalismusreform (Gesetz zur Änderung des GG vom 28.8.2006 [BGBl I 2034] mit Wirkung vom 1.9.2006) von der dynamischen Verweisung Abstand zu nehmen, um eine bundeseinheitliche Gesetzesausführung sicherzustellen.

    Die Kriegsopferversorgung wird von den Ländern als eigene Angelegenheit gemäß Art. 84 Abs. 1 GG ausgeführt (BSG, Urteil vom 12.6.2001 - B 9 V 5/00 R - BSGE 88, 153, 155 = SozR 3-3100 § 5 Nr. 9 S 34).

    Die "Einrichtung der Behörden" umfasst die Errichtung neuer und Umgestaltung bestehender Behörden, ihre Zuordnung zu einem Rechtsträger, also unmittelbar zum Land oder zu einem Träger mittelbarer Landesverwaltung (Pieroth in: Jarass/Pieroth, GG Kommentar, 9. Aufl 2007, Art. 84 RdNr 3), ihre Rechtsstellung im Verhältnis zu anderen Behörden, insbesondere ihre Aufsichtsverhältnisse (Germann in: Kluth, Föderalismusreformgesetz - Einführung und Kommentierung, Art. 84, 85 GG RdNr 30 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 12.6.2001 - B 9 V 5/00 R - BSGE 88, 153, 156 = SozR 3-3100 § 5 Nr. 9 S 34), ihre Binnenorganisation und Gliederung, ihre Ausstattung mit Personal und Sachmitteln, die persönlichen und fachlichen Anforderungen an die in ihnen tätigen Amtswalter, die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen (BVerfG, Urteil vom 17.7.2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 331), insbesondere die Festlegung der Zuständigkeit für die Gesetzesausführung, und schließlich auch die Verlagerung von Aufgaben auf Private.

    Maßstab der Qualitätsanforderungen sind insoweit §§ 1 und 3 KOVErrG (BSG, Urteil vom 12.6.2001 - B 9 V 5/00 R - BSGE 88, 153, 156 ff = SozR 3-3100 § 5 Nr. 9 S 34 ff; ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.2.2004, L 7(5) SB 8/02, juris RdNr 19 ff).

    Das jeweils mit Zustimmung des Bundesrates zustande gekommene bundesgesetzliche "Programm" begrenzte den Umfang der grundsätzlich den Ländern zustehenden Regelungskompetenz (BSG, Urteil vom 12.6.2001 - B 9 V 5/00 R - BSGE 88, 153, 155 f = SozR 3-3100 § 5 Nr. 9 S 34).

    Nach dem Wortlaut der Vorschrift musste - bis zum 31.12.2007 - eine Prozessvertretung des Beigeladenen zu 2) durch die Bezirksregierung Münster als der Stelle erfolgen, der durch Art. 1 § 3 Satz 2 iVm Art. 37 Abs. 2 Zweites Gesetz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung in NRW (Zweites Modernisierungsgesetz vom 9.5.2000 [GVBl NRW 462]) die Aufgaben des früheren Landesversorgungsamtes übertragen worden waren (vgl hierzu auch BSG, Urteil vom 12.6.2001 - B 9 V 5/00 R - BSGE 88, 153 ff = SozR 3-3100 § 5 Nr. 9).

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 14.04.2000 - 9 V 5/00   

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OVG Saarland, 14.04.2000 - 9 V 5/00 (https://dejure.org/2000,59867)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.04.2000 - 9 V 5/00 (https://dejure.org/2000,59867)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. April 2000 - 9 V 5/00 (https://dejure.org/2000,59867)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09

    Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des

    Diesen Streitwert hat der Senat in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entsprechend der Empfehlung Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs früher in ständiger Rechtsprechung halbiert (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 12.09.1988 - 10 S 2483/88 -, v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -, v. 06.11.1998 - 10 S 2625/98 -, v. 26.06.2007 - 10 S 722/07 -, jeweils juris; ebenso BayVGH, B. v. 07.11.2008 - 11 Cs 08.2650 -, juris, u. B. v. 21.04.1994 - 11 C 94.1062 - DAR 1994, 335, OVG NRW, B. v. 15.03.2007 - 8 B 2746/06 - juris, OVG des Saarlandes, B. v. 14.04.2000 - 9 V 5/00 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2009 - 10 S 3350/08

    Fahrtenbuchauflage, sofortige Vollziehung; Streitwert bei Verfahren auf Gewährung

    Diesen Streitwert hat der Senat in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entsprechend der Empfehlung Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs in ständiger Rechtsprechung halbiert (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 12.09.1988 - 10 S 2483/88 -, v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -, v. 06.11.1998 - 10 S 2625/98 -, v. 26.06.2007 - 10 S 722/07 -, jeweils juris; ebenso BayVGH, B. v. 07.11.2008 - 11 Cs 08.2650 -, juris, u. B. v. 21.04.1994 - 11 C 94.1062 - DAR 1994, 335, OVG NRW, B. v. 15.03.2007 - 8 B 2746/06 - juris, OVG des Saarlandes, B. v. 14.04.2000 - 9 V 5/00 - juris).
  • VG Saarlouis, 26.02.2009 - 10 K 495/08

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrzeugführers; Ablehnung

    u.a. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, 7 C 3/80, Buchholz 442.16, § 31 a StVZO Nr. 12, sowie Beschlüsse vom 17.05.1993, 11 B 50/93, ZfS 1994, 70, vom 09.12.1993, 11 B 113/93, dokumentiert bei Juris, und vom 01.03.1994, 11 B 130/93, VRS 88, 158; VGH Mannheim, Urteil vom 18.06.1991, 10 S 938/91, NJW 1992, 132, und Beschluss vom 01.10.1992, 10 S 2173/92, NZV 1993, 47; vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 05.04.2004, 1 Q 54/03, vom 14.04.2000, 9 V 5/00, vom 22.03.2000, 9 V 1/00 und vom 17.01.2000, 9 V 16/99.

    u.a. BVerwG, Beschluss vom 25.06.1987, 7 B 139.87, Buchholz 442.16, § 31 a StVZO Nr. 17; siehe zu Fallgestaltungen fehlender Kausalität einer verzögerten Konfrontation mit dem Verkehrsverstoß auch Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 05.04.2004, 1 Q 54/03, und vom 25.05.2007, 1 B 121/07 sowie vom 14.04.2000, 9 V 5/00 und vom 22.03.2000, 9 V 1/00.

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen, 26.06.2001 - L 5/9 V 5/00   

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LSG Niedersachsen, 26.06.2001 - L 5/9 V 5/00 (https://dejure.org/2001,26485)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.06.2001 - L 5/9 V 5/00 (https://dejure.org/2001,26485)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - L 5/9 V 5/00 (https://dejure.org/2001,26485)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Niedersachsen, 23.07.1980 - V 37/80
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 26.06.2001 - L 5/9 V 5/00
    Die gegen diesen Bescheid gerichtete Klage nahm der Kläger zurück (S 7 V 37/80 SG Hildesheim).

    Neben den Gerichtsakten beider Rechtszüge und den Akten S 7 V 37/80 SG Hildesheim haben die den Kläger betreffenden Schwerbehinderten-Akten (33 133 33-4262 0) sowie die Beschädigten-Akten (Grundl.-Nr.: 52980) des VA Hildesheim vorgelegen und sind Gegenstand der Entscheidung gewesen.

    Einen Zusammenhang zwischen SAB 1971/1977 mit dem Kriegsdienst hat in dem Verfahren S 7 V 37/80 SG Hildesheim der dort als Sachverständiger vorgesehene Internist Prof. Dr. U. ausgeschlossen.

  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 38/96

    Beweiswürdigung bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 26.06.2001 - L 5/9 V 5/00
    Eine zu Gunsten des Klägers reklamierte Beweislastumkehr zu Lasten des Beklagten hinsichtlich der Schädigung ist nicht möglich (vgl BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 11).
  • BFH, 11.02.1960 - V 109/58
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 26.06.2001 - L 5/9 V 5/00
    Nachdem durch Umanerkennungsbescheid vom 9. Juli 1951 wegen der Schädigungsfolgen "Lähmung des Ischiasnerven links durch Schußverletzung in seinen oberen Abschnitten, Blasenstörung" eine MdE um 80 festgestellt worden war, stellte das Versorgungsamt (VA) in Ausführung eines vor dem Landessozialgericht Niedersachsen (LSG Nds) am 22. November 1963 geschlossenen Vergleichs (L 12 V 109/58) eine MdE um 30 ab 1. September 1954 fest (Bescheid vom 11. Dezember 1963) aufgrund der Schädigungsfolgen:.
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